11557/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Franz Joseph Huainigg

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Umstellung von Clearing auf Jugendcoaching

Im Rahmen der Beschäftigungsoffensive wurde für behinderte Jugendliche das Clearing entwickelt, welches einen besseren Übergang von der Schule in die Berufswelt ermöglichen soll. Das Clearing hat sich in den letzten Jahren als sinnvolles arbeitsmarktpolitisches Instrument entwickelt, da nicht die Defizite, sondern die Fähigkeiten der behinderten Jugendlichen in den Vordergrund gerückt worden sind. Im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung (IBA) gab es bislang über 5.000 Lehrverträge, was zeigt, dass die Wirtschaft das Angebot und die Unterstützungsmöglichkeiten gut annimmt. Beginnend mit 2012 wird das Clearing vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zum Jugendcoaching weiterentwickelt, um allgemein benachteiligten Jugendlichen bessere Jobchancen zu ermöglichen.

Durch die Umstellung von Clearing auf Jugendcoaching klagen Behinderteneinrichtungen über Verschlechterungen der neuen Rahmenbedingungen für behinderte Jugendliche gegenüber den Rahmenbedingungen des ehemaligen Clearings. Gleichzeitig wurde vom BMASK mit Wirkungsbeginn Jänner 2012 eine Strukturbereinigung zwischen AMS und Bundessozialamt vorgenommen.

Eine weitere Schwierigkeit für behinderte Menschen ist nach wie vor der Wechsel von einer Werkstätte in den ersten Arbeitsmarkt. Ein Wechsel ist zwar möglich, eine eventuelle Rückkehr in die Werkstätte jedoch nur  unter Verlust der Sozialleistungen  (z.B. erhöhte Familienbeihilfe, erhöhte Sozialhilfe, Waisenpension) machbar. Dadurch steigt die Hemmschwelle, dass Jugendliche mit Behinderung, die in einer Werkstätte tätig sind, einen Arbeitsversuch am ersten Arbeitsmarkt starten. Das Wiener Pilotprojekt „Arbeitskreis Rückversicherung“ hat sich genau mit dieser Problematik beschäftigt und gute Erfahrungen gemacht.

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird daher ersucht, die Auswirkungen der Änderungen der Rahmenbedingungen für behinderte Jugendliche beim Jugendcoaching darzulegen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1)               Welche Rahmenbedingungen haben sich für die ursprüngliche Zielgruppe (behinderte Jugendliche) durch die Umstellung von Clearing auf Jugendcoaching ergeben?

2)               Sind die Fördergelder der Integrativen Berufsausbildung durch die Umstellung vom Bundessozialamt (Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - BSB) zum AMS gekürzt oder verändert worden?

3)               Sind die Fördergelder der Integrativen Berufsausbildung im 4. Lehrjahr gekürzt oder gestrichen worden? Wenn ja, in welchen Bundesländern?

4)               Warum werden in der Steiermark Teilqualifizierungslehren nur mehr zwei statt bisher drei Jahre lang gefördert?

5)               Warum wurden in der Steiermark die Fördermöglichkeiten für lehrstellensuchende Jugendliche mit körperlichen Einschränkungen von bisher 400 Euro auf die gesamte Lehrzeit auf eine einjährige AMS-Lehrstellenförderung gekürzt?

6)               Warum wird in der Steiermark ein Umstieg von einer regulären Lehre auf eine Lehre im Rahmen der IBA nur mehr dann gefördert, wenn der Umstieg im ersten Lehrjahr erfolgt?

7)               Warum wird in der Steiermark eine Verlängerung der Integrativen Lehre nicht mehr gefördert?

8)               Wie sehen die in Frage 4 bis 7 genannten Veränderungen in den anderen Bundesländern aus?

9)               Was werden Sie tun, damit die Fördergelder im 4. Lehrjahr der IBA wieder bundesweit einheitlich und in gleicher Höhe wie beim Clearing gewährt werden?

10)       Wie werden Sie sicherstellen, dass die IBA vermehrt von Unternehmen - und weniger von überbetrieblichen Lehrwerkstätten - angeboten wird?

11)       Wie werden Sie die Empfehlungen des Evaluierungsberichtes zur IBA umsetzen, insbesondere die Forderung nach einem allgemein anerkannten Abschluss in der Teilqualifizierung?

12)       Planen Sie, das Pilotprojekt „Arbeitskreis Rückversicherung“ auf ganz Österreich auszudehnen, und streben Sie eine gesetzliche Änderung zur Bereinigung dieser Schnittstellenproblematik an?

13)       Welche Ergebnisse gibt es aus der Arbeitsgruppe betreffend „die Sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Beschäftigungstherapie“ und wie werden diese von Ihnen umgesetzt?

 

14) Welche Themenstellungen wird die in Frage 13 genannte Arbeitsgruppe in naher Zukunft beschäftigen, welche weiteren Sitzungen sind geplant?