11558/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.05.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Abgabe von Zuwendungen
Die Bundesregierung kündigt seit zwei Jahren ein Transparenzpaket an, das durch einen Mix aus gesetzlichen Maßnahmen Korruption verhindern und Strafen einführen soll. Die Parteienfinanzierung soll Medien zufolge ebenfalls ein Bestandteil dieses Pakets werden. Für die steuerrechtliche Beurteilung von Parteispenden und Korruption ist vor allem die so genannte „Abgabe von Zuwendungen“ interessant, die im Jahr 1975 eingeführt wurde, um steuerlichen Vorteilen für Spender an politische Parteien durch die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe entgegen zu wirken.
Konkret schreibt das Gesetz vor, dass „Zuwendungen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden und anderen Interessenvertretungen mit freiwilliger Mitgliedschaft (…) an politische Parteien sowie an Organisationen, die einer politischen Partei nahestehen oder die nicht selbst als Berufs- und Wirtschaftsverband (Interessenvertretung) anzusehen sind, (…) einer Abgabe in Höhe von 35 % der zugewendeten Beträge unterliegen.“ Das bedeutet, dass bei Geldspenden, Sachleistungen, Personalleihen von beispielsweise der Industriellenvereinigung oder des ÖGB an politische Parteien 35% der Zuwendung an Steuern bezahlt werden müssen.
Das Steueraufkommen aus diesem Titel lag ersten Meldungen zufolge in den vergangenen Jahren bei ca. einer Million Euro pro Jahr. Allerdings sind bemerkenswerte Schwankungen des Abgabeaufkommens zu beobachten, die nicht immer mit den Rechenschaftsberichten der Parteien konform gehen. Angesichts des geringen Aufkommens, stellt sich auch die Frage, ob alle Zuwendungen von allen Steuerpflichtigen auch wirklich vollständig versteuert wurden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie hoch war das Steueraufkommen der Abgabe von Zuwendungen in den Jahren 1975 bis 2011?
2. Wie erklären Sie etwaige stärkere Schwankungen des Abgabeaufkommens?
3. Können Sie eine Korrelation zwischen dem Abgabeaufkommen der Abgabe von Zuwendungen und den Terminen für Wahlen zum Nationalrat erkennen?
a. Wenn ja, wie erklären Sie diese Korrelation?
4. Welche Zuwendungen werden im Rahmen dieser Abgabe prinzipiell steuerlich erfasst?
5. Sieht die Abgabe von Zuwendungen vor, dass neben Geldleistungen auch Sachleistungen versteuert werden müssen?
6. Wurde jemals eine Personalleihe eines Berufs- und Wirtschaftsverbandes oder einer anderen Interessenvertretungen mit freiwilliger Mitgliedschaft im Sinne des Einkommensteuergesetzes unter dem Titel der Abgabe von Zuwendungen versteuert?
a. Wenn ja, wie hoch war das Steueraufkommen der Abgabe von Zuwendungen in den Jahren 2000-2011 getrennt nach Sachleistungen und Geldleistungen?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Wie viele Steuerpflichtige gab es jeweils pro Jahr in den Jahren 2000-2011 im Rahmen der Abgabe von Zuwendungen?
8. Wie hoch waren 2000-2011 die Steuereinnahmen aus der Abgabe von Zuwendungen jeweils durch Berufs- und Wirtschaftsverbänden bzw. anderen Interessenvertretungen mit freiwilliger Mitgliedschaft (zb. IV, ÖGB) im Vergleich zu Steuereinahmen von Fraktionen innerhalb solcher Verbände (zB. FCG, FSG)?
9. Können Sie versichern, dass alle Zuwendungen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden und anderen Interessenvertretungen mit freiwilliger Mitgliedschaft von 2000 bis dato ordnungsgemäß versteuert wurden?
a. Wenn nein, warum nicht?
10. Stimmen die Einnahmen der Abgabe von Zuwendungen mit den von den politischen Parteien in ihren jährlichen Rechenschaftsberichten ausgewiesenen Spenden nach §4 Abs. 7. Z4 Parteiengesetz in den Jahren 2000 bis dato überein?
a. Wenn nein, warum nicht?
11. Wie hoch ist Ihrer Meinung nach das Umgehungspotential zur Abgabe von Zuwendungen durch Nicht-Bekanntgabe der Zuwendungen gegenüber der Finanz?
a. Was tun Sie gegen solche Umgehungsmöglichkeiten?
12. Wie hoch ist Ihrer Meinung nach das Umgehungspotential zur Abgabe von Zuwendungen durch andere Maßnahmen, wie etwa das Schalten von eigenen Inseraten anstatt Zuwendungen zu leisten?
a. Was tun Sie gegen solche Umgehungsmöglichkeiten?
13. Gemäß §16(3) EstG sind Beiträge für freiwillige Mitgliedschaften bei Berufsvertretungen und Interessensvertretungen nur dann in der Höhe der statutenmäßig festgesetzten Höhe abzugsfähig, wenn sich die Verbände satzungsgemäß ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der Interessen befassen. Gilt diese Regelung für alle Steuerpflichtigen der Abgabe für Zuwendungen, oder wurden im Wege von Steuererlässen für einzelne Berufs- und Wirtschaftsverbände Erleichterungen vom Artikel 16(3) erlassen?
a. Wenn ja, welche Erleichterungen wurden für welche Berufs- und Interessensvertretungen erlassen?
14. Ist es rechtlich möglich, dass auch eine Berufs- oder Interessensvertretungen mit Zwangsmitgliedschaft in die Abgabenpflicht der Abgabe von Zuwendungen fällt?
15. Wie beurteilen Sie angesichts der derzeitigen öffentlichen Debatte um Korruption die Notwendigkeit der Novellierung bzw. Ausweitung der Abgabe von Zuwendungen?