11633/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2012
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ANFRAGE

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend Derivatgeschäfte der Wiener Stadthalle Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft m.b.H

 

Die Wiener Stadthalle Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. (kurz: Stadthalle) hat in der Vergangenheit zahlreiche Derivatgeschäfte – vermeintlich zur Absicherung einer variablen Leasingfinanzierung gegen Zinsänderungsrisiken – abgeschlossen. Der Bericht des Kontrollamtes der Stadt Wien vom November 2011 zeigt aber, dass das Wesen der abgeschlossenen Geschäfte überwiegend als spekulativ zu bezeichnen ist.

 

Die Stadthalle sieht sich daher nun mit einem Verlustrisiko aus diesen Geschäften von aktuell rund EUR 7,4 Mio. konfrontiert, für das bis dato keine bilanziellen Vorsorgen getroffen wurden. Die Stadthalle rechtfertigt diese Vorgehensweise mit Gutachten eines Wirtschaftsprüfers sowie von Finanzexperten, wonach in diesem Fall keine Rückstellungen für Drohverluste zu bilden seien.

 

Die Stadthalle beschäftigt nach eigenen Angaben seit Mai 2010 die WG Finanzservice GmbH (eine konzessionierte Wertpapierfirma gemäß § 1 WAG 2007) mit der laufenden Evaluierung der bestehenden Geschäfte. Die WG Finanzservice GmbH unterstützt darüber hinaus die Stadthalle bei allfälligen Restrukturierungen der Positionen.

 

Wie mittlerweile durch die mediale Berichterstattung bekannt wurde, war einer der Geschäftsführer der WG Finanzservice GmbH in seiner früheren Tätigkeit bei einer österreichischen Großbank für die Betreuung der Stadthalle bei Derivatgeschäften verantwortlich, d.h. die Geschäfte, die nun von der WG Finanzservice GmbH evaluiert werden, wurden der Stadthalle von diesem Berater im Rahmen seiner Banktätigkeit empfohlen.

 

Die WG Finanzservice GmbH ist als konzessionierte Wertpapierfirma bei ihrer Beratungstätigkeit an die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 38 ff WAG 2007 gebunden (Einhaltung der Wohlverhaltensregeln), d.h. sie ist generell verpflichtet, bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Nebendienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden zu handeln und den §§ 36 - 51 WAG 2007 zu entsprechen.


Vor diesem Hintergrund ist die Beratungstätigkeit der WG Finanzservice GmbH im Zusammenhang mit den Derivatgeschäften der Stadthalle zu überprüfen, um sicherzustellen, dass diese jedenfalls konform mit den Vorschriften des WAG 2007 erfolgt sind und weiter erfolgen, sodass ein Schaden für die Stadthalle und somit in weiterer Folge für den österreichischen Steuerzahler aus diesen Geschäften ausgeschlossen werden kann.

 

Diese Prüfung hat gemäß den Bestimmungen der §§ 1 bzw. 2 Abs. 3 des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) sowie der §§ 91 Abs. 1 Z 1 bzw. 91 Abs. 2 Z 2 WAG 2007 die FMA durchzuführen. Zur Wahrnehmung dieser Prüfungspflichten ist die FMA gemäß § 91 Abs. 3 u.a. auch berechtigt, Vor-Ort-Prüfungen bei konzessionierten Wertpapierfirmen vorzunehmen.

 

Aufgrund der bereits erwähnten, umfangreichen medialen Berichterstattung zum Fall der Stadthalle ist also davon auszugehen, dass die FMA eine solche Überprüfung mittlerweile bereits vorgenommen hat.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Wurde eine Vor-Ort-Prüfung der FMA bei der WG Finanzservice GmbH im Zusammenhang mit der Einhaltung der Wohlverhaltensregeln gemäß §§ 38 ff WAG 2007 und damit der Erfüllung der Voraussetzungen für die Konzession gemäß § 5 Abs. 2 Z 3 WAG 2007 bei der Beratung der Stadthalle durch die WG Finanzservice GmbH durchgeführt?

2.    Wenn ja, wann?

3.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis? (Bitte um detaillierte Übermittelung des Ergebnisses)

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wenn nein, ist eine derartige Prüfung geplant?

6.    Wenn ja, in welchem Zeitraum soll diese Prüfung stattfinden?