11664/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Zahlungen aus dem Katastrophenfonds an die Bundesländer

 

Grundlage für die Verwendung der Fondsmittel ist §3 des Katastrophenfondsgesetzes. Unter anderem werden die Mittel an Länder und Gemeinden zur direkten Hilfe zur Beseitigung von Schäden im Vermögen der Gebietskörperschaften und  für Vorbeugungsmaßnahmen, wie z. B. Hochwasser- und Lawinenschutz ausgeschüttet. An die Länder werden zusätzlich noch seit 2008 Mittel unter dem Titel „Landesstraßen B“ zur Beseitigung außergewöhnlicher Schäden an Straßen, die mit Wirkung vom 1. April 2002 oder zu einem späteren Zeitpunkt vom Bund an die Länder übertragen wurden.

Der Bericht des Bundesministeriums für Finanzen betreffend die Gebarung des Katastrophenfonds liefert diesbezüglich nur Globalzahlen, eine genaue Auflistung welche Beträge an die Länder und Gemeinden im Einzelnen ausgeschüttet worden sind fehlt leider.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

ANFRAGE:

  1. Wie hoch waren die ausgeschütteten Beträge in den Jahren 2007 bis 2011 (detailierte Auflistung nach Ländern, Gemeinden, Anlassfall und Beträgen) unter dem Titel „Schäden im Vermögen der Gebietskörperschaften“?
  2. Wie hoch waren die ausgeschütteten Beträge in den Jahren 2007 bis 2011 (detailierte Auflistung nach Ländern, Gemeinden, Anlassfall und Beträgen) unter dem Titel „Vorbeugungsmaßnahmen“?
  3. Wie hoch waren die ausgeschütteten Beträge in den Jahren 2008 bis 2011 (detailierte Auflistung nach Ländern, Projekten und Beträgen) unter dem Titel „Landestrassen B“?