11664/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.05.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Zahlungen aus dem Katastrophenfonds an die Bundesländer
Grundlage für die Verwendung der Fondsmittel ist §3 des Katastrophenfondsgesetzes. Unter anderem werden die Mittel an Länder und Gemeinden zur direkten Hilfe zur Beseitigung von Schäden im Vermögen der Gebietskörperschaften und für Vorbeugungsmaßnahmen, wie z. B. Hochwasser- und Lawinenschutz ausgeschüttet. An die Länder werden zusätzlich noch seit 2008 Mittel unter dem Titel „Landesstraßen B“ zur Beseitigung außergewöhnlicher Schäden an Straßen, die mit Wirkung vom 1. April 2002 oder zu einem späteren Zeitpunkt vom Bund an die Länder übertragen wurden.
Der Bericht des Bundesministeriums für Finanzen betreffend die Gebarung des Katastrophenfonds liefert diesbezüglich nur Globalzahlen, eine genaue Auflistung welche Beträge an die Länder und Gemeinden im Einzelnen ausgeschüttet worden sind fehlt leider.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
ANFRAGE: