11680/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend ärztliche Beratung per Telefon und Internet

 

Auf http://noe.orf.at wurde unlängst berichtet:

"Streit über ärztliche Beratung per Telefon

Für Aufregung sorgt weiterhin eine virtuelle Arztpraxis, bei der Ärzte ohne Untersuchungen Rezepte verschreiben. Gerald Bachinger, der Patientenanwalt, fordert seriöse Beratungsdienste, z.B. Telefondienste, die Ärztekammer ist dagegen.

Einen Fragebogen ausfüllen und schon wird ein Rezept ausgestellt - so funktioniert die medizinische Fernbehandlung via Internet, die von immer mehr Menschen angenommen wird.

Patientenanwalt ist für Telefonberatung

Für den niederösterreichischen Patientenanwalt Gerald Bachinger ist dies keine Überraschung. Er fordert seit vielen Jahren bereits seriöse medizinische Beratung per Telefon oder Internet. Das Fehlen dieser Dienste hierzulande führe zum Ansturm auf virtuelle Arztpraxen, sagt Bachinger, der sich klar gegen Online-Ärzte ausspricht.

Ärztekammer forciert persönliches Gespräch

Auch Christoph Reisner, der Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich, lehnt ärztliche Dienste im Internet ab und versteht auch nicht, dass diese Plattformen in Anspruch genommen werden. Beratung am Telefon, so wie sie Bachinger vorschlägt, sei jedoch auch nicht die richtige Lösung, sagt Reisner. Für einen Arzt sei das Gespräch mit dem Patienten von Angesicht zu Angesicht besonders wichtig und unerlässlich."

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Welche Art ärztlicher Behandlung wird derzeit in Österreich per Telefon bzw. online angeboten?
  2. Entspricht es den Tatsachen, dass Rezepte ohne ärztliche Untersuchung im Internet angeboten werden?
  3. Wenn ja, auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmungen ist dies möglich?
  4. Welche Gefahren birgt eine ärztliche "Behandlung" via Telefon bzw. Internet?
  5. Gibt es in Österreich eine gesetzliche Grundlage für "virtuelle Arztpraxen"?

  1. Sind Ihnen bereits Beschwerden über derartige "virtuelle Arztpraxen" bekannt?
  2. Wer steht hinter diesen "virtuellen Arztpraxen"?
  3. Werden derartige "virtuelle Arztpraxen" seitens Ihres Ressorts auf Berechtigungen, fachliche Kenntnisse und Qualifikationen überprüft?
  4. Wenn ja, wie?
  5. Wenn nein, warum nicht?