11685/J XXIV. GP
Eingelangt am
16.05.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Kaufmann-Bruckberger
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Maßnahmen zur Wohnbauförderung
Die Wohnbauförderung steht in der Kompetenz der Länder, dennoch spiegelt sie als wichtiges Instrument zur Umsetzung von wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele auch bundespolitische Interessen. Die Forderung verschiedener Regierungsmitglieder nach einer Wiedereinführung der Zweckwidmung der Bundesmittel für die Wohnbauförderung zeugen von einem noch existierenden Diskussionsprozess und möglichen Handlungsbedarf.
Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen (gemäß „Strategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels“ 2002) beschreibt Qualitätsstandards für die Wohnbauförderung mit dem Zweck der Reduktion von Treibhausgasemissionen (2006 in Kraft getreten) und legt daher Technologien fest, die basierend auf dem Wissen von 2002 bis zum Ende der Laufzeit 2014 gültig sein sollen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
ANFRAGE: