11685/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Kaufmann-Bruckberger

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Maßnahmen zur Wohnbauförderung

 

 

Die Wohnbauförderung steht in der Kompetenz der Länder, dennoch spiegelt sie als wichtiges Instrument zur Umsetzung von wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele auch bundespolitische Interessen. Die Forderung verschiedener Regierungsmitglieder nach einer Wiedereinführung der Zweckwidmung der Bundesmittel für die Wohnbauförderung zeugen von einem noch existierenden Diskussionsprozess und möglichen Handlungsbedarf.

 

Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen (gemäß „Strategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels“ 2002) beschreibt Qualitätsstandards für die Wohnbauförderung mit dem Zweck der Reduktion von Treibhausgasemissionen (2006 in Kraft getreten) und legt daher Technologien fest, die basierend auf dem Wissen von 2002 bis zum Ende der Laufzeit 2014 gültig sein sollen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass oben beschriebenes gesetzliches Rahmenwerk, das für mehr als ein Jahrzehnt förderwürdige Technologien festschreibt, hinsichtlich einer raschen Reaktion auf moderne, effiziente Technologien angepasst wird?
  2. Derzeit sind effiziente Heizungssysteme in Kombination mit eigener, sauberer Energieerzeugung am Standort von der Wohnbauförderung ausgeschlossen. Erachten Sie es als sinnvoll, wenn die lokale Energieerzeugung mit lokalem (Eigen-) Verbrauch kombiniert wird? Wenn ja, werden Sie sich dafür einsetzen?
  3. Welche Anstrengungen werden zur Erreichung eines Wohnbaufördersystems unternommen, das Innovation zu Gunsten der Energie- und CO2-Bilanz nicht ausschließt?
  4. Aufgrund der unterschiedlichen Landesgesetzgebungen, die unterschiedliche Entscheidungsprozesse mit sich bringen, muss seitens der Wirtschaft ein erhöhter Aufwand betrieben werden, um Förderungen für den Bauerwerb zu erhalten. Dieses Geld fehlt bei der Forschung. Gibt es Ihrerseits Bestrebungen die Wohnbauförderung einheitlich und schlank strukturiert zu gestalten? Wenn ja, werden Sie sich dafür einsetzen?

  1. Derzeit sind in der Wohnbauförderung Unmengen von Kennzahlen festgeschrieben (betreffend Gebäudehülle, Heizwertbedarf, Heizungssysteme, Energieerzeugung,…). Wie beurteilen Sie die Reduktion auf eine Kennzahl betreffend den Primärenergiebedarf in der Jahresdurchrechnung, um den Mitteleinsatz projektspezifisch zu optimieren?