1169/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.03.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend (mindestens) ein weiterer dem Nationalrat gesetzwidrig bisher nicht vorgelegter Bericht im Eisenbahn-Bereich

 

 

Bekanntlich wurde zuletzt die nach §49 Bundesbahnstrukturgesetz 2003 (zuvor wortident §3 Bundesbahngesetz 1992) verpflichtende jährliche Vorlage eines Berichts über die durch den Bund bei ÖBB und Privatbahnen bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen mehrfach gesetzwidrig unterlassen. Dies nicht nur unter der Verantwortung zahlreicher FPÖ- und BZÖ-VerkehrsministerInnen, sondern auch unter SPÖ-Verkehrsminister Faymann (Bericht über das Jahr 2006, wäre ab 2007 auszuarbeiten und vorzulegen gewesen).

 

Die gesetzwidrige Nichtvorlage dieser Berichte wurde nicht nur von den Grünen, sondern auch vom Rechnungshof kritisiert. Dennoch besteht bisher seitens des BMVIT und seiner Spitze offenbar kein Interesse daran, dieser Kritik nachzukommen und das Gesetz einzuhalten. Dadurch ist für den Gesetzgeber keine Transparenz über Mitteleinsatz und Mittelverwendung in den Jahren ohne Berichtslegung in einem von der Summe her gewichtigen und von der verkehrspolitischen Bedeutung wichtigen Bereich gegeben. Dies ist nicht nur offen gesetzwidrig, sondern auch zum Schaden der Sache und mit Sicherheit nicht im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

 

Selbst der ÖVP-Verkehrssprecher kritisierte am 12.2.2009 im Verkehrsausschuss des Nationalrats den unzureichenden Grad an Transparenz und Kostenverfolgbarkeit beim Einsatz der immerhin rund 650 Mio Euro umfassenden Zahlungen. Vielleicht wird sich im Lauf der Jahre auch noch bei den Verantwortlichen im BMVIT und an seiner Spitze die Überzeugung durchsetzen, dass es hier (hoffentlich!) nichts zu verbergen gibt und dass es der Bedeutung des Themas und dem Respekt vor Gesetzgeber, Rechnungshof und SteuerzahlerInnen angemessen wäre, die fortgesetzte Gesetzesmissachtung nicht einfach nach dem Motto „Schwamm drüber“ offen stehen zu lassen, sondern die ausständigen Berichte umgehend nachzuliefern.

 

In Kenntnis dieser Angelegenheit ist es einerseits wenig überraschend, andererseits doppelt erstaunlich, dass dies nicht die einzigen Berichte im Eisenbahnbereich sind, bei denen es die BMVIT-Spitze mit gesetzlichen Verpflichtungen nicht so genau nimmt.

 

§78b Eisenbahngesetz hat folgenden Wortlaut: „Die Schienen-Control GmbH hat jährlich einen Tätigkeitsbericht über ihre im jeweiligen Kalenderjahr in Wahrnehmung aller ihrer Aufgaben gemäß §77 Eisenbahngesetz durchgeführten Tätigkeiten und deren Ergebnisse, insbesondere die Entwicklung des Schienenverkehrsmarktes bis spätestens 30. Juni des dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahres zu erstellen. Der Bericht ist in geeigneter Weise zu veröffentlichen und vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie dem Nationalrat vorzulegen.“

 

Der letzte (und bislang einzige) vom zuständigen Verkehrsminister dem Nationalrat auf Basis des eigentlich klaren Gesetzesauftrags vorgelegte Bericht bezieht sich jedoch auf das Jahr 2006 (Tatigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH – Eisenbahnregulierung 2006, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, III-75 d.B. XXIII.GP).

 

Dass er bis zuletzt ohne Nachfolger blieb, ist nicht nur schwer mit der gesetzlichen Vorgabe in Einklang zu bringen, sondern auch inhaltlich bedauerlich: Wurde der 2006er-Bericht doch anläßlich der Behandlung im Verkehrsausschuss des Nationalrats am 10.10.2007 fraktionsübergreifend als wichtig, gelungen und hilfreich gelobt: „Besonderes Lob wegen seines Detailreichtums und des Aufzeigens auch kritischer Bereiche erhielt der Bericht der Schienen-Control-GmbH – Eisenbahnregulierung“, wusste die Parlamentskorrespondenz darüber zu berichten. (Dass dieser Bericht manche Problematik offen anspricht und daher auch Anlaß mancher konkreter kritischer Nachfrage an den Bundesminister war, wird hoffentlich nicht Ursache dafür sein, dass bisher kein weiterer Bericht mehr vom Minister bzw. nun von der Ministerin dem Nationalrat vorgelegt wurde.)

 

Mit zunehmender Bedeutung von Wettbewerb im Schienenverkehr im Zuge der Liberalisierung durch EU-Eisenbahnpakete nimmt auch die Bedeutung der entsprechenden Regulierung dieses Wettbewerbs und der Marktbeobachtung zu. Da diese Entwicklungen von unmittelbarer Bedeutung und daher unmittelbarem Interesse für die Bahnkunden, also Unternehmen und Fahrgäste sind, ist ein Mindestmaß an Transparenz über diese Felder dringend geboten. Regelmäßige Berichte sind dafür hilfreich und aus diesem Grund ja auch gesetzlich vorgesehen. Dass die gesetzlich verpflichtende Berichtsvorlage für 2007 durch Verkehrsminister Werner Faymann nicht erfolgte und auch seine Nachfolgerin bis Anfang März 2009 diesen Bericht – der offenbar mittlerweile vorliegt – nicht wie vom Gesetz vorgesehen dem Nationalrat vorgelegt hat, ist deshalb sehr bedauerlich – umso mehr, als ja demnächst schon der übernächste Bericht über das Jahr 2008 fällig wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Warum wurde vom dafür verantwortlichen Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Jahr 2008 der nach §78b Eisenbahngesetz jährlich - und zwar bis Mitte des Folgejahrs - zu erstellende und dem Nationalrat vorzulegende Bericht über die Tätigkeit des Schienenregulators und die Entwicklung des Eisenbahnmarktes im Jahr 2007 nicht vorgelegt?

 

2.      Warum haben Sie diesen – mittlerweile offenbar vorliegenden – Bericht bis Anfang März 2009 dem Nationalrat noch immer nicht vorgelegt?

 

3.      Wann werden Sie den nach §78b Eisenbahngesetz vorgesehenen Bericht über das Jahr 2008 dem Nationalrat vorlegen?

 

4.      Welche konkreten gesetzgeberischen und sonstigen Aktivitäten zum Thema Eisenbahnmarkt und Regulierung sind a) im Jahr 2009, b) im Jahr 2010 geplant?