11691/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.05.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl betreffend
der häufigen Einstellung von Verfahren nach Einbruchsdiebstählen
Immer häufiger beklagen Exekutivbeamte, dass vor allem nach Einbrüchen und
Einbruchsversuchen in Wohnungen und Häusern die festgenommenen und vielfach auch
geständigen Täter mit einer Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft belohnt
werden!
Weitere Nachforschungen bzw. auch grenzüberschreitende Erhebungen unterbleiben deshalb und
dies kommt auch einer Einladung zur Tatwiederholung gleich. So geschehen z.B. im Bereich der
Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1. In wie vielen Fällen kam es in den jeweiligen Bundesländern nach Anzeigen der Polizei zur Einstellung der Strafverfahren bei Einbruchdiebstählen durch die jeweilige Staatsanwaltschaft?
2. Warum erfolgt auch bei überführten und vielfach geständigen Straftätern nach Haus- und Wohnungseinbrüchen die Einstellung des Verfahrens?
3. Welche Möglichkeiten bestehen bzw. welche Probleme sehen sie bei grenzüberschreitenden Ermittlungen, vor allem mit unseren östlichen Nachbarstaaten?
4. Was werden sie tun, um eine strengere Verfolgung von Straftätern auch nach Haus- und Wohnungseinbrüchen durch die Staatsanwaltschaften zu gewährleisten?