11691/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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Anfrage

der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl betreffend

der häufigen Einstellung von Verfahren nach Einbruchsdiebstählen

Immer  häufiger   beklagen   Exekutivbeamte,   dass   vor   allem   nach  Einbrüchen  und

Einbruchsversuchen  in Wohnungen  und  Häusern  die festgenommenen  und  vielfach   auch

geständigen Täter mit einer Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft belohnt

werden!

Weitere Nachforschungen bzw. auch grenzüberschreitende Erhebungen unterbleiben deshalb und

dies kommt auch einer Einladung zur Tatwiederholung gleich. So geschehen z.B. im Bereich der

Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.       In wie vielen Fällen kam es in den jeweiligen Bundesländern nach Anzeigen der Polizei zur Einstellung der Strafverfahren bei Einbruchdiebstählen durch die jeweilige Staatsanwaltschaft?

2.       Warum erfolgt auch bei überführten und vielfach geständigen Straftätern nach Haus- und Wohnungseinbrüchen die Einstellung des Verfahrens?

3.       Welche Möglichkeiten bestehen bzw. welche Probleme sehen sie bei grenzüberschreitenden Ermittlungen, vor allem mit unseren östlichen Nachbarstaaten?

4.       Was werden sie tun, um eine strengere Verfolgung von Straftätern auch nach Haus- und Wohnungseinbrüchen durch die Staatsanwaltschaften zu gewährleisten?