11696/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.05.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ermittlungen im Fall der Barbara Y.
Im Ma 2011 starb die damals 17jährige Barbara Y. in der Wagner-Jauregg-Klinik an einem Multiorganversagen. Schon Jahre zuvor war das Mädchen in psychiatrischer Behandlung. Sie gab an, von Ihren Großeltern und zwei weiteren Personen sexuell missbraucht worden zu sein.
Auch erzählte sie, dass ihr Großvater sie als „Hexe, Hure und Türkenkind“ bezeichnet hat und das Mädchen deshalb den Namen „Barbara“ trage. (Anm.: Barbara: die Fremde, das lateinische barbarus bedeutet fremd, ausländisch, wild)
Eine solche Aussage lässt auf ein wenig liebevolles Verhältnis des Großvaters gegenüber seiner Enkeltochter schließen, die ja nach ihrem Ableben als psychisch krank beschrieben wurde!
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wurde der Großvater zu dieser Aussage befragt?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, wie hat er sich gerechtfertigt?
4. Wurden auch die beiden Schwestern befragt?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wenn ja, wie haben diese Ihre verstorbene Schwester beschrieben?
7. Wenn ja, wie haben diese Ihren Großvater beschrieben?
8. Wie ist das Verhältnis der Schwestern zum Großvater?
9. Wurden die Eltern der verstorbenen Barbara zum Verhältnis zu Ihren Großeltern befragt?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Wenn ja, wie haben die Eltern das Verhältnis beschrieben?