11700/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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Anfrage

 

des Abgeordneten Strutz,

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Anrechnung von Schul und Lehrabschlüssen

 

Die Zeitung „Österreich“ berichtet in einer ihrer letzten Ausgaben unter der Überschrift: „Berufsberechtigung: leider nein“, dass Absolventen einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMHS) wie HAK oder HTL zusätzlich eine Lehrabschlussprüfung ablegen müssen.

 

„(…)Eine Bestimmung im Berufsausbildungsgesetz (BAG § 28) verhindert seit Jahren eine wechselseitige Anrechnung von Schul - & Lehrabschlüssen. Das bedeutet, dass die Ausbildung in Schulen die Lehrabschlussprüfung nicht ersetzt und dass es keine verbindliche Regelung gibt, wie viel Lehrzeit angerechnet werden muss.“(...)

 

„(…)Nach Ansicht vieler Betriebe ist die fünfjährige kaufmännische Schulausbildung mit einer HAK-Matura nicht gleichwertig einer kaufmännischen Lehre.“(...)

 

„(…)Dieser bildungspolitische Nonsens führt dazu, dass Betroffene doppelt ausgebildet werden, und verschwendet zudem dringend gebrauchte Lehrplätze. Denn ob ein Lehrvertrag abgeschlossen oder ein Arbeitsverhältnis begründet wird, das entscheidet derzeit der Betrieb  im Einvernehmen mit den Betroffenen. “(...)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Absolventen einer BMHS mussten in den letzten 5 Jahren zusätzlich zu ihrem Schulabschluß eine Lehrabschlussprüfung ablegen?

2.    Welche zusätzliche Kosten sind dadurch entstanden?

3.    Welche Initiativen seitens BMUKK wurden bereits getroffen um diesen Mißstand abzustellen?

4.    Wann waren die letzten konkreten Gespräche mit den zuständigen Stellen?

5.    Wer ist seitens BMUKK federführend mit diesem Projekt betraut?

6.    Wann ist konkret daran gedacht diesen Mißstand zu ändern und für Absolventen einer mindestens 3 jährigen BMHS die vollständige Anrechnung und den gänzlichen Ersatz der Lehrabschlussprüfung für einen verwandten Beruf zu gewährleisten?