11704/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A2 zwischen den Autobahnknoten Graz West und Graz Ost (Bezirk Graz-Umgebung)

 

 

Auf der A2 im Bereich der Autobahnkoten „Graz-Ost“ und „Graz-West“ ist die Geschwindigkeit mit Tempo 100 km/h beschränkt. Zwischen den oben genannten Autobahnknoten, entlang des relativ dicht besiedelten Gemeindegebietes der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz, ist die Geschwindigkeit nicht beschränkt. Entlang dieses Korridors (Straßenkilometer 181.770 – 184.020) befinden sich zahlreiche Wohnhäuser und die Schulen der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz. Es kommt im Bereich der Autobahnbrücke Feldkirchen und dem Knoten Graz Ost auch vermehrt zu Verkehrsunfällen.

Um die Bewohner zu entlasten, wandte sich die Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz schon mehrfach an Sie und bat um die Erlassung einer Verordnung (Straßenkilometer 181.770 – 184.020) für eine durchgehende 100km/h-Beschränkung. So wurde beispielsweise am 17.06.2011 ein Schreiben der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz an Sie gerichtet. Das Schreiben wurde am 24. August 2011 von Ihrem Ministerium beantwortet. (GZ BMVIT-900.105-Büro FBM/2011). Der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz wurde mitgeteilt, dass sich die zuständige Abteilung des BMVIT mit der ASFINAG in Verbindung gesetzt hat und der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz die Stellungnahme der ASFINAG zur Kenntnis gebracht wird.

Es erfolgte bis heute (15.05.2012), trotz schriftlicher Urgenz der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz vom 03.05.2012, noch keine Antwort.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.     Ist Ihnen der gegenständliche Sachverhalt bzw. das gegenständliche Verfahren bekannt?

2.     Richtete die Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz in dieser Causa Schreiben an Sie persönlich?

3.     Wenn ja, wie viele und wann?

4.     Wann wurde die jeweiligen Schreiben beantwortet?

5.     Was wurde dabei der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz konkret mitgeteilt?

6.     Wann setzte sich das BMVIT mit der ASFINAG in diesem Zusammenhang in Verbindung?

7.     Welche Stelle bzw. welcher Mitarbeiter ist seitens der ASFINAG für die gegenständliche Stellungnahme zuständig?

8.     Wann ist mit der Stellungnahme zu rechnen?

9.     Wurde seitens des BMVIT, aufgrund der offensichtlichen Untätigkeit der ASFINAG, urgiert?

10.  Wenn ja, wann?

11.  Wenn nein, warum nicht?

12.  Wann kann die Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz mit der Übermittlung der Stellungnahme der ASFINAG bzw. einer Stellungnahme des BMVIT rechnen?

13.  Wie stehen Sie als Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie zu der Bitte der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz, eine Geschwindigkeits-beschränkung in diesem Bereich zu erlassen?

14.  Ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung entlang dieses Korridors aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Anrainerschutzes aus Ihrer Sicht sinnvoll?

15.  Wenn nein, weshalb nicht?