1171/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.03.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Vock, Themessl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Haftung von Raiffeisen-Mitgliedern

 

Durch den Einmalerlage eines Mitgliedsbeitrages kann jeder Kunde Mitglied der Raiffeisenkasse werden. Durch ein E-Mail eines dieser Mitglieder wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass Mitglieder der Raiffeisenbank angeblich bis zum 20-fachen ihrer Mitgliedsbeiträge haften.

 

Bei Durchsicht der Homepage der Raiffeisenbank kann man zwar viele Vorteile einer Mitgliedschaft erkennen, man findet jedoch keinen Hinweis für dieses Risiko.

 

Es ist daher interessant, ob der Finanzmarktaufsicht dieser Umstand bekannt ist, und ob die Finanzmarktaufsicht auch kontrolliert, ob die Mitglieder der Raiffeisenbank über diesen Umstand auch ausreichend informiert werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1)     Ist es richtig das Mitglieder der Raiffeisenbank bis zum 20-fachen ihrer Mitgliedsbeiträge haften?

 

2)     Ist es richtig, dass diese Mitgliedsbeiträge zwischen rund EUR 7,- (ATS 100,-) und EUR 8.000,- (rund ATS 110.082,40) betragen?

 

3)     Bedeutet dies wirklich, dass Mitglieder der Raiffeisenbank zumindest mit EUR 145,35 (ATS 2.000,-) und bis zur Höhe von EUR 160.000,- (ATS 2,201.648) haften können?

 

4)     Wie hoch ist die Gesamthaftung aller Mitglieder der Raiffeisenbank?

5)     Wird dieses Risiko der Mitglieder von der Raiffeisenbank auch entsprechend (ortsübliche Entschädigung für „Bankgarantien“) honoriert?

 

6)     Kontrolliert die Finanzmarktaufsicht, ob die Kunden der Raiffeisenkasse über dieses Risiko entsprechend informiert werden?

 

7)     Ist zu befürchten, dass im Falle einer Insolvenz der österreichische Staat (und somit die Steuerzahler) diese Haftungen übernehmen muss?