11718/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.05.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Korruptionsfälle im Bereich des Landesschulrates für Niederösterreich – Landesschulinspektorin HR Ronninger
Das BMUKK ist in der laufenden Gesetzgebungsperiode sowie auch bereits in Vorperioden bereits mehrmals mit dem Fall der Nachbesetzung des Direktorenpostens an der HLF Krems/Bewerbung von Frau OStR Mag. Martine Hrubesch befasst worden (vgl. 445/J, 6980/J und 11091/J der XXIV. GP und 4921/J der XXIII. GP).
Von Relevanz für das BMJ sind im nämlichen Zusammenhang vor allem die folgenden Sachverhalte:
· Im Zuge einer langen Reihe von Versuchen, Frau Mag. Hrubesch als Direktorin der HLF Krems zu verhindern, wurde u. a. eine sogenannte Potenzialanalyse vom BMUKK organisiert und am 19. bzw. 20. Jänner 2010 durch eine Privatfirma durchgeführt.
Aufgrund der Ergebnisse dieser Potentialanalyse wurde Dr. Franz Kurzbauer zum Direktor der HBLA für Tourismus in Krems bestellt. Frau Mag. Martine Hrubesch reichte (neuerlich) eine Beschwerde beim
VwGH ein. Die Bestellung Dr. Kurzbauers mittels (Intimations-)Be-scheid wurde wegen Rechtswidrigkeit am 1. März 2012 vom VwGH aufgehoben.
Im Zuge einer Dienstbesprechung am 26. September 2011 teilte Dr. Kurzbauer Frau Mag, Hrubesch mit, dass man ihm die Fragen der Potentialanalyse vorab angeboten habe. Der eindeutige Vorsatz zum Amtsmissbraucht ist hierbei anzunehmen.
·
Die Direktorin der HLW Biedermannsdorf Mag.
Dr. Evelyn Mayer hat zudem eine Eidesstattliche Erklärung (s. Anhang)
abgegeben, wonach ihr im Zusammenhang mit dem dieser Anfrage zugrundeliegenden
Fall von der zuständigen Landesschulinspektorin HR Mag. Adelinde Ronninger
am Rande eines dienstlichen Termins im Landesschulrat erzählt worden sei,
dass in Krems "eine Katastrophe" passiert sei: "Shorty [Anm.:
Spitzname von Dr. Kurzbauer] ist beim Hearing durchgefallen; ich weiß gar
nicht, ob wir ihn überhaupt auf die Liste nehmen können. Jetzt
müssen wir den Böhm zum Direktor machen!" Auf Nachfragen habe
ihr Frau Ronniger erklärt: "Na sonst wird es die Hrubesch - die
Blaue! So was kann man doch nicht machen!"
Hierbei liegt zumindest der eindeutige Vorsatz zum Amtsmissbrauch durch HR
Ronninger nahe.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz die folgende
Anfrage
1. Sind aufgrund der oa. Erklärung an Eides statt bereits staatsanwaltliche Ermittlungen eingeleitet worden?
2. Falls ja, welche Staatsanwaltschaft zu welcher Geschäftszahl?
3. Falls nein, werden Sie dies veranlassen?
4. Falls nein, warum nicht?