1172/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.03.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Strache
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
bezüglich Mögliche Enthaftung von Helmut Elsner
Helmut Elsner wurde im Juli des Vorjahres im Zuge des BAWAG-Prozesses wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil ist noch immer nicht rechtskräftig.
Er befindet sich seit 13. Februar 2007 in Untersuchungshaft. Christian Pilnacek, Staatsanwalt im Justizministerium, bezeichnet im Kurier vom 10. Februar den Fall Elsner als „Ausreißer in alle Richtungen“. Am selben Tag fand zum zehnten Mal ein Haftprüfungsverfahren statt. Dem Antrag auf Enthaftung einer seiner beiden Anwälte, Wolfgang Schubert, wurde nicht stattgegeben.
Um die Untersuchungshaft zu rechtfertigen, muss mindestens eine von vier Voraussetzungen erfüllt sein: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, sowie Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr. Als Begründung für Elsners Untersuchungshaft wird Fluchtgefahr angegeben. Diese kann jedoch keine Untersuchungshaft rechtfertigen, wenn die betreffende Person durch Abnahme der Reisepapiere oder Auflage einer Kaution an der Flucht gehindert werden kann. Elsners Freund, der Unternehmer Martin Schlaff wäre angeblich bereit, eine entsprechende Kaution zu hinterlegen.
In manchen Kreisen hört man, dass Elsner mittlerweile bereit sei, Auskünfte über brisante Finanzströme zu geben, in die politische Mandatsträger, Parteien und hochrangige Persönlichkeiten der Bussi-Bussi-Gesellschaft verwickelt seien, so er nicht bald aus der Haft entlassen werde. Er sei nicht mehr bereit, weiter hinter Gittern zu sitzen, während Wolfgang Flöttl acht Flugstunden entfernt von der Republik Österreich lebt und freien Zugang zu seinen Konten habe, wie Ruth Elsner behauptet.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1. Ist es richtig, dass es mit Ihnen bereits Absprachen gibt, dass Herr Elsner in den nächsten Monaten freigelassen wird?
2. Gibt es für eine Enthaftung Elsners Auflagen (Interviewverbot, Haft mit Fußfessel)?
3. Welche Personen haben für eine Haftentlassung von Elsner bei Ihnen bereits interveniert?
4. Ist es richtig, dass Gelder der BAWAG mit Elsners Wissen oder auf seine Anweisung hin an politische Parteien und Interessensgruppen geflossen sind?
5. Wie wird ein neuerlicher Enthaftungsantrag unter dem Hintergrund beurteilt werden, dass Helmut Elsner im Fall einer fortgesetzten U-Haft andere Personen und Parteien belasten könnte?
6. Wann werden Sie Helmut Elsner freilassen?