11729/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.05.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Datenleck beim Landesgericht Wiener Neustadt“
Vom Landesgericht Wiener Neustadt wurden die Namen hunderter AvW-Geschädigter irrtümlicherweise ins Internet gestellt. Die betreffende Homepage wurde zwar kurze Zeit später offline gestellt, über den Zwischenspeicher der Internet-Suchmaschine Google waren danach die Daten aber immer noch abrufbar.
Nach Presseberichten haben zwei Anlegeranwälte, die rund 900 betroffene AvW-Anleger in 32 Sammelklagen vertreten, gerichtliche Beschwerden eingebracht.
Dies war bei weitem nicht der erste Datenschutzvorfall in der Justiz. So berichtete die Tageszeitung „der Standard“ in seiner Ausgabe vom 04.03.2011 über „Korruption in der Justiz, 23 Beamte unter Verdacht.“ Zuvor hatte bereits der Züricher Tagesanzeiger berichtet, dass gegen zahlreiche österreichische Justizbeamte wegen illegaler Datenweitergabe an Wirtschaftsauskunfteien seit Monaten ermittelt wird. Hausdurchsuchungen wurden durchgeführt, in Oktober 2010 eine U-Haft verhängt, Disziplinarverfahren eingeleitet und Justizbeamte suspendiert. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelte. Dieser Datenmissbrauch in der Justiz war seit Jahren organisiert.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Ist es richtig, dass in diesem
Zusammenhang bei Google ein Antrag auf Löschung dieser Daten gestellt
wurde?
Wer hat diesen Antrag gestellt?
Wurde diesem Antrag bereits entsprochen?
Wenn
nein, warum nicht?
2.
Ist es rechtlich zulässig, dass
personenbezogene Gerichtsdaten (d.h. Daten über verfahrensbeteiligte
Personen) auf einem externen Cloudserver gespeichert werden?
Welche diesbezüglichen Regelungen gibt es im Ressort?
3.
Welche grundsätzlichen Regelungen
zur Informationsverarbeitung und IT-Sicherheit gibt es im Ressort?
4.
Ist es richtig, dass zurzeit die
Informations- bzw. Datenverarbeitung im Rahmen der Justiz unter keine
datenschutzrechtlichen Bestimmungen fällt?
5.
Treten Sie dafür ein, dass
zukünftig die Datenverarbeitung und Datenverwendung bei der Justiz unter
dem Geltungsbereich der nun von der EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinie
fällt?
6.
Wie ist der Stand strafrechtlicher
Ermittlungen in der Strafsache „Verkauf von Daten aus dem elektronischen
Exekutionsregister“?
7.
Gegen wie viele MitarbeiterInnen der
Justiz wurde bis dato ein Disziplinarverfahren eingeleitet?
Wie ist der Stand dieser Verfahren?
Wie viele Personen wurden bis dato suspendiert?
8.
Gegenüber wie vielen
MitarbeiterInnen des Justizministeriums wurde bis dato eine Strafanzeige
erstattet (z.B. Amtsmissbrauch)?
9.
Waren neben MitarbeiterInnen des
Justizministeriums auch andere Bedienstete öffentlich-rechtlicher
Einrichtungen oder Körperschaften beteiligt?
Waren daran auch Rechtsanwälte, Notare, Richter oder sonstige Personen
beteiligt?
Wie viele Personen waren das jeweils?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gegen diese ergriffen?
10.
Wurden die von dieser Datenweitergabe betroffenen
Personen von dieser Datenschutzverletzung gemäß § 24 Abs. 2a
DSG 2000 über die illegale Abfragen (Zugriffe) und rechtswidrige
Datenverwendung informiert?
Wenn nein, warum nicht?
11.
Wurde sichergestellt, dass die
rechtswidrig verwendeten bzw. weitergegebenen Daten bei den Auskunfteien
tatsächlich gelöscht und eine weitere Verwendung durch diese und
andere Unternehmen ausgeschlossen wird?
In welcher Form wurde bzw. wird durch das Ressort bzw. die unabhängige Rechtsprechung
die Einhaltung der Löschungsbestimmung überwacht?