11732/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2012
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Inneres

betreffend Nebenbeschäftigungen der Bediensteten der Bundespolizei

BEGRÜNDUNG

 

Es ist bekannt, dass Bedienstete der Bundespolizei auch Nebenbeschäftigungen nachgehen. Sie fungieren beispielsweise  als "Security"-BeraterInnen, als DetektivInnen, oder Lehrbeauftragte für Unternehmen, Sicherheitsfirmen, Versicherungen und staatsnahe Einrichtungen. Unbekannt sind der Öffentlichkeit jedoch genauere Information über  Art und Ausmaß dieser Nebenbeschäftigungen. Diese sind dringend offenzulegen, da gerade bei Bundespolizeibediensteten Nebenbeschäftigung besonders heikel sind.  Es drängt sich die Frage nach der Vereinbarkeit zwischen Interessen der öffentlichen Sicherheit und des Datenschutzes einerseits  und privaten Interessen von Unternehmen andererseits auf, die miteinander schnell in Konflikt kommen können.

Nebenbeschäftigungen von BeamtInnen sind im Beamten-Dienstrechts-Gesetz (BDG) außerdem genau geregelt, jede Nebenbeschäftigung muss gemeldet werden und kann untersagt werden, wenn sie die BeamtInnen an der „Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben behindert, die Vermutung ihrer Befangenheit hervorruft oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährdet“ (§56 Abs. 2). Die zuständige Bundesministerin oder der zuständige Bundesminister kann mit Verordnung regeln, welche Nebenbeschäftigungen jedenfalls aus diesen Gründen des Abs. 2 unzulässig sind. Es stellt sich die Frage wie genau und effektiv diese Regelungen in Ihrem Ministerium umgesetzt werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Wie viele Personen sind derzeit Bedienstete der Bundespolizei, der Sicherheitsdirektionen sowie der Bundespolizeidirektionen? Wer und wie viele Bedienstete gehen davon derzeit einer Nebenbeschäftigung nach?

 

 

2)    Listen Sie bitte für  jene Bediensteten, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen folgende Informationen auf: die Art und Tätigkeit der Bediensteten, die genaue Bezeichnung der Nebenbeschäftigung, für wen diese erbracht wird (Arbeit- oder Auftraggeber), den zeitlichen Umfang, die Art des Arbeitsvertrages und welche Leistungen erbracht werden.

 

3)    Schließen Sie aus, dass im Rahmen dieser Nebenbeschäftigungen auch ZMR-Meldedaten und Justizdaten vermarktet bzw. widerrechtlich genutzt werden?



4)    Gibt es von Ihrer Seite aus ein Problembewusstsein bezüglich  Nebentätigkeiten von Bediensteten der Bundespolizei, der Sicherheitsdirektionen und der Bundespolizeidirektionen, Stichwort Unvereinbarkeiten?  Wenn, ja, bitte nennen Sie die Ihrer Meinung nach problematischen Bereiche. Wenn nein, warum nicht?

 

5)    Was tut das BMI aktiv, um mögliche Unvereinbarkeiten zu vermeiden?

 

 

 

6)    Gibt es eine Verordnung gemäß BDG §56 (7), die Nebenbeschäftigungen nennt, die jedenfalls unzulässig sind. Wenn ja, welche sind das? Wenn nein, warum nicht?