11753/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.05.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Justiz
betreffend Gesamtkosten der Auskunftserteilung über Daten einer Nachrichtenübermittlung sowie der Überwachung von Nachrichten nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung 1975 (StPO)
Gemäß Überwachungskostenverordnung (ÜKVO) des Bundesministeriums für Justiz steht den Betreibern von öffentlichen Kommunikationsdiensten für die Mitwirkung an der Auskunftserteilung über Daten einer Nachrichtenübermittlung sowie der Überwachung von Nachrichten nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung Kostenersatz zu.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie hoch waren die Kosten für die Standortbestimmung gemäß ÜKVO in den Jahren 2008 -2011 (aufgegliedert nach Jahren)?
2) Wie hoch waren die Kosten für die Ermittlung von Vermittlungsdaten gemäß ÜKVO in den Jahren 2008 -2011 (aufgegliedert nach Jahren)?
3) Wie hoch waren die Kosten für die Überwachung von Nachrichten gemäß ÜKVO in den Jahren 2008 -2011 (aufgegliedert nach Jahren)?
4) Wie hoch waren die Kosten für die Bekanntgabe von PUK-Codes gemäß ÜKVO in den Jahren 2008 -2011 (aufgegliedert nach Jahren)?
5) Wie hoch waren die Ersatzleistungen für Transportkosten gemäß ÜKVO in den Jahren 2008 -2011 (aufgegliedert nach Jahren)?
6) Wie hoch waren die Kosten für die Sekretariatspauschale gemäß ÜKVO in den Jahren 2008 -2011 (aufgegliedert nach Jahren)?