11755/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.05.2012
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Gefährliche Drohung bei Totengedenken

 

Am 8. Mai 2012 fand am Heldenplatz das Totengedenken des Wiener Korporationsrings statt. Es fand außerdem eine Gegenveranstaltung, mutmaßlich organisiert von der Plattform „jetzteinzeichensetzen“ statt. (Vgl. Die Presse Onlineversion vom 07.05.2012, http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/756064/8-Mai_Lautstarke-Demonstration-gegen-Totengedenken). Diese Veranstaltung begann um 17.00 Uhr.

Während die Wiener Korporationen der Toten beider Weltkriege und damit sowohl der militärischen wie auch der zivilen Opfer dieser gewalttätigen Zeit gedachte, wurde diese Gedenkveranstaltung lautstark unterbrochen. Die Störungen fanden hauptsächlich über Musikanlagen, Pyrotechnik und Megaphone statt.

Einige Teilnehmer des Totengedenkens konnten klar und deutlich folgende Worte, aus einem Megaphon stammend, hören und diese mitschreiben:

"Wir werden jedes einzelne Burschenschafterhaus in Wien abfackeln. Wir kriegen euch alle. Wir streichen euch aus den Grundbüchern. Ihr werdet ausgelöscht, ihr scheiß Nazis."

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen diese Drohung bekannt?

2.    Gibt es von der Veranstaltung der Plattform "jetztzeichensetzen" vom 8. Mai 2012 audiovisuelle Aufzeichnungen?

3.     Wenn ja, wurden diese bereits ausgewertet?

4.    Wenn ja, von wem wurden diese ausgewertet?


5.    Gibt es auch audiovisuelle Aufzeichnungen von Versammlungen, die im Anschluss an die oben erwähnte Veranstaltung möglicherweise auf dem Heldenplatz stattfanden?

6.    Wenn ja, wurden diese bereits ausgewertet?

7.    Wenn ja, von wem wurden diese ausgewertet?

8.    Gab es von den zuständigen Behörden eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft?

9.    Wenn ja, wann wurde diese eingebracht?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Wenn nein, werden Sie dieser Angelegenheit weiter nachgehen?

12. Wen nein, warum nicht?

13. Wurden von der zuständigen Staatsanwaltschaft bereits entsprechende Aufträge an die Polizeibehörden erteilt, Ermittlungen einzuleiten oder gegebenenfalls weiterzuführen?

14. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Sind Ihnen aus den Jahren 2011 sowie 2012 strafbare Handlungen, die sich gegen Häuser von studentischen Verbindungen richteten, bekannt?

17. Wenn ja, um welche handelte es sich dabei? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)

18. Sind Ihnen aus den Jahren 2011 sowie 2012 strafbare Handlungen, die sich gegen Mitglieder von studentischen Verbindungen richteten, bekannt?

19. Wenn ja, um welche handelte es sich dabei? (Bitte um genaue Aufschlüsselung?