11762/J XXIV. GP
Eingelangt am
25.05.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend die Steuerleistung von gastgewerblichen Betrieben und Hotellerie
Zur Umsetzung des politischen Wunsches des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz (im Folgenden kurz LH Graz), Mag. Siegfried Nagl, von dem behauptet wird, dass er zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Graz besser Bau- als Bürgermeister geworden wäre, wird derzeit der behördliche Versuch unternommen, mit willkürlichem Verwaltungshandeln, insbesondere einer rechtlich denkunmöglichen Sperrstundenvorverlegung, schikanösen verwaltungsbehördlichen Kontrollen und permanenten polizeilichen Aktionen einen Teil der Grazer gastgewerblichen Betriebe, unter Außerachtlassung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte in ihrem wirtschaftlichen Betrieb, rechtswidrig einzuschränken.
Mehr als bedenklich ist dies in Ansehung dessen, dass der Bürgermeister der Stadt Graz, Mag. Siegfried Nagl, unverhohlen sein Bestreben dokumentiert, mit öffentlichen Mitteln die Stadt Graz zum Grundstücksspekulanten zu machen und neben den nicht unbeträchtlichen Mitteln für den geplanten Ankauf der so genannten „Reininghausgründe“ weitere beträchtliche öffentliche Mittel für diesbezügliche Imagekampagnen zur Abhaltung einer Bürgerbefragung aus dem Budget der Stadt Graz verwendet.
In Ansehung des zwischenzeitig zwischen Bund und Ländern geschlossenen Stabilitätspakts und in Ansehung der ohnehin horrenden Verschuldung der Stadt Graz, die gerade noch in der Lage scheint, den Zinsendienst leisten zu können, ist diese Vorgangsweise nicht nachvollziehbar und entspringt auch dem Wunsch, wie von Herrn Stadtrat Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch bei einer Diskussion bestätigt, Teile des Reininghausareals in Zusammenarbeit mit privaten Investoren zu einer neuen Partymeile umzugestalten.
Die fiskalpolitische Bedeutung des Gastgewerbes und der Hotellerie in Österreich sollte jedoch außer Frage stehen und fließen auch gerade aus den Steuereinnahmen aus dem Gastgewerbe und der Hotellerie beträchtliche Mittel im Rahmen des Finanzausgleichs an die LH Graz, sodass es angesichts der prekären, gerade auch vom Bürgermeister der LH Graz, Mag. Siegfried Nagl, zu verantwortenden finanziellen und budgetären Situation der LH Graz auch im Hinblick auf die fiskalpolitisch nicht zu rechtfertigenden Pläne desselben, wie dem Ankauf der so genannten „Reininghausgründe“ und des bewussten Inkaufnehmens eines sich abzeichnenden Unvermögens der LH Graz, über den Zinsendienst hinausgehenden Schuldentilgungen vorzunehmen, dies bei gleichzeitiger Verpflichtungsübernahme aus dem Stabilitätspakt nicht zu verantworten, einen prosperierenden Wirtschaftszweig geradezu vorsätzlich durch behördenwillkürliches Handeln soweit zu schädigen, dass das zu erwartende Steueraufkommen nachhaltig reduziert wird.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
ANFRAGE:
1. Wie hoch ist das gesamte Steueraufkommen (Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer), welches die Republik Österreich aus dem Gastgewerbe und der Hotellerie in Österreich jeweils im Jahr 2010 und im Jahr 2011 generiert?
2. Wie hoch ist das gesamte Steueraufkommen (Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer), welches die Republik Österreich aus dem Gastgewerbe und der Hotellerie in der Steiermark jeweils im Jahr 2010 und 2011 generiert?
3. Wie hoch ist das gesamte Steueraufkommen (Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer), welches die Republik Österreich aus dem Gastgewerbe und der Hotellerie aus der LH Graz jeweils im Jahr 2010 und 2011 generiert?
4. Unter Heranziehung der Erfordernisse des zwischen Bund und Ländern abgeschossenen Stabilitätspaktes, ergeht die Anfrage, ob das Budget der Stadt Graz die den Gemeinden auferlegten Kriterien erfüllt und wenn nein, welche Abweichungen gegeben sind?