11787/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.06.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Elmar Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend Finanzzentrum Wien Mitte

 

Die Wiener Dienststellen der Finanzverwaltung sollen ab Herbst 2012 sukzessive von ihren derzeitigen, kundenfreundlich über das Stadtgebiet verteilten Standorten ins zurzeit noch in Bau befindliche Finanzzentrum Wien Mitte übersiedelt und dort konzentriert werden. Derzeit werden vorbereitend ununterbrochen Führungskräftemeetings und Informationsveranstaltungen abgehalten, um den Mitarbeitern das Vorhaben und die Modalitäten näher zu bringen. Von mit dem Projekt befassten Personen im und außerhalb des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) stammen mitunter äußerst hinterfragenswürdige Aussagen und Behauptungen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Dienststellen der Finanzverwaltung in Wien sind von Übersiedelungsvorhaben betroffen?

2.    Wie sieht der Zeitplan für diese Übersiedelungsvorhaben aus?

3.    Wer sind die Eigentümer jener Liegenschaften, in denen die betroffenen Dienststellen derzeit angesiedelt sind?

4.    Mit wem wurden Mietverträge abgeschlossen?

5.    Wie hoch sind die Mietaufwendungen für die derzeit genutzten Liegenschaften - insgesamt und pro Dienststelle aufgeschlüsselt?

6.    Welcher Preis pro m² errechnet sich daraus für die jeweiligen aktuellen Standorte?

7.    Wer ist Eigentümer der Liegenschaft, auf der das Finanzzentrum Wien Mitte errichtet wird?

8.    Entspricht es den Tatsachen, dass die Liegenschaft letztendlich dem Bank Austria-Konzern zuzurechnen ist?

9.    Mit wem werden Mietverträge abgeschlossen?

10. Wie hoch werden die Mietaufwendungen für das Finanzzentrum Wien Mitte sein?

11. Welcher Preis pro m² errechnet sich daraus?

12. Wie sieht das Verhältnis der gemieteten bzw. der genutzten Flächen im Vergleich zwischen den derzeitigen Standorten und dem Finanzzentrum Wien Mitte aus?

13. Welches Verhältnis der Mietaufwendungen errechnet sich daraus pro gemietetem m² Fläche?

14. Können Einnahmen der BIG als Einnahmen der Republik angesehen werden, die passivseitig den Mietaufwendungen für die bestehenden Standorte gegenübergestellt werden?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Wie sieht das Nettoergebnis einer jährlichen Vergleichsrechnung zwischen den derzeitigen Standorten und dem Finanzzentrum Wien Mitte aus Sicht der Republik aus, wenn die jeweiligen wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse berücksichtigt, d.h. von der BIG vereinnahmte Mieterträge als Einnahmen der Republik angesehen werden?

17. Wie hoch sind die jährlichen Erhaltungs- und Betriebskosten an den derzeitigen Standorten?

18. Wie hoch werden die letztendlichen Planungs- und Errichtungs- sowie die Betriebskosten des Finanzzentrums Wien Mitte sein?

19. Wie hoch sind die Kosten der eingangs erwähnten Meetings und Veranstaltungen?


20. Welche Opportunitätskosten sind für die mehrtägige faktische Untätigkeit der Finanzbediensteten zu veranschlagen, weil diese den Veranstaltungen verpflichtend beiwohnen müssen?

21. Wie hoch ist das direkte Abgabenaufkommen durch die Tätigkeit der Betriebsprüfungen für 2011?

22. Wie hoch kann es entsprechend für einen Arbeitstag angesetzt werden?

23. Wurden die so errechneten Opportunitätskosten in der Kalkulation für das Finanzzentrum Wien Mitte berücksichtigt?

24. Wie sieht das Nettoergebnis einer umfassenden Vergleichskalkulation zwischen den derzeitigen Standorten und dem Finanzzentrum Wien Mitte hinsichtlich der in Punkt 5-23 erwähnten Kosten aus Sicht der Republik aus?

25. Welche Mehrkosten ergeben sich durch die Umsiedelungspläne des BMF für die Steuerzahler?

26. Warum werden die Mietverträge im Zusammenhang mit dem Finanzzentrum Wien Mitte als Verschlusssache behandelt und sogar der Personalvertretung vorenthalten?

27. Sieht sich das BMF imstande, die Mietverträge dem Parlament vorzulegen?

28. Dipl. Ing. Dietmar Mitteregger, Leiter der mit dem Projekt befassten Abteilung I/3 im BMF, behauptet, das Finanzzentrum Wien Mitte würde bis 2020 16,5 Mio. Euro an Standortkosten einsparen. Über die geplante 25jährige Nutzungsdauer steigert er seine Behauptung sogar auf 40 Mio. Euro. Wie errechnet er als mitverantwortlicher Beamter die behaupteten Beträge?

29. Wurden die Überlegungen der Punkte 5-20 im Sinne einer seriösen Kalkulation überhaupt berücksichtigt?

30. Wenn ja in welchem Ausmaß?

31. Sieht sich das BMF imstande, Herrn Dipl. Ing. Mittereggers Kalkulation dem Parlament vorzulegen?

32. Zu welchen Anlässen in- und außerhalb des BMF hat Dipl. Ing. Mitteregger seine behaupteten Summen bereits vorgetragen?

33. Wurden die behaupteten Beträge bereits im Ressort budgetiert?

34. Welchen Einfluss hatten derart frei behauptete Einspareffekte auf die prinzipielle Entscheidungsfindung zugunsten des Finanzzentrums Wien Mitte?

35. Dipl. Ing. Mitteregger führt weiters aus, dass sich durch die Zentralisierung der Finanzdienststellen neben den behaupteten Synergien auch positive ökologische Effekte ergäben. Wie schätzt das BMF diese Effekte ein, wenn nahezu alle Wiener Abgabenpflichtigen in Hinkunft genötigt werden, sich für Amtswege unabhängig von ihrem Wohnsitz in der Stadt stets nach Wien Mitte begeben zu müssen?

36. Stehen für den zumindest fallweise erwartbaren Ansturm zumindest genügend Parkmöglichkeiten beim Finanzzentrum Wien Mitte bereit?

37. Wurden die dementsprechend auf die Abgabenpflichtigen ausgelagerten Kosten in der Kalkulation zum Finanzzentrum Wien Mitte berücksichtigt?

38. Wie verträgt sich die geplante Zentralisierung der Wiener Finanzdienststellen mit dem Vorhaben des BMF, die Bürgernähe zu erhöhen?

39. Erblickt das BMF in einer Entfernung der Finanzämter aus den Wohnbezirken der Abgabenpflichtigen eine Steigerung der Bürgernähe?

40. Wie steht es um kolportierte Planungen im BMF, die Info-Center der Finanzämter an den derzeitigen Standorten zu belassen?

41. Welche Kosten würde diese Lösung verursachen?

42. Wurden diese im Sinne einer umfassenden Vergleichskalkulation berücksichtigt?

43. Erblickt das BMF einzig und allein im Angebot von Internetlösungen einen Zugang zum Thema Bürgernähe?

44. Welches Angebot gedenkt das BMF etwa der zunehmenden Anzahl älterer Personen zu machen, die das Internet nicht regelmäßig nutzen?

45. Der sachlich zuständige Leiter der Gruppe IV/A, Dkfm. Eduard Müller, bezeichnet regelmäßig eine Dienststellengröße mit rund 300 Mitarbeitern als seiner Ansicht nach führungstechnisch optimal. Ist angesichts dieses Hintergrundes in absehbarer Zeit – etwa in dieser und der kommenden Legislaturperiode - an eine Zusammenlegung von Wiener Dienststellen im Finanzzentrum Wien Mitte zu einer einzigen Dienststelle gedacht?

46. Wenn ja, wie verträgt sich diese Planung mit der behaupteten optimalen Dienststellengröße von rund 300 Mitarbeitern?

47. Wenn nein, worin soll dann das immer wieder behauptete Einsparungspotenzial des Finanzzentrums Wien Mitte liegen?

48. Woher bezieht Herr Dkfm. Müller überhaupt die Information, dass 300 Mitarbeiter eine Art Optimum im angesprochenen Sinne darstellen?

49. Wieso vermeint er, daraus eine allgemein gültige Richtlinie für die gesamte Organisationsstruktur des BMF ableiten zu können?

50. Im Finanzzentrum Wien Mitte sollen auch die Standorte Wien und Ost der Großbetriebsprüfung untergebracht werden. Diese Dienststelle unterliegt im Finanzzentrum dem Zwang zur Nutzung multifunktioneller Arbeitsplätze, da nicht ausreichend Fläche angemietet wird, um jedem Bediensteten auch seinen individuellen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen zu können. Im Durchschnitt kommen laut dem Vorstand der Großbetriebsprüfung, Herrn Mag. Hubert Woischitzschläger, auf 8 Bedienstete 5 Arbeitsplätze im Gebäude. Argumentiert wird diese Maßnahme mit einer Studie der Technischen Universität Wien, welche die Vorteile multifunktioneller Arbeitsplätze unterstreichen soll. Welche Parameter flossen in diese Studie ein und welche konkreten Schlüsse wurden daraus gezogen?

51. Wer entschied im BMF über die Vergabe der Studie?

52. Wer wirkte an der Studie mit?

53. Was kostete diese Studie?

54. Sieht sich das BMF imstande, die angesprochene Studie dem Parlament vorzulegen?

55. Entspricht es den Tatsachen, dass im Finanzzentrum Wien Mitte kaum Platz zur Lagerung der Akten der betroffenen Finanzdienststellen vorhanden ist und rund 7000 Laufmeter Lagerungsfläche fehlen?

56. Wo werden diese Unterlagen stattdessen gelagert?

57. Wie soll der praktische Zugriff darauf organisiert werden?

58. Welche Mehrkosten und welche zeitlichen Verzögerungen in der Fallbearbeitung ergeben sich durch die Trennung der Bediensteten von den Aktenarchiven?

59. Entspricht es den Tatsachen, dass die Verwaltung des Aktenarchivs an einen privaten Anbieter ausgelagert werden soll?

60. Ist die abgabenrechtliche Geheimhaltung am neuen Lagerungsort und mit der privaten Lagerverwaltung sichergestellt?

61. In welchem Ausmaß kommt es zu Aktenvernichtungen nur aus dem Grund, weil nicht mehr genügend Lagerungsraum für die Aktenbestände zur Verfügung steht?

62. Welche Nachteile entstehen dem Steuerzahler dadurch, dass die operativen Bereiche der Finanzverwaltung gezwungen werden, ihren Aktenbestand nicht nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, sondern nach künstlich geschaffenen Engpässen beim Lagerungsraum zu organisieren?

63. Entspricht es den Tatsachen, dass Mitarbeiter des Innendienstes der betroffenen Finanzämter bereits zum wiederholten Mal angewiesen werden, ihre Aktenbestände händisch mit dem Maßband zu vermessen?


64. Entspricht es den Tatsachen, dass dafür sogar ein eigener Ministeriumserlass veröffentlicht wurde, in welchem die Handhabung eines Maßbandes dargelegt wird?

65. Wenn ja, wer zeichnet dafür verantwortlich?

66. Wie viele Personen aus welcher Dienststelle waren über welchen Zeitraum mit der Erstellung dieses Erlasses beschäftigt?

67. Erblickt das Bundesministerium für Finanzen in der Erstellung derartiger Banalitäten eine vernünftige Verwendung seiner vom Steuerzahler finanzierten Ressourcen?

68. Entspricht es den Tatsachen, dass Teile des in Wien Mitte errichteten Gebäudes noch nicht vermietet sind?

69. Wenn ja, warum vergrößert die Finanzverwaltung nicht die gemietete Fläche, um den erwähnten Problemen Abhilfe zu verschaffen?

70. In der Großbetriebsprüfung werden regelmäßig steuerlich relevante und somit der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht und anderen Verschwiegenheitspflichten unterliegende Unterlagen bearbeitet. Wie gedenkt das BMF, angesichts multifunktioneller Arbeitsplätze die Durchsetzung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht innerhalb der Dienststelle zu garantieren?

71. Will das BMF keine geeigneten baulichen Maßnahmen setzen und die entsprechenden Verpflichtungen allein auf die Bediensteten abschieben, nur um sein Vorhaben der multifunktionellen Arbeitsplätze durchzusetzen?

72. Oder sieht das BMF im – mitunter auch unbeabsichtigten - amtsinternen Informationsaustausch kein Geheimhaltungsproblem?

73. In der Großbetriebsprüfung werden regelmäßig steuerlich relevante Unterlagen von Banken bearbeitet, die dem Bankgeheimnis des § 38 BWG unterliegen. Wie gedenkt das BMF, angesichts multifunktioneller Arbeitsplätze die Durchsetzung des Bankgeheimnisses innerhalb der Dienststelle zu garantieren?

74. Will das BMF keine geeigneten baulichen Maßnahmen setzen und die entsprechenden Verpflichtungen vollständig auf die Bediensteten abschieben, nur um sein Vorhaben der multifunktionellen Arbeitsplätze durchzusetzen?

75. Oder sieht das BMF im – mitunter auch unbeabsichtigten - amtsinternen Informationsaustausch keinen Verstoß gegen das Bankgeheimnis?

76. Warum konnte die als Projektmanagerin vorgestellte stellvertretende Regionalmanagerin der Region Wien, Mag. Rozalija Fodor, auf Besorgnisse der betroffenen Bediensteten hinsichtlich der Rahmenbedingungen zur Sicherstellung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungsverpflichtung und des Bankgeheimnisses nur zur Antwort geben, darauf keine Antwort zu haben? Sind dem BMF diese Bedenken egal?

77. Warum spricht Frau Mag. Fodor davon, dass die Sicherstellung der abgabenrechtlichen Geheimhaltung und des Bankgeheimnisses im Finanzzentrum Wien Mitte alleine in der Verantwortung der Bediensteten liegt, während das Ministerium mit seiner Gebäudeplanung diese mit Strafsanktion bewehrte Verpflichtung nach Kräften unterläuft, nur um an seiner Planung hinsichtlich Wien Mitte festhalten zu können?

78. Kann diese Ansicht von Frau Mag. Fodor als inoffizieller Plan des BMF aufgefasst werden, seinen Bediensteten in den Rücken zu fallen statt ihnen denselben zu stärken, nur um an seiner Planung hinsichtlich Wien Mitte festhalten zu können?

79. Wenn nein, wie kommt Frau Mag. Fodor zu ihren öffentlich ausgesprochenen Ansichten und welche Maßnahmen zu ihrer Belehrung werden gegen diese unverantwortliche Verunsicherung der Bediensteten unternommen?

80. Als externer Projektcontroller agiert nach eigener Aussage ein Herr Dipl. Ing. Gräsel. Für welches Unternehmen ist er als Vertragspartner des BMF tätig?

81. Dipl. Ing. Gräsel war nach eigener Aussage bereits mit dem Projektcontrolling des Finanzzentrums Linz („Terminal Tower“) betraut. In welcher Höhe kam es beim Finanzzentrum Linz unter seiner Verantwortung zu Überschreitungen des projektierten Planbudgets?

82. Aus welchen Gründen kam es zu diesen Überschreitungen?

83. Welche externen Firmen oder Personen sind bzw. waren sonst noch bei beiden Projekten des BMF beteiligt?

84. Was war ihre konkrete Aufgabe?

85. In welcher Höhe wurden Rechnungen gestellt und bezahlt?

86. Wie sieht das Verhältnis von Bediensteten und genutzter Fläche beim Finanzzentrum Linz aus?

87. Wurde bei der Großbetriebsprüfung am Standort Linz das Konzept der multifunktionellen Arbeitsplätze umgesetzt?

88. Wenn nein, warum nicht?

89. Warum zwingt man die Großbetriebsprüfung am Standort Wien gegen ihren Willen dazu?

90. Was waren die Entscheidungsgründe?


91. Kam es beim Finanzzentrum Linz auch zur Auslagerung des Aktenbestandes an dritte Standorte?

92. Wenn ja, mit welchen Resultaten (vgl. Punkte 57-63)?

93. Wenn nein, warum nicht?

94. Wie kommt man dann in Bezug auf das Finanzzentrum Wien auf diesen abenteuerlichen Plan?

95. Soll wiederum einzig und allein das Projekt Wien Mitte umgesetzt werden – koste es sprichwörtlich was es wolle?

96. Welche Rückschlüsse wurden aus den Erfahrungen aus Linz prinzipiell für das Finanzzentrum Wien Mitte gezogen?

97. Die Errichtung des Finanzzentrums Linz steht laut Medienberichten (vgl. die in der  Zeitschrift „profil“ vom 21.2.2012 erwähnte 43seitige Stellungnahme der Korruptionsstaatsanwaltschaft an das Landesgericht für Strafsachen Wien) wegen Untreue- und Korruptionsverdachtsmomenten im Fokus von Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden und des parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Bestehen vergleichbare Verdachtsmomente im Zusammenhang mit der Errichtung des Finanzzentrums Wien Mitte?

98. Kam es im gesamten Projekt Finanzzentrum Wien Mitte zu Rechnungsausstellungen von bzw. zu Geldflüssen an Personen oder Gesellschaften, die mit der medial oder im parlamentarischen Untersuchungsausschuss ständig abgehandelten Liste von Verdächtigen in Zusammenhang stehen?

99. Wenn ja, wann, mit welchen Personen bzw. Gesellschaften, in welcher Höhe und für welche Leistungen?

100.          Wenn nein, in welcher Form wurde das überprüft?

101.          Wer trägt im Fall des Falles für mangelhafte oder unterlassene Überprüfungen im BMF die Verantwortung?

102.          Die Finanzverwaltung plant, in absehbarer Zeit ihre Kooperation mit ausgewählten Abgabenpflichtigen (Stichwort: „Horizontal monitoring“) auf eine neue Grundlage zu stellen. Ist beabsichtigt, dass auch die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich und die Bank Austria in den Genuss dieser Regelung kommen?

103.          Wer im BMF entscheidet, welche Abgabenpflichtigen unter die Horizontal monitoring-Regelung fallen werden?

104.          Ist seitens des BMF eine (Teil-)Privatisierung der BIG geplant bzw. in Diskussion?

105.          Wenn nein, welche Absicht verfolgt das BMF, wenn es einer eigenen Gesellschaft wie der BIG gewinnträchtige Mietverhältnisse in Wien und Linz entzieht und diese an private Liegenschaftseigentümer vergibt?

106.          Vermeint man im BMF, auf diese Weise sorgsam mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen?

107.          Entspricht es den Tatsachen, dass in weiterer Folge auch eine Umsiedelung der Bundesfinanzakademie (BFA) vorgesehen ist?

108.          Wenn ja wohin und wie sieht der Zeitplan aus?

109.          Wer ist Vertragspartner am künftigen Standort?

110.          Wie gestaltet sich das Verhältnis der genutzten Fläche für die BFA am derzeitigen und am geplanten kommenden Standort?

111.          Wie gestaltet sich das Verhältnis der Mietkosten für die BFA am derzeitigen und am geplanten kommenden Standort?

112.          Wie verhalten sich die Gesamtkosten für die BFA am derzeitigen und am geplanten kommenden Standort?

113.          Mit welcher Mehrbelastung für das Budget ist zu rechnen?

114.          Wurden diese Kosten in die Gesamtkalkulation der gesamten Umsiedelungsaktionen der Finanzverwaltung einbezogen?

115.          Welche Absicht verfolgt das BMF prinzipiell mit umfangreichen Umsiedelungsaktionen?

116.          Wie rechtfertigt das BMF in Zeiten allseits knapper Kassen den entstehenden Aufwand und die zwangsläufig anfallenden Einnahmenausfälle?

117.          Sieht das BMF keine anderen Möglichkeiten, eingehobene Steuergelder zu verwenden, als sie in noch dazu funktionell untaugliche Protzbauten zu investieren?

118.          Erkennt das BMF die mehr als schiefe Optik, die sich vor dem Hintergrund von Korruptions- und Bestechungsskandalen sonder Zahl angesichts von Projekten wie Wien und Linz aufdrängt?

119.          Ist die Frau Bundesminister bereit, das Projekt Finanzzentrum Wien Mitte, welches zeitlich von ihren Vorgängern und von Beamten des BMF ausgearbeitet wurde und von diesen zu verantworten ist, angesichts all der aufkeimenden Zweifel zu stoppen bzw. zu verwerfen?