11788/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.06.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Herbert

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst

betreffend Postbeamte in die Schulverwaltung

 

 

Die Tageszeitung „Presse“ schreibt am 16.03.2012, dass Ministerin Heinisch-Hosek bis Mitte 2012 einen Schlusspunkt beim Lehrerdienstrecht fordert. Die Mobilität müsse besser werden, daher werden per Verordnung interne Wechsel vor Neuaufnahmen Pflicht:

Frauen- und Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) lässt nach dem Sparpaket der Regierung mit Plänen für weitere Neuerungen im Bundesdienst aufhorchen. Zur Entlastung der Lehrer peilt die Ressortchefin an, dass künftig weibliche und männliche Postbedienstete nicht nur wie schon bisher zur Polizei wechseln, sondern auch in die Verwaltung der Schulen versetzt werden, wie sie im Gespräch mit der „Presse“ erklärt.

Eine andere Neuerung wird schon in den kommenden Tagen als Verordnung für die Nachbesetzung von Planstellen kommen: Demnach müssten künftig zwingend zuerst wechselwillige Bedienstete zum Zug kommen. Für Heinisch-Hosek ist das eine Konsequenz einer umfangreichen Mitarbeiterbefragung im Bundesdienst und des von der Regierung beschlossenen Aufnahmestopps.

Laut Befragung sind knapp drei Viertel mit ihrer Arbeitssituation zufrieden. Nur rund jeder Zweite ist zu einem Ressortwechsel bereit Fazit der Ministerin aus diesen Ergebnissen: Fast 80 Prozent würden ein „Bekenntnis ablegen“, dass sie bei Veränderungen in ihrem Arbeitsbereich „sehr flexibel“ seien. Wenn jemand aber als Person betroffen sei, seien die Mitarbeiter „noch nicht so flexibel wie ich mir das wünsche“. Heinisch-Hosek stellt klar: „Hier ist noch zu arbeiten.“

 

„Mehr Personal für Schulverwaltung“

Sie selbst wird schon in den kommenden Tagen eine neue Verordnung erlassen. Denn: „Wir müssen aufgrund des Aufnahmestopps unsere interne Mobilität steigern.“ Das bedeutet: „Jede Stelle muss, bevor sie neu ausgeschrieben wird, intern mit uns abgestimmt werden.“ Dabei sei zu klären, ob jemand das Anforderungsprofil erfülle, um den Arbeitsplatz intern zu besetzen, erläutert die Ministerin. Diese „Planstellenversetzungsverordnung“ soll in den Bereichen, die vom Aufnahmestopp ausgenommen sind (Lehrer, Exekutive, Finanzpolizei, Anm.) sofort zur Anwendung kommen, in allen übrigen Sektoren ab 2015.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst

Anfrage

 

1.    Wie viele Postbedienstete sollen in den Verwaltungsdienst von Schulen versetzt werden?

2.    Gibt es bereits wechselwillige Postbedienstete, wenn ja wie viele?

3.    Welche Aufgaben sollen diese Postbediensteten dort wahrnehmen (aufgegliedert nach den Tätigkeitbereichen und Aufgabenstellungen)?

4.    Welche Schulen sind davon betroffen (aufgegliedert nach Schultypen und Standorten)?

5.    Werden die die von einem Wechsel in eine Schule betroffenen Postbediensteten eine aufgabenadäquate Einschulung erhalten?

6.    Wenn ja wie sieht diese aus und weil lange dauern dies Ausbildungskurse?

7.    Wo finden diese Kurse statt?

8.     Von wem werden sie abgehalten?

9.    Wie hoch sind die Kosten dieser Ausbildungskurse?

10. Von welchen Ressort werden diese finanziert?

11. Ist die von Bundesministerin Heinisch-Hosek angekündigte „Planstellenversetzungsverordnung“ bereits erlassen worden?

12. Wenn ja, seit wann ist diese in Kraft?

13. Wenn nein, wann wird diese erlassen?

14. Werden die beamteten Postbediensteten beim Wechsel in die Schulverwaltung ihre innehabenden Planstellen mitnehmen bzw. werden diese Planstellen in das Unterrichtsressort verschoben?

15. Wenn ja, um wie viele Planstellen handelt es sich dabei?

16. Wenn nein, auf welchen Planstellen werden die von einem Wechsel betroffenen Postbediensteten systemisiert?

17. Was passiert mit den dadurch freigewordenen Postplanstellen?