11790/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.06.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend Gold als Schutz vor makroökonomischen Risiken

 

Die einer Zentralbank gesetzten Rahmenbedingungen unterliegen im Zeitverlauf Veränderungen. Dementsprechend muss das Portfolio strategisch angelegt sein. Sinkende Steuereinnahmen, Konjunkturpakete und Bankenrettungsmaßnahmen haben die Situation an den Finanzmärkten grundlegend verändert. Die Finanzkrise wurde von einer Verwerfung an den Finanzmärkten zu einer Wirtschafts- und im Späteren zu einer Staatsschuldenkrise. Der IWF erwartet für das Jahr 2014 in den entwickelten Industrienationen eine Verschuldungsquote von 100 Prozent des BIP. Vorausgesetzt wird dabei gleichbleibende Politik.

 

Zentralbanken investieren im Wesentlichen in Staatsanleihen hoher Bonität, Bonds und Depositen. Abstufungen der Bonität der meisten Mitglieder des Euroraumes – darunter auch die Republik Österreich – schränken die Veranlagungsmöglichkeiten bei gleichbleibender Anlagepolitik ein. Gold enthält – in physischer Form - im Gegensatz zu Staatsanleihen oder anderen Schuldverschreibungen und Anlageformen keinerlei Ausfallsrisiko. Die absolute Goldmenge kann nicht durch die Politik und die Entscheidungen von Zentralbanken verändert werden. Ein weiterer Sicherheitsfaktor.        

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Wie bewertet das BMF die Risikostreuung der OeNB?

 

2.    Welche Annahmen liegen dieser Einschätzung zugrunde?

 

3.    Welchen rechtlich definierten Kriterien unterliegt die Veranlagungspolitik der OeNB?


4.    Welche Mengen an griechischen, irischen, spanischen und italienischen Staatsanleihen hält die OeNB zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage in ihrem Portfolio?

 

5.    Welchen absoluten finanziellen Wert und welche Bonität haben diese Anleihen gegenwärtig?

 

6.    Gibt es bereits Anleihen von Mitgliedern des Euroraumes, die die OeNB aufgrund der Bewertung ihrer Bonität nicht mehr zu erwerben befugt ist?

 

7.    Wenn ja, welche sind dies?

 

8.    Ist die OeNB im Besitz von Anleihen, die sie bei aktueller Bonität nicht mehr in ihr Portfolio aufnehmen dürfte?

 

9.    Wenn ja, welche sind dies und welches finanzielle Volumen umfassen diese zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage?