11798/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.06.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Vollzug der Kennzeichnungsbestimmungen für kosmetische Mittel, Lebensmittelkontaktmaterialien und Spielzeug
Die Kennzeichnung für kosmetische Mittel, Lebensmittelkontaktmaterialien und Spielzeug ist EU-weit einheitlich geregelt und vollzugstechnisch beim BMWFJ angesiedelt. Das BMG regelt bzw. vollzieht "nur" die Sicherheitsaspekte nach dem LMSVG. Viel effizienter wäre es, wenn auch der Vollzug der Kennzeichnung nach dem LMSVG erfolgen würde.
Zum behördlichen Vollzug dieser Kennzeichnungsbestimmungen gibt es keine Transparenz (im Unterschied zur Lebensmittelkennzeichnung, wo entsprechende jährliche Berichte über die Tätigkeit der Lebensmittelaufsicht erstellt und dem Nationalrat übermittelt werden müssen). Es stellt sich daher die – berechtigte – Frage nach den Ergebnissen des Vollzugs dieser in mittelbarer Bundesverwaltung organisierten Kontrollen im Verantwortungsbereich des BMWFJ, hinsichtlich Maßnahmensetzungen und/oder entsprechender Verwaltungsstrafen für Unternehmen, die falsch kennzeichnen. In amtlichen Gutachten sind Missachtungen von Kennzeichnungsvorschriften in der Regel festgehalten (durch die GutachterInnen der zum amtlichen Lebensmittelkontrollsystem gehörenden AGES bzw. der Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder), weil die Bewertung der Kennzeichnung von den LebensmittelgutachterInnen mitgemacht wird. Die Gutachten werden der jeweils zuständigen Lebensmittelaufsicht auch zur Kenntnis gebracht. Diese geben die Informationen in der Landesverwaltung weiter. Was dann passiert, ist (bisher) nicht transparent. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass entsprechende Maßnahmensetzungen und Strafen nicht oder unzureichend stattfinden.
Im Sinne eines effizienten behördlichen Handelns und auch im Sinne ausreichender KonsumentInnensicherheit und Information wäre zukünftig sinnvoll, wenn der Vollzug der Kennzeichnungsbestimmungen von diesen genannten Produkten (also "Gebrauchsgegenstände", "kosmetische Mittel" und "Spielzeug") nach dem LMSVG erfolgt und nicht mehr nach dem UWG, wie derzeit.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Betriebskontrollen hinsichtlich der
Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen für kosmetische Mittel gab es
2009, 2010 und 2011?
Wie viele Produkte wurden kontrolliert (Aufschlüsselung auf
Bundesländer und Jahre)?
2. Welche konkreten Aufträge wurden in diesen Jahren durch das Ressort erteilt?
3. Wie viele Kontrollorgane stehen in den Bundesländern dafür zur Verfügung (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)?
4.
Welche Ergebnisse wurden erzielt
(Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)?
Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen wurden erstattet?
5.
Wie viele Betriebskontrollen hinsichtlich der
Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen für
Lebensmittelkontaktmaterialien gab es 2009, 2010 und 2011 (Aufschlüsselung
auf Bundesländer und Jahre)?
Wie viele Produkte wurden kontrolliert (Aufschlüsselung auf
Bundesländer und Jahre)?
6. Welche konkreten Aufträge wurden in diesen Jahren durch das Ressort erteilt?
7. Wie viele Kontrollorgane stehen in den Bundesländern dafür zur Verfügung (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)?
8.
Welche Ergebnisse wurden bei diesen Kontrollen
erzielt (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)?
Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen wurden erstattet?
9.
Wie viele Betriebskontrollen hinsichtlich der
Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen für Spielzeug gab es 2009, 2010
und 2011 (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)
Wie viele Produkte wurden kontrolliert (Aufschlüsselung auf
Bundesländer und Jahre)?
10. Welche konkreten Aufträge wurden in diesen Jahren durch das Ressort erteilt?
11. Wie viele Kontrollorgane stehen in den Bundesländern dafür zur Verfügung (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)?
12.
Welche Ergebnisse wurden erzielt
(Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)?
Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen wurden erstattet?
13.
Sieht das Ressort auch eine Kompetenzverlagerung
als sinnvoll an?
Sollte der Vollzug der Kennzeichnungsbestimmungen zukünftig nach dem LMSVG
erfolgen?
Wenn nein, warum nicht?