11814/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.06.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Michael Ikrath, Oswald Klikovits
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend offene Fragen zur rechtlichen Absicherung und budgetären Dotierung der
5.000,-
Prämie für Milizpflichtige

Im Zuge eines Pilotprojektes sucht das ÖBH Milizsoldaten für je eine
Pionierkompanie in Nieder
österreich und Salzburg. Die Soldaten, die sich freiwillig
melden, sollen eine Jahrespr
ämie von 5.000 Euro erhalten, wenn sie sich bereit
erkl
ären, pro Jahr bis zu drei Wochen für Übungen zur Verfügung zu stehen. Die
Aufstellung der Kompanien beginnt ab Februar und soll mit Juni abgeschlossen sein.
Ab Juli soll ge
übt werden, ab 2013 sollen beide Kompanien für Einsätze bereit
stehen.

Aus Sicht der anfragestellenden Abgeordneten hat der Bundesminister für dieses
Projekt keine ausreichende rechtliche Grundlage. Herangezogen werden sollen die
Bestimmungen
über die Anerkennungsprämie nach §4a HGG, welche aber darauf
nicht zutreffen.

Dies hat auch die Sektion I im BMLVS so in einer internen Beurteilung gesehen:

Nach dieser Bestimmung kann der Kommandant eines Truppenkörpers oder ein
diesem Gleichgestellter den ihm unterstellten Anspruchsberechtigten (also Soldaten
im Pr
äsenz- und Ausbildungsdienst) nach Maßgabe der hiefür zur Verfügung
stehenden Mittel eine Anerkennungsprämie für besondere Leistungen oder aus
sonstigen besonderen Anl
ässen zahlen. Kommt diese Prämie für eine größere
Anzahl von Personen verschiedener Truppenk
örper aus dem gleichen Grund in
Betracht, so kann diese Anerkennungspr
ämie vom Bundesminister für
Landesverteidigung und Sport gezahlt werden.“

Allerdings ist zu bedenken, dass derzeit keine entsprechenden Mittel zur
Verfügung stehen, dh eine Anerkennungsprämie in Höhe von zB 5.000,- Euro pro
Jahr und Freiwilligen ist derzeit nicht budgetiert.“

„§ 4a HGG 2001 normiert ausdrücklich, dass eine Anerkennungsprämie nur an
Anspruchsberechtigte (das sind Soldaten, die Pr
äsenz- oder Ausbildungsdienst
leisten), wodurch im gegebenen Zusammenhang jedenfalls eine tats
ächliche
Pr
äsenz- bzw. Ausbildungsdienstleistung in Form einer Übung oder eines Einsatzes
als Bezugspunkt f
ür eine Anerkennungsprämie vorliegen muss. Die Bezahlung einer
jährlichen oder monatlichen Anerkennungsprämie ohne Bezugnahme auf einen
tatsächlich geleisteten Präsenz- oder Ausbildungsdienst ist ohne gesetzliche
Änderung nicht möglich.“


Erst jüngst hat BM Darabos im LVA des NR behauptet, die Pilotprojekte wären
ausreichen budgetiert. Auch dies stellt sich anders dar:

In der Beantwortung von Budgetanfragen (393/JBA und 398/JBA) wird dies sichtbar.
Auf die Frage in welchen Voranschlags-Ans
ätzen die Schaffung einer Milizprämie für
das Jahr 2012 verbucht wird, verweist der Minister auf den gegenüber dem
Rechnungsabschluss 2010 um 4,6 Mio. Euro gek
ürzten Voranschlags-Ansatz
1/14107 VA-Post 7241 betr. das Monatsgeld von Grundwehrdienern, die
Dienstgradzulage, die Miliz- sowie die Anerkennungspr
ämie und begründet dies mit
geringeren Einberufungszahlen f
ür 2012.

So sieht also die budgetäre Bedeckung der Milizprämie für 2012 aus:
4,6 Mio. Euro weniger als im Rechnungsabschluss des Jahres 2010!

In der Anfragebeantwortung 10320/AB vom 26.3.2012 teilt BM Darabos mit, dass im
letzten Jahr derartige Anerkennungsprämien gem. § 4 HGG an 1.660 Personen mit
den durchschnittlichen Betrag pro Person von 111,37 Euro ausbezahlt wurden. Jetzt
aber sollen pl
ötzlich 2 Kompanien (2x115 Mann) jeweils eine Milizprämie von 5.000
Euro erhalten. Dies soll alles in einem gek
ürzten Budgetrahmen enthalten sein?

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung und Sport folgende

Anfrage:

1.                            Wie soll diese Milizprämie ausbezahlt werden (monatlich, im Vorhinein, im
Nachhinein)?

2.             Wie lauten die abzuschließenden Verträge?

3.             Ist eine Aberkennung der Milizprämie gesetzlich möglich?

4.             Wenn ja, nach welchen gesetzlichen Bestimmungen?

5.             Was passiert, wenn ein Verpflichteter krank wird, erhält er dann keine Prämie?

6.             Was passiert, wenn ein Verpflichteter für die Übungen vom Arbeitgeber nicht
freigestellt wird, erhält er dann keine Milizprämie?

7.             Im Budget sind 4,6 Mio. Euro weniger in diesem Ansatz enthalten, wie wollen
Sie damit die Milizprämie finanzieren?

8.             Welchen Betrag haben Sie für diese Prämie jeweils für die Jahre 2012,2013
und 2014 in welchen Ans
ätzen budgetiert?

9.             Wie passt die Höhe von 5.000 Euro pro Person zu den bisher ausbezahlten
Anerkennungsprämien, welche sich um die 100 Euro bewegten?

10.         Handelt es sich um Milizübungen oder um freiwillige Waffenübungen?

11.         Wenn es auch freiwillige Waffenübungen umfasst, kann dann der Milizsoldat
diese überhaupt noch ablehnen?

12.         Erhält er dann die Prämie?

13.         Muss sich der Milizsoldat auch zu Einsätzen verpflichten?

14.         Wenn ja, in welcher Dauer?

15.         Welche Leistungen erhält er, wenn er sich weigert?

16.         Wurde geprüft, ob durch die wiederkehrenden Geldleistungen ein
Dienstverhältnis entsteht?

17.         Wenn ja wie lautet das Ergebnis dieser Prüfung und durch wen erfolgte diese
Prüfung?

18.         Was kosten alle drei jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014?

19.         In welchen Ansätzen sind diese ausgewiesen?

20.         Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Schaltungen der Pilotprojekte in den
diversen Medien, aufgegliedert auf die einzelnen Medien?

21.         Wie viele Interessierte haben sich bereits gemeldet?

22.         Mit wie vielen Personen wurden bereits Verträge abgeschlossen?