11814/J XXIV. GP
Eingelangt am
12.06.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Michael Ikrath, Oswald Klikovits
Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend
offene Fragen zur rechtlichen Absicherung und budgetären
Dotierung der
5.000,-€ Prämie für
Milizpflichtige
Im Zuge eines Pilotprojektes sucht
das ÖBH Milizsoldaten für je eine
Pionierkompanie in Niederösterreich
und Salzburg. Die Soldaten, die sich freiwillig
melden, sollen eine Jahresprämie
von 5.000 Euro erhalten, wenn sie sich bereit
erklären, pro Jahr bis zu drei Wochen für Übungen zur Verfügung
zu stehen. Die
Aufstellung der Kompanien beginnt ab
Februar und soll mit Juni abgeschlossen sein.
Ab Juli soll geübt werden, ab 2013 sollen beide
Kompanien für Einsätze bereit
stehen.
Aus Sicht der anfragestellenden
Abgeordneten hat der Bundesminister für dieses
Projekt keine ausreichende rechtliche Grundlage. Herangezogen werden sollen die
Bestimmungen über die Anerkennungsprämie nach §4a HGG, welche aber darauf
nicht zutreffen.
Dies hat auch die Sektion I im BMLVS so in einer internen Beurteilung gesehen:
„Nach dieser Bestimmung kann der
Kommandant eines Truppenkörpers oder ein
diesem Gleichgestellter den ihm
unterstellten Anspruchsberechtigten (also Soldaten
im Präsenz- und Ausbildungsdienst) nach Maßgabe der hiefür zur
Verfügung
stehenden
Mittel eine Anerkennungsprämie für besondere Leistungen oder aus
sonstigen besonderen Anlässen zahlen. Kommt diese Prämie für eine größere
Anzahl von Personen verschiedener Truppenkörper aus dem gleichen Grund in
Betracht, so kann diese Anerkennungsprämie vom Bundesminister für
Landesverteidigung und Sport gezahlt werden.“
„Allerdings
ist zu bedenken, dass derzeit keine entsprechenden Mittel zur
Verfügung stehen, dh eine Anerkennungsprämie in Höhe von zB
5.000,- Euro pro
Jahr und
Freiwilligen ist derzeit nicht budgetiert.“
„§ 4a HGG 2001 normiert ausdrücklich, dass eine Anerkennungsprämie nur an
Anspruchsberechtigte (das sind Soldaten, die Präsenz- oder Ausbildungsdienst
leisten), wodurch im gegebenen Zusammenhang jedenfalls eine tatsächliche
Präsenz- bzw.
Ausbildungsdienstleistung in Form einer Übung oder
eines Einsatzes
als Bezugspunkt für eine
Anerkennungsprämie vorliegen muss. Die Bezahlung einer
jährlichen oder monatlichen Anerkennungsprämie ohne
Bezugnahme auf einen
tatsächlich geleisteten Präsenz- oder Ausbildungsdienst ist ohne gesetzliche
Änderung nicht möglich.“
Erst jüngst hat BM
Darabos im LVA des NR behauptet, die Pilotprojekte wären
ausreichen
budgetiert. Auch dies stellt sich anders dar:
In der
Beantwortung von Budgetanfragen (393/JBA und 398/JBA) wird dies sichtbar.
Auf die Frage in welchen Voranschlags-Ansätzen die Schaffung
einer Milizprämie für
das Jahr 2012
verbucht wird, verweist der Minister auf den gegenüber dem
Rechnungsabschluss 2010 um 4,6 Mio. Euro gekürzten Voranschlags-Ansatz
1/14107 VA-Post 7241 betr. das Monatsgeld von Grundwehrdienern, die
Dienstgradzulage, die Miliz- sowie die Anerkennungsprämie und begründet dies mit
geringeren Einberufungszahlen für
2012.
So sieht
also die budgetäre Bedeckung der Milizprämie für 2012 aus:
4,6 Mio. Euro weniger als im Rechnungsabschluss des Jahres 2010!
In der
Anfragebeantwortung 10320/AB vom 26.3.2012 teilt BM Darabos mit, dass im
letzten Jahr
derartige Anerkennungsprämien
gem. § 4 HGG an 1.660 Personen mit
den durchschnittlichen Betrag pro Person
von 111,37 Euro ausbezahlt wurden. Jetzt
aber sollen plötzlich 2 Kompanien (2x115 Mann)
jeweils eine Milizprämie von 5.000
Euro erhalten. Dies soll alles in einem gekürzten Budgetrahmen enthalten sein?
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung
und Sport folgende
Anfrage:
1.
Wie soll diese Milizprämie ausbezahlt werden (monatlich, im
Vorhinein, im
Nachhinein)?
2. Wie lauten die abzuschließenden Verträge?
3. Ist eine Aberkennung der Milizprämie gesetzlich möglich?
4. Wenn ja, nach welchen gesetzlichen Bestimmungen?
5. Was passiert, wenn ein Verpflichteter krank wird, erhält er dann keine Prämie?
6.
Was passiert, wenn ein Verpflichteter für die Übungen vom
Arbeitgeber nicht
freigestellt wird,
erhält er dann keine Milizprämie?
7.
Im Budget sind 4,6 Mio. Euro weniger in diesem Ansatz enthalten, wie
wollen
Sie damit die Milizprämie finanzieren?
8.
Welchen Betrag
haben Sie für diese Prämie jeweils für die Jahre 2012,2013
und 2014 in welchen Ansätzen budgetiert?
9.
Wie passt die Höhe von 5.000 Euro pro Person zu den bisher
ausbezahlten
Anerkennungsprämien, welche sich um die 100 Euro
bewegten?
10. Handelt es sich um Milizübungen oder um freiwillige Waffenübungen?
11.
Wenn es auch freiwillige Waffenübungen umfasst, kann
dann der Milizsoldat
diese überhaupt noch ablehnen?
12. Erhält er dann die Prämie?
13. Muss sich der Milizsoldat auch zu Einsätzen verpflichten?
14. Wenn ja, in welcher Dauer?
15. Welche Leistungen erhält er, wenn er sich weigert?
16.
Wurde geprüft, ob durch die wiederkehrenden
Geldleistungen ein
Dienstverhältnis entsteht?
17.
Wenn ja wie lautet das Ergebnis dieser Prüfung und
durch wen erfolgte diese
Prüfung?
18. Was kosten alle drei jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014?
19. In welchen Ansätzen sind diese ausgewiesen?
20.
Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Schaltungen
der Pilotprojekte in den
diversen Medien,
aufgegliedert auf die einzelnen Medien?
21. Wie viele Interessierte haben sich bereits gemeldet?
22. Mit wie vielen Personen wurden bereits Verträge abgeschlossen?