11870/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.06.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Berufserkrankung wegen Lärmeinwirkung

 

 

Österreichweit erkranken jährlich rund 900 Menschen an einer Lärmschwerhörigkeit. Obwohl am Arbeitsplatz der Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Mitarbeiter vor übermäßigem Lärm zu schützen und ab einer Belastung von 85 Dezibel einen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, ist die Zahl der anerkannten Berufserkrankungen wegen Lärmeinwirkung nach wie vor – und dies seit bereits neun Jahren - mit 837 Fällen (Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion 2010), das sind 58% aller Berufserkrankungen, unverändert an erster Stelle. Betroffen sind nach wie vor vor allem männliche Beschäftigte 822 (98 %).

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

  1. Auf welche Berufsgruppen teilt sich die Zahl der 837 Berufserkrankungen wegen Lärmeinwirkung 2010 auf?
  2. Was sind die Gründe für diese nach wie vor sehr hohe Zahl?
  3. Wie viele Fälle von Nichteinhalten der Arbeitgeberverpflichtung, die Mitarbeiter vor übermäßigem Lärm zu schützen, wurden 2010 dem Arbeitsinspektorat angezeigt?
  4. Wie hoch war der wirtschaftliche Schaden auf Grund der 2010 anerkannten Berufserkrankungen wegen Lärmeinwirkung?
  5. Was unternehmen Sie, um Berufserkrankungen wegen Lärmeinwirkung einzudämmen?