11870/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.06.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Berufserkrankung wegen Lärmeinwirkung
Österreichweit erkranken jährlich rund 900 Menschen an einer Lärmschwerhörigkeit. Obwohl am Arbeitsplatz der Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Mitarbeiter vor übermäßigem Lärm zu schützen und ab einer Belastung von 85 Dezibel einen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, ist die Zahl der anerkannten Berufserkrankungen wegen Lärmeinwirkung nach wie vor – und dies seit bereits neun Jahren - mit 837 Fällen (Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion 2010), das sind 58% aller Berufserkrankungen, unverändert an erster Stelle. Betroffen sind nach wie vor vor allem männliche Beschäftigte 822 (98 %).
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage