11871/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.06.2012
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Winter
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres

betreffend unzureichende Beantwortung der Anfrage 10820/J – internationale Kalifats-Konferenz der Hizb ut-Tahrir in Vösendorf bei Wien

Anhänger der in Deutschland verbotenen radikal-islamischen Gruppierung Hizb ut-Tahrir wollen am 10. März eine Konferenz über den islamischen Gottesstaat als Staatsmodell der Zukunft abhalten. Zu dem fragwürdigen Stelldichein in die Räumlichkeiten des türkischen Vereins „Efsane Dügün Salonu“ in Vösendorf bei Wien hat der in Österreich lebende Mediensprecher der Hizb ut-Tahrir, Shaker Assem, geladen.

Auf der Internetseite der Konferenz heiß es dazu: „Abseits der medialen Hetzkampagne soll das Kalifat als alternatives Staatsmodell vorgestellt werden. Kein ‚diktatorisches Terrorregime’, wie es von manchen gern gesehen wird, sondern ein Regierungs- und Gesellschaftssystem mit den richtigen Lösungen für die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Probleme der Menschheit.“ Ähnliche Veranstaltungen der Hizb ut-Tahrir fanden im Vorjahr an über 40 Orten, darunter in England, in den Niederlanden, Australien und in den USA statt. Inhaltlich wurden der Zusammenbruch der westlichen Welt, die Zerstörung des Kapitalismus sowie die weltweite Übernahme des Islam proklamiert.

In Deutschland ist die radikale Partei seit 2003 wegen ihrer Betätigung gegen den Gedanken der Völkerverständigung und der Befürwortung von Gewaltanwendung zur Durchsetzung politischer Ziele verboten – unter anderem rief sie zur Zerstörung Israels auf, versuchte an Schulen neue Mitglieder zu rekrutieren und arbeitete eng mit der NPD zusammen. Ein gemeinsames Ziel war die „Rückführung“ von Muslimen in ihre Herkunftsstaaten: „Je gläubiger die Muslime sind, desto stärker ist ihr Bestreben, in ihre Heimatländer zurückzukehren“, äußerte sich dazu der in Österreich lebende Shaker Assam.

In Ihrer Anfragebeantwortung 10635/AB vom 26. April 2012 lassen Sie wesentliche Fragen über verfassungsschutzrechtliche Erkenntnisse dieser islamistischen Gruppierung aus „polizeitaktischen Gründen“ unbeantwortet. Verwunderlich ist auch Ihre Antwort, dass über Zusammenkünfte der Hizb ut-Tahrir oder ihrer Anhänger in Österreich „keine systematischen Aufzeichnungen“ erfolgen. Zudem verweisen Sie bezüglich des Gefahrenpotenzials der Hizb ut-Tahrir in Österreich auf den Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums für Inneres aus dem Jahr 2006, was angesichts des aktuellen, veränderten Bedrohungspotenzials im Jahr 2012 äußerst unzureichend erscheint.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

ANFRAGE

  1. Wie definieren Sie „polizeitaktische Gründe“?
  2. Sind „polizeitaktische Gründe“ im Gesetz normiert?
  3. Wenn ja, in welchem?
  4. Auf Basis welcher Rechtslage stehen „polizeitaktische Gründe“ über dem parlamentarischen Interpellationsrecht?
  5. Von welchen zuständigen Behörden wurde die Verwendung der genannten Räumlichkeiten in Vösendorf für die internationale Kalifats-Konferenz der Hizb ut-Tahrir untersagt?
  6. Welcher Rechtslage haben sich die zuständigen Behörden dazu bedient?
  7. Existieren über Zusammenkünfte von islamistischen Gruppierungen in Österreich keinerlei Aufzeichnungen?
  8. Wenn nein, warum nicht?
  9. Wie können effektive sicherheitspolizeiliche Maßnahmen sichergestellt werden, wenn keinerlei Aufzeichnungen über Zusammenkünfte von islamistischen Gruppierungen in Österreich geführt werden?
  10. Sind Ausweisungen oder Einreiseverbote bestimmter Personen aus Gründen der Sicherheit und öffentlichen Ordnung überhaupt möglich, wenn keinerlei Aufzeichnungen über islamistische Gruppierungen geführt werden?
  11. Wann wurde zuletzt eine Person aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit aus Österreich ausgewiesen oder mit einem Einreiseverbot belegt und um welchen Fall/welche Fälle handelte es sich dabei?
  12. Können Fälle des Hervortretens einer Gefahr schon im Vorfeld verhindert werden, wenn Aufzeichnungen über Zusammenkünfte von islamistischen Gruppierungen in Österreich geführt würden?
  13. Wenn ja, wie?
  14. Wenn nein, warum nicht?
  15. Fand die internationale Kalifats-Konferenz der Hizb ut-Tahrir bis dato in einer anderen österreichischen Stadt, womöglich unter einer anderen Titulierung, statt?
  16. Wenn ja, wo und wann?
  17. Ist ein sechs Jahre alter Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums für Inneres geeignet, das aktuelle Gefahrenpotenzial einer islamistischen Gruppierung im Jahr 2012 dazulegen? Ist Ihnen oder Ihrem Ressort die geplante Veranstaltung der Hizb ut-Tahrir in Vösendorf bei Wien bekannt?