11881/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.06.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Anti-Antifa-Datenbank und Alpen-Donau.info
In der Anklageschrift 333 HR 340/10k gegen Gottfried Küssel, Felix Budin und Wilhelm Christian Anderle führt der Staatsanwalt aus:
„In dem nur für Moderatoren/Administratoren zugänglichen „Privaten Bereich“ (Hassektion) des Forums ADF befindet sich eine Antifadatenbank (Datensammlung), wobei 24 von 37 Einträgen (mit Namen, Adressen, Foto) von „Heiler“, somit dem Angeklagten BUDIN verfasst wurden. Am 28.05.2009, um 13.27, postet der Angeklagte Felix BUDIN alias „Heiler“ im ADF unter dem Titel „Angeblicher RFS Übergriff auf Antifas“, ein Zitat von www.ots.at. Dieses kommentiert er mit folgendem Wortlaut: „kann mir zwar nicht vorstellen, dass da wirklich etwas gewesen ist. Aber wenn, dann freut es mich. Haut sie, Haut sie, Haut sie auf die Schnauze! AntiFa Pack in die Tonne treten.“ Dadurch dokumentiert er seinen Hass (Gewaltbereitschaft) gegen „Linke“ und belegt aussagekräftig sein Motiv, warum er als Supermoderator des ADF eine „Antifadatenbank“ angelegt hat. (Beilage 35 in Band XII, AS 355)“
Die Tatsache, dass den Angeklagten die Führung einer „Anti-Antifa-datenbank“ vorgeworfen wird, ist insofern ein gewichtiger Hinweis auf das Gefahrenpotential, das von den BetreiberInnen ausgegangen ist, als auf der Seite www.alpen-donau.info regelmäßig zu Angriffen gegen PolitikerInnen, AktivistInnen und JournalistInnen aufgerufen wurde. In vielen Fällen erfolgten diese Aufrufe unter Angabe von Namen, Adresse und Telefonnummer sowie unter Beifügung von Fotos der betreffenden Personen getätigt und waren daher geeignet, die Angegriffenen in erhebliche Angst zu versetzen.
Die von den Aufrufen betroffenen Menschen haben somit einen konkreten, wenn auch immateriellen Schaden erlitten. Dieser Schaden ist zumindest auch in jenem Zeitraum entstanden bzw. hat auch in jenem Zeitpunkt fortbestanden, in dem die Behörde das Einschreiten aufgeschoben hat.
Nach § 23 Abs. 3 SPG hat die Sicherheitsbehörde Menschen, denen durch den Aufschub des Einschreitens ein Schaden entstanden ist, über diesen sowie über die ihnen gemäß § 92 Z 1 offenstehende Möglichkeit zu informieren.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Personen umfasst diese „Anti-Antifadatenbank“ im internen Forum „Alinfodo“ von „Alpen-Donau.info“?
2. Wie viele Personen wurden mit Adresse aufgelistet?
3. Wie viele Personen wurden mit Foto aufgelistet?
4. Wie viele Personen wurden mit Adresse und Foto aufgelistet?
5. Wurden Lebensgewohnheiten der Personen in dieser „Anti-Antifadatenbank“ erfasst?
6. Wurden die betroffenen Personen aus dieser „Anti-Antifadatenbank“ über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt?
6a. Falls Nein, warum nicht?
6b. Falls Ja, wurden die betroffenen Personen auch über die gesammelten Daten in Kenntnis gesetzt?
7. Wurden Drohungen bzw. Aufforderungen zu Gewalt oder zu sonstigen strafbaren Handlungen im Rahmen dieser „Anti-Antifadatenbank“ im internen Forum ausgesprochen?
8. Wurden Drohungen bzw. Aufforderungen zu Gewalt oder zu sonstigen strafbaren Handlungen im Rahmen dieser „Anti-Antifadatenbank“ auf anderen internen Kommunikationswegen als dem internen Forum ausgesprochen?
9. Wurden gesetzeswidrige Handlungen, Drohungen bzw. Aufforderungen zu Gewalt im Rahmen dieser „Anti-Antifadatenbank“ im internen Forum besprochen, die einen möglichen Verstoß gegen das StGB darstellen?
10. Wurden gesetzeswidrige Handlungen, Drohungen bzw. Aufforderungen zu Gewalt im Rahmen dieser „Anti-Antifadatenbank“ auf anderen internen Kommunikationswegen, als dem internen Forum, besprochen, die einen möglichen Verstoß gegen das StGB darstellen?
11. Wurden Personen aus dieser „Anti-Antifadatenbank“ auf der Webseite „alpen-donau.info“ erwähnt, bedroht oder diffamiert?
12. Sind der SOKO Rexnet die anderen Personen bekannt, die Einträge in dieser „Antifadatenbank“ verfasst haben?
13. Haben Personen, die sich durch die Aktivitäten von Alpen-Donau bedroht gefühlt haben, Anzeigen oder Sachverhaltsdarstellungen bei den zuständigen Behörden eingebracht?
13a. Wenn ja, wie viele derartige Anzeigen wurden bei den Behörden eingebracht?
13b. Wenn ja, wurden diese Personen auch darüber informiert, dass sie sich dem strafrechtlichen Verfahren als Privatbeteiligte anschließen können?