11883/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.06.2012
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Karl Öllinger, Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Schadensersatzfälle nach § 332 ASVG

BEGRÜNDUNG

 

Die Vorarlberger GKK hat die Kosten für die Revision von etwa hundert in den letzten Jahren Versicherten eingesetzten fehlerhaften Hüftprothesen zu tragen. Die Kosten der VGKK werden nunmehr auf dem Regressweg von der Herstellerfirma eingefordert. Ein vergleichbares Problem gibt es jedenfalls auch bei jener Firma, die gefährliche Brustimplantate in Umlauf gebracht hat.

 

In § 332 ASVG ist der Übergang von Forderungen der Geschädigten gegenüber dem Schädiger auf die Sozialversicherung in jenem Maß, in dem der Sozialversicherung tatsächlich Kosten entstanden sind, geregelt.

 

In den Erläuterungen zu § 10 des Ministerialentwurfs für ein ÄsthOp-Gesetz wird betreffend Anwendung des § 332 ASVG ausgeführt: „Wenngleich erfahrungsgemäß schon zur Vermeidung von Prozessrisken die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung von § 332 ASVG nur in wenigen Einzelfällen nach sorgfältiger Prüfung Gebrauch machen, so ist der in Aussicht genommene § 10, der an die bestehende Rechtslage anknüpft, gleichsam als Beitrag zur Qualitätssicherung zu sehen.“

 

In der Stellungnahme zu besagtem Ministerialentwurf stellt der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger fest:


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    In wie vielen Fällen wurde jeweils in den Jahren 2009, 2010, 2011 sowie bis zur Anfragebeantwortung im Jahr 2012 von den österreichischen Versicherungsträgern die Möglichkeit einer Regressverfolgung im Sinne des §332 ASVG geprüft?

2)    In wie vielen Fällen wurde jeweils in den Jahren 2009, 2010, 2011 sowie bis zur Anfragebeantwortung im Jahr 2012 von den österreichischen Versicherungsträgern tatsächlich Schritte zur Einbringung von Schadensersatzansprüchen unternommen?

3)    In wie vielen Fällen wurde jeweils in den Jahren 2009, 2010, 2011 sowie bis zur Anfragebeantwortung im Jahr 2012 von den österreichischen Versicherungsträgern gerichtliche Schritte zur Einbringung von Schadensersatzansprüchen unternommen?

4)    In wie vielen Fällen betrafen jeweils in den Jahren 2009, 2010, 2011 sowie bis zur Anfragebeantwortung im Jahr 2012 unternommene Schritte zur Einbringung von Schadensersatzansprüchen jeweils ärztliche Kunstfehler, fehlerhafte medizinische Produkte sowie Heilmittel bzw. Hilfsmittel (bzw. deren ProduzentInnen oder deren VertreiberInnen)?.

5)    In wie vielen Fällen betrafen jeweils in den Jahren 2009, 2010, 2011 sowie bis zur Anfragebeantwortung im Jahr 2012 unternommene gerichtliche Schritte zur Einbringung von Schadensersatzansprüchen jeweils ärztliche Kunstfehler, fehlerhafte medizinische Produkte sowie Heilmittel bzw. Hilfsmittel (bzw. deren ProduzentInnen oder deren VertreiberInnen)?.

6)    Welche Änderungen in der Rechtslage bzw. in der Administration erscheinen Ihnen als notwendig, um die Informationslage bezüglich regressfähiger Ausgaben gegenüber ProduzentInnen bzw. VertreiberInnen von medizinischen Produkten, Heilmittel, Hilfsmittel, aber auch gegen die VerursacherInnen ärztlicher Fehler mit Folgen für die Gesundheit der PatientInnen zu verbessern und damit auch die Zahl der erfolgreichen Schadensersatzverfahren zu erhöhen, zumal der Hauptverband selbst  in seiner Stellungnahme zum ÄsthOpG dies als wünschenswerten Zustand beschreibt?