11884/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.06.2012
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Rudolf Plessl, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Rufnummernunterdrückung bei Polizeianrufen
Während der letzten Jahre hat im BMI und bei allen Dienststellen der Polizei ein schleichender Umstieg auf Rufnummernunterdrückung (Anonym) bei allen ausgehenden Anrufen stattgefunden. Während die automatische Aufhebung von Rufnummernunterdrückten Anrufen von BürgerInnen bei der Polizei sinnvoll ist um jederzeit „Schutz und Hilfe“ zu gewährleisten, sollte die Rufnummernunterdrückung gerade bei Anrufen von der Polizei bei BürgerInnen im Rahmen nur auf tatsächliche (kriminal)polizeiliche Ermittlungstätigkeiten und etwaige Ausnahmen zum Schutz der Privatsphäre Einzelner beschränkt bleiben. Denn unterdrückte Nummern tragen gerade in Standardsituationen (z.B. Routinetelefonaten vom Festnetz einer PI) nicht dazu bei, daß Vertrauen – in Hinblick auf die „gelebte Praxis“ von Rufnummernunterdrückung bei Anrufen von Callcentern und Telefonkeilern – in die Polizei bei Bürgerinnen und Bürgern zu heben. Darüber hinaus sind nach derzeitigem Stand auch die durch die zum Standard erhobene Rufnummernunterdrückung verursachten Kosten unbekannt und der tatsächliche Bedarf zumindest in Routinesituationen diskussionswürdig.
Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1) Seit welchem Zeitpunkt und auf welcher rechtlichen Grundlage (Verordnung,
Weisung, Dienstauftrag, interne Richtlinie etc.) wurden sämtliche ausgehenden Anrufe von Telefonanschlüssen der Polizei (Mobil und Festnetz) standardmäßig auf Rufnummernunterdrückung umgestellt?
2) Wer hat die rechtliche Grundlage (Verordnung, Weisung, Dienstauftrag, interne Richtlinie etc.) erlassen und welche Beweggründe waren für die gewählte Vorgehensweise ausschlaggebend?
3) Konnten die Telefonkosten (Gesamtkosten) seit der Umstellung aller ausgehenden Anrufe auf „Anonym“ gesenkt werden oder sind seit dem Mehrkosten angefallen?
4) Welche Telefonkosten (Gesamtkosten) sind seit dem Jahr 2000 bis zum Jahr 2012 jährlich angefallen?
(Bitte vom Jahr 2000 bis zur Umstellung auf „Anonym“ und seit Umstellung auf „Anonym“ bis zum Jahr 2012 nach BMI und Landepolizeibehörden untergliedern)
5) Gibt es Erhebungen über den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Beamtinnen und Beamten der Polizei der mangels ersichtlicher Rückrufmöglichkeit für BürgerInnen bei Kontaktaufnahme durch die Polizei und entsprechende Mehrfachanrufe durch die BeamtInnen entsteht?
6) Besteht ein jährliches Einsparungspotential durch die Beendigung der automatischen Rufnummernunterdrückung ausgehender Anrufe und Nutzung einer selektiveren Vorgehensweise (Beschränkung auf ausgewählte Nutzer, Rufnummernunterdrückung als aktive gewählte Option etc.)?
7) Wurde vor der Komplettumstellung auch eine selektive Umstellung (Beschränkung auf ausgewählte Nutzer, Rufnummernunterdrückung als aktive gewählte Option etc.) in Betracht gezogen?
a. Welche Kosten hätte eine selektive Umstellung verursacht?
b. Welche Gründe haben gegen eine selektive Umstellung gesprochen?