11887/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.06.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Heimische Trinkjoghurts mit 0,1%-Fett zum Abspecken?“
Am Dienstag dem 8. Mai 2012 war die Sendung „Stöckl live“, dem ORF-Schwerpunkt „Österreich speckt ab“ gewidmet. Dabei wurden einige „Lebensmittel“ an den Pranger gestellt. Dass die „Kindermilchschnitte“ betreffend Inhaltsstoffe zu den bekanntesten Werbelügen gehört ist bekannt. Der Süßwarenkonzern "Ferrero International S. A." hat dafür im Vorjahr sogar den Preis für die „dreisteste Werbelüge“ bekommen (Goldenen Windbeutel).
Wie die ORF-Sendung am 08.05.2012 jedoch gezeigt hat, möglicherweise zu Unrecht, da diese Auszeichnung auch an heimische Molkereien für deren „Trinkjoghurts“(fasten 0,1% Fett-Joghurtdrink) hätte gehen können. Am gefährlichsten sind dabei die heimischen Joghurtprodukte mit der Aufschrift 0,1%-Fett. In einer Trinkflasche dieser Produkte finden sich nämlich umgerechnet mehr als 30 Stück (!) Würfelzucker. Viele kritische Menschen denken daher, dass dies einwandfrei den Tatbestand einer „Körperverletzung“ erfüllen müsste.
Besonders nachdenklich stimmt dabei, dass die Werbung dieser Trinkjoghurts-Produkte aus den heimischen Molkereien (z.B. nöm) über die AMA auch noch mit Steuergeldern kofinanziert wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1.
Ist
die Zuckerproblematik bei diesen einheimischen "Trinkjoghurts" mit 0,1%-Fett
dem Ressort bekannt?
Welche diesbezüglichen Produktanalysen liegen dem Ressort vor?
2.
Wie
gesundheitsschädlich sind aus Sicht der Humanmedizin und der
Ernährungsphysiologie derartige Produkte?
Ab welcher Menge Zucker in einem Lebensmittel kann man von „Gesundheitsschädlich“
sprechen?
3. Wird aus Sicht des Ressorts mit 30 Stück Würfelzucker in einer Flasche Trinkjoghurts mit 0,1%-Fett der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt oder liegt nur ein Irreführungstatbestand vor?
4. Ist es zulässig, dass diese einheimischen Trinkjoghurts mit 0,1%-Fett mit dieser Zuckermenge von der AMA mit Steuergeldern beworben werden?
5.
Welche
Maßnahmen kann das Ressort gegen diese Form irreführender Werbung
ergreifen?
Welche Maßnahmen kann das Ressort überhaupt gegen diese bedenklichen
bzw. gesundheitsschädlichen Produkte ergreifen?
6.
Gibt
es in Österreich auch vergleichbare ausländische Produkte, die gleich
oder ähnlich bedenklich bzw. gesundheitsschädlich sind?
Wenn ja, welche?
7. Wie wird überhaupt gewährleistet, dass dieses Joghurt aus gentechnikfreier entrahmter Milch stammt?