11948/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2012
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ANFRAGE

des Abgeordneten Venier

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend den Radio-Empfang in heimischen Tunnelanlagen

 

Österreichweit sind derzeit 151 Tunnelanlagen mit einer Gesamtlänge von ca. 346km in Betrieb; weitere 40 Anlagen befinden sich im Moment in Planung bzw. bereits in Bau. Laut der ASFINAG „zählen die heimischen Tunnelanlagen zu den sichersten in Europa“, wobei „der Radio-Empfang einen wesentlichen Bestandteil für die größtmögliche Tunnelsicherheit“ darstellt.

 

Dies wird in gesetzlicher Ausformung durch das Straßentunnelsicherheitsgesetz ermöglicht, welches besagt, „dass, sofern eine Überwachungszentrale vorhanden ist und Rundfunksendungen für die Tunnelnutzer übertragen werden, die Möglichkeit bestehen muss, diese Sendungen für Sicherheitsdurchsagen zu unterbrechen“.

 

Unter besagten Rundfunksendungen befindet sich neben „Hitradio Ö3“, den ORF-Regionalsendern und einer Vielzahl von Privatradios seit Ende 2010 auch Ö1. In einer Presseaussendung von Oktober 2009 heißt es von Seiten des früheren O1 Programmchefs Professor Alfred Treiber diesbezüglich: „Seit Jahren, man könnte fast sagen, seit Jahrzehnten fordern das Ö1 Publikum und die Printmedien die Hörbarkeit des Ö1 Programms in österreichischen Tunnels ... aber die beträchtlichen Kosten von Errichtung und Betrieb haben die Umsetzung dieses für uns so wichtigen Projekts immer wieder verzögert.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch sind die Kosten für die Errichtung und den Betrieb einer Sendeanlange in einem Tunnel?

2.    Wer trägt die Kosten für die Errichtung der Anlage bzw. welcher Anteil der Kosten entfällt jeweils auf die Radiosender und die ASFINAG?

3.    Müssen die Sender zusätzlich Gebühren für die Nutzung entrichten?

4.    Wenn ja, wie hoch sind die Tarife hierfür?

5.    Welche Kriterien hat ein Radiosender außer den finanziellen Kriterien noch zu erfüllen, um sein Programm in einem Tunnel ausstrahlen zu dürfen?

6.    Ist in allen heimischen Tunnelanlagen eine Überwachungszentrale vorhanden?

7.    Falls nein, wie bzw. durch wen erfolgt in diesem Fall eine Sicherheitsdurchsage?