11951/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend irreführende Anfragebeantwortungen zum Thema Gold

 

Das Bundesministerium für Finanzen und die Österreichische Nationalbank machen ein Geheimnis um die Goldreserven der Österreicherinnen und Österreicher. Beantwortungen parlamentarischer Anfragen fallen oftmals irreführend aus. So ist 4629/AB XXIV. GP zu entnehmen:

„Der Anteil von Goldforderungen am gesamten Goldbestand, deren Höhe, die Staaten gegenüber denen diese Forderungen bestehen, die entsprechenden Mengen und die Behaltedauer werden von der OeNB nicht veröffentlicht. Die OeNB folgt damit der Ausweispraxis im Eurosystem, die eine derartige Aufgliederung ebenfalls nicht vorsieht.“

Diese Antwort entspricht nicht den Tatsachen. Wie belgischen Medien „Trends“ sowie „Express“ zu entnehmen ist, weist die Belgische Nationalbank ihre Goldforderungen sehr wohl aus. 84 der 227 Tonnen wären demnach im Jahr 2011 verliehen gewesen. Auch die Deutsche Bundesbank antwortete auf eine entsprechende Anfrage des Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Gauweiler - Drucksache 17/3807 – wie folgt:

„Nach Informationen der Deutschen Bundesbank hält diese ihre Goldbestände in Form von physischem Gold. Der Anteil verliehenen Goldes liegt höchstens im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Goldleihegeschäfte werden mit im Goldgeschäft erfahrenen Banken höchster Bonität getätigt. Aktuell ist kein Gold verliehen.“

Die Argumentation des BMF geht folglich ins Leere. Innerhalb des Europäischen Zentralbankensystems werden Anfragen hinsichtlich der Menge des verliehenen Goldes beantwortet.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie kann angesichts dieser Angaben von einer „Ausweispraxis im Eurosystem“ gesprochen werden?

 

2.    Auf welche (anzuführende) Quelle bezieht sich die Formulierung  „Ausweispraxis im Eurosystem“ und wie lautet eine etwaige derartige Regelung im Wortlaut?

 

3.    Weshalb erteilt das BMF keine Auskünfte über das absolute Volumen an durch die OeNB verliehenem Gold, obwohl diese Zahlen etwa in Belgien und Deutschland bekanntgegeben werden?

 

4.    Welches Gesetz und welche konkret anzuführende Gesetzesstelle ermöglichen es dem BMF auf entsprechende Fragen nicht zu antworten?

 

5.    Weshalb folgt das BMF nicht dem Beispiel des Bundestages?

 

6.    Wie groß ist der Anteil von Goldforderungen, an den im Besitz der OeNB befindlichen Goldreserven?

 

7.    Wie hat sich die Höhe der Goldforderungen in den letzten 10 Jahren entwickelt?