11953/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.06.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Venier
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend die Staatsbürgerschaftsverleihung an den Salafisten-Prediger Mohamed Mahmoud
Das Netz-Portal der Zeitung „Die Welt“ publizierte am 05.06.2012 unter dem Titel „Salafisten-Prediger legt Widerspruch gegen Abschiebung ein“ den folgenden Artikel:
„Berlin (dapd-hes). Der als besonders radikal geltende salafistische Prediger Mohamed Mahmoud hat Widerspruch gegen seine Abschiebung aus Deutschland und das Einreiseverbot eingelegt. Der österreichische Staatsbürger, der zuletzt im südhessischen Erbach wohnte, habe dem Beschluss der zuständigen Ausländerbehörde bereits im Mai widersprochen, berichtet die Zeitung "Die Welt" (Mittwochausgabe) laut Vorabbericht unter Berufung auf Mahmouds Anwalt. Einem EU-Bürger das Recht auf Freizügigkeit innerhalb eines EU-Staates zu verwehren, gilt demnach als juristischer Präzedenzfall.
Der Prediger war am 26. April darüber informiert worden, dass er Deutschland innerhalb von vier Wochen verlassen muss. Daraufhin war er noch am selben Tag mit seiner deutschen Ehefrau nach Ägypten geflogen, wo er seitdem lebt, wie die Zeitung weiter berichtet. Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) hatte eine Abschiebung erwirkt, nachdem Mahmoud wiederholt zu Gewalt aufgerufen hatte.“
Der in Wien als Sohn ägyptischer Zuwanderer geborene Mohamed Mahmoud nennt sich „Abu Usama al-Gharib“. Erst im September 2011 wurde Genannter nach einer vierjährigen Freiheitsstrafe wegen Bildung und Förderung einer terroristischen Vereinigung aus dem Gefängnis entlassen.
Er ließ sich daraufhin in der Bundesrepublik Deutschland, nacheinander nämlich in Berlin, Solingen (NRW) und Erbach im Odenwald (Hessen) nieder.
Mahmoud zählte auch dort schon nach kurzer Zeit zu den radikalsten Elementen der Salafisten-Szene, wie der bundesdeutsche Verfassungsschutz festhielt. In mehreren Videobotschaften hatte der Fundamentalist demnach offen den Kampf gegen „Ungläubige“ verherrlicht und eine extremistische Ideologie verbreitet.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wann wurde Mohamed Mahmoud die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen?
2. Waren dem BMI, einer seiner Dienststellen und / oder den im Sinne der mittelbaren Bundesverwaltung für das BMI tätigen zuständigen Behörden die salafistischen Umtriebe des Genannten zum Zeitpunkt der Staatsbürgerschaftszuerkennung bekannt?
3. Falls ja, wie rechtfertigen Sie die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft trotz dieser Umstände?
4. Wie kann es sein, dass Genanntem trotz seines gesetzwidrigen Wirkens die Staatsbürgerschaft nicht durch eine entsprechende Auslegung des § 33 des Bundesgesetzes über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG), StF: BGBl. Nr. 311/1985, wieder aberkannt wurde?