11959/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.06.2012
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Anfrage
des Abgeordneten Bgm.
Gerhard Köfer und
Kollegen
und Kolleginnen
An den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft betreffend
Ansuchen des Kärntner Landeshauptmannes Gerhard Dörfler um Geldmittel
für einen Radweg
durch
die Lieserschlucht
In
Beantwortung einer Anfrage (9387/J), ob der Kärntner
Landeshauptmann Dörfler, wie von
ihm behauptet, um
Förderung für den Radweg durch die Lieserschlucht aus dem Klimafonds
angesucht hat, meinten Sie, dass die Veröffentlichung von Name, Tatsache
einer gewährten
Förderung, der Förderungssatz,
die Förderhöhe sowie der Titel des Projektes und das Ausmaß
der durch die Förderung angestrebten Umweltentlastung erst nach
Zustimmung des
Förderwerbers im Sinne des § 8 Abs. 1 Z2 Datenschutzgesetz (DSG),
BGBl. Nr. 165/1999
idgF., erst nach Vertragsabschluss erfolgen könne.
Die Unterzeichneten sind der
Auffassung, dass Obgenanntes nur für private Förderwerber
Geltung haben kann, aber keinesfalls für Förderwerber der
öffentlichen Hand zumal es sich
beim Radweg durch die Lieserschlucht um ein
Projekt von öffentlichem Interesse handelt und
der Kärntner Landeshauptmann von sich aus die Behauptung
aufgestellt hat, er habe ein
Ansuchen um Förderung aus dem Klimafonds gestellt.
Zur
Wahrung von Transparenz bei Geldflüssen stellen die unterfertigten
Abgeordneten in
diesem
Zusammenhang an Sie folgende
Anfrage:
1. Hat
Landeshauptmann Dörfler tatsächlich ein Ansuchen beim
Klimafonds für den
Radweg durch die Lieserschlucht gestellt? (Wenn ja: Wann war das? Wurde eine
Förderung
gewährt und - wenn ja - in welcher Höhe?)
2.
Hat der Kärntner Landeshauptmann - abgesehen vom Klimafonds -
bei Ihrem
Ministerium
wegen Geldmittel für den geplanten Radweg durch die Lieserschlucht
angesucht? (Wenn ja: 1. Wann genau wurde dieses Ansuchen gestellt u. wie ist
der
genaue Wortlaut
dieses Ansuchens?)
3.
Besteht die Aussicht auf Geldmittel des Ministeriums für
dieses Radwegeprojekt u. -
falls
ja - in welcher Höhe?