11959/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2012
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Anfrage

 

des Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und
Kollegen und Kolleginnen

An den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend
Ansuchen des Kärntner Landeshauptmannes Gerhard Dörfler um Geldmittel für einen Radweg
durch die Lieserschlucht

In Beantwortung einer Anfrage (9387/J), ob der Kärntner Landeshauptmann Dörfler, wie von
ihm behauptet, um Förderung für den Radweg durch die Lieserschlucht aus dem Klimafonds
angesucht hat, meinten Sie, dass die Veröffentlichung von Name, Tatsache einer gewährten
Förderung, der Förderungssatz, die Förderhöhe sowie der Titel des Projektes und das Ausmaß
der durch die Förderung angestrebten Umweltentlastung erst nach Zustimmung des
Förderwerbers im Sinne des § 8 Abs. 1 Z2 Datenschutzgesetz (DSG), BGBl. Nr. 165/1999
idgF., erst nach Vertragsabschluss erfolgen könne.

Die Unterzeichneten sind der Auffassung, dass Obgenanntes nur für private Förderwerber
Geltung haben kann, aber keinesfalls für Förderwerber der öffentlichen Hand zumal es sich
beim Radweg durch die Lieserschlucht um ein Projekt von öffentlichem Interesse handelt und
der Kärntner Landeshauptmann von sich aus die Behauptung aufgestellt hat, er habe ein
Ansuchen um Förderung aus dem Klimafonds gestellt.

Zur Wahrung von Transparenz bei Geldflüssen stellen die unterfertigten Abgeordneten in
diesem Zusammenhang an Sie folgende

Anfrage:

1.  Hat Landeshauptmann Dörfler tatsächlich ein Ansuchen beim Klimafonds für den
Radweg durch die Lieserschlucht gestellt? (Wenn ja: Wann war das? Wurde eine
Förderung gewährt und - wenn ja - in welcher Höhe?)

2.              Hat der Kärntner Landeshauptmann - abgesehen vom Klimafonds - bei Ihrem
Ministerium wegen Geldmittel für den geplanten Radweg durch die Lieserschlucht
angesucht? (Wenn ja: 1. Wann genau wurde dieses Ansuchen gestellt u. wie ist der
genaue Wortlaut dieses Ansuchens?)

3.              Besteht die Aussicht auf Geldmittel des Ministeriums für dieses Radwegeprojekt u. -
falls ja - in welcher Höhe?