11963/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2012
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A N F R A G E

 

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Stefan Markowitz, Dr. Spadiut

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Stand der Verhandlungen zur Abschaffung des Krankenhaus-Selbstbehaltes für Kinder

 

Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen müssen mitversicherte Angehörige bei einem Krankenhausaufenthalt eine 10-prozentige Zuzahlung zu den Pflegegebühren leisten, die direkt vom Krankenhaus eingehoben wird.

 

Vor allem Familien mit chronisch kranken Kindern trifft diese Regelung besonders hart. Daher muss - im Interesse der Familien - diese Zuzahlung der Eltern bei Krankenhausaufenthalten und Therapien ihrer Kinder bis zum 18. Lebensjahr beendet werden. 

Die längst überfällige Abschaffung der Selbstbehalte für Kinder in Österreichs Spitälern steht auch im Einklang mit der von Österreich unterzeichneten UN-Kinderrechtskonvention, wonach Kinder das Recht auf Gesundheits-Fürsorge haben.

 

Diesbezügliche Verhandlungen auf die vom BZÖ gesetzte initiative im Gesundheitsausschuss brachten jedoch kein Ergebnis, der zuständige Gesundheitsminister verwies auf die Zuständigkeit der Länder, kündigte jedoch an hier Verhandlungen zu führen um die ebenfalls bei seinem Amtsantritt gegenüber den Medien angekündigte Abschaffung der Spitals-Selbstbehalte für Kinder bis 18 Jahre umzusetzen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

A N F R A G E:

 

 

1.                  Wie hoch sind aktuell die Selbstbehalte für Kinder in den einzelnen Bundesländern?

 

2.                  Wie lautet Ihr Stand der Verhandlungen zur Abschaffung des Krankenhaus-Selbstbehaltes für Kinder?


3.                  Haben Sie vor die Abschaffung des Krankenhaus-Selbstbehaltes für Kinder im Krankenhaus bis zum Ende Ihrer Amtsperiode im Herbst 2013 umzusetzen, wenn nein warum nicht?

 

4.                  Die nächsten 15a-Vereinbarungen mit den Ländern werden nicht mehr in dieser Legislaturperiode unterzeichnet, haben Sie eine Möglichkeit Teile davon, z.B. die Abschaffung des Krankenhaus-Selbstbehaltes für Kinder im Krankenhaus  juristisch verbindlich vorzuverhandeln, wenn ja, wie lautet diese Möglichkeit und auf welcher gesetzlichen Basis beruht diese?