11966/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2012
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Beteiligung an Abschiebekosten durch die Europäische Union“ 

 

Laut einem Bericht vom 01.05.2012 (http://www.timesofmalta.com/articles/view/20120501/local/44-nigerians-repatriated.417876) wurden 44 abgelehnte Asylwerber aus Nigeria von Malta in ihr Heimatland zurückgeführt. Nach dem Bericht sind die überwiegenden Kosten von der Europäischen Union getragen worden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die  Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

 

Anfrage:

 

 

 

1.

Von wem werden die Kosten für Abschiebungen in Österreich getragen?

 

2.

Wie viel Kosten sind für wie viele Rückführungen jeweils in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und im Jahr 2012 angefallen?

 

3.

Hat sich die Europäische Union an den Abschiebekosten Österreichs in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und im Jahr 2012 beteiligt?

 

4.

In wie vielen Fällen hat sich die Europäische Union in welchem Ausmaß an den Kosten für Rückführungen durch andere EU-Mitgliedstaaten jeweils in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und im Jahr 2012 beteiligt?

 

5.

Auf welcher Rechtsgrundlage basierten bzw. basieren derartige Kostenbeteiligungen?


6.

Aus welchem Topf wurden diese Kosten getragen und wie hoch war dieser Topf in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 dotiert?

 

7.

Wie hoch waren die Anteile, die Österreich in diesen Topf einbezahlt hat, in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und im Jahr 2012?

 

8.

Wie viele Personen, die in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und im Jahr 2012 rückgeführt wurden, wurden wiederholt in Österreich aufgegriffen?

 

 

9.

Wie viele Personen, die in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und im Jahr 2012 rückgeführt werden sollten, haben sich der Rückführung entzogen bzw. sind abgetaucht?