11970/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Josef Bucher
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Grundsteuer in Österreich

Auf der Homepage des Finanzministeriums ist betreffend die Grundsteuer Folgendes zu lesen:

„Grundsätzliches

Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz (im Sinne des Bewertungsgesetzes 1955 igF). Sie wird auf Grund bundesgesetzlicher Regelung (Grundsteuergesetz 1955 igF) von den Gemeinden eingehoben, denen der Ertrag dieser Steuer auch zur Gänze zukommt.

Bemessungsbasis ist der von den Finanzämtern festgestellte Grundsteuermessbetrag; dieser wird aus dem Einheitswert des jeweiligen Grundbesitzes (wirtschaftliche Einheit) errechnet.

Es wird zwischen Grundsteuer

A.   für land- und forstwirtschaftliches Vermögen

und

B.   für Grundvermögen

unterschieden.

Die Gemeinden sind nach dem Finanzausgleichsgesetz ermächtigt, bei der Steuerfestsetzung einen einheitlichen Hebesatz von bis zu 500% auf den Grundsteuermessbetrag anzuwenden.

Grundsteuerbefreiungen

Dauernde Grundsteuerbefreiungen

Über das Vorliegen dauernder Grundsteuerbefreiungen entscheidet das jeweilige Lagefinanzamt. Befreiungen im Sinne der §§ 2 bis 8 des Grundsteuergesetzes sind beispielsweise für öffentliche Verkehrswege, fließende Gewässer und für Grundstücke von Gebietskörperschaften, die dem öffentlichen Dienst oder Gebrauch dienen, vorgesehen.


Zeitlich begrenzte Grundsteuerbefreiungen

Auf Grund von Landesgesetzen können von den Gemeinden zeitlich begrenzte Grundsteuerbefreiungen insbesonders für neu geschaffene (geförderte) Wohnobjekte gewährt werden. Der diesbezügliche Antrag ist an die jeweils zuständige Gemeinde zu richten. Nähere Auskünfte erteilt das Gemeindeamt.“

 

Nach der Abschaffung der Getränkesteuer ist die Grundsteuer nunmehr die wichtigste Säule der eigenständigen Gemeindefinanzierung geworden. Gemeindebundpräsident Bgm. Helmut Mödlhammer spricht von rund 580 Mio. Euro, die den Gemeinden aus dieser Quelle zufließen. 28 Mio. Euro davon kommen von der Grundsteuer A.

Ermittelt wird die Grundsteuer durch die Finanzämter, eingehoben aber durch die Gemeinden, die berechtigt sind, die durch das Finanzamt ermittelte Grundsteuer mit einem Hebesatz bis zu 500 % zu versehen. Diese Vorgangsweise ist bürokratisch und sehr teuer, da die berechnenden nicht mit den einhebenden Stellen übereinstimmt und die einhebende Stelle die Grundlagen noch einmal neu berechnen muss.

Es muss jedoch festgestellt werden, dass die diversen Bestimmungen über Befreiungen unübersichtlich und bürokratisch sind. Immerhin nehmen die Bestimmungen über die Befreiungen mehrere Paragrafen in Anspruch. Daneben wird aber noch Ländern und Gemeinden die Möglichkeit von zeitlich begrenzten Steuerbefreiungen eingeräumt.

Alles in Allem ist das System der Grundsteuer in Österreich höchst reformbedürftig und ineffizient.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Wie hoch war das Aufkommen aus der Grundsteuer in den Jahren 2008 bis 2011?
  2. Wie hoch ist das Volumen der Einnahmenausfälle, aufgrund von Steuerbefreiungen
    1. nach dem Grundsteuergesetz 1955?
    2. nach den zeitlichen Befreiungen der Länder und Gemeinden?
  3. Wie hoch war die Steuerleistung an Grundsteuer der Österreichischen Bundesforste?
  4. Welche Steuerbefreiungen nach dem Grundsteuergesetz nehmen die Bundesforste in Anspruch und wie hoch ist der sich daraus ergebende Steuerausfall?
  5. Wie hoch waren die Steuerleistungen an Grundsteuer der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften?
  6. Welche Steuerbefreiungen nach dem Grundsteuergesetz nehmen die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in Anspruch und wie hoch ist der sich daraus ergebende Steuerausfall?

  1. Wie hoch sind die Hebesätze, die die Gemeinden auf die Grundsteuer erheben? (Auflistung bitte nach Gemeinden und Bundesländern)
  2. Halten Sie die derzeitige Regelung wonach die Finanzämter die Grundsteuer errechnen, aber die Gemeinden einheben, für effizient oder sehen Sie hier doch auch Reformbedarf?
    1. Falls Sie Reformbedarf erkennen, sind Sie bereit entsprechende Schritte einzuleiten, um eine Reform der Grundsteuer auf den Weg zu bringen?
    2. Falls Sie keinen Reformbedarf erkennen, warum nicht?
  3. Wie hoch waren die Verwaltungskosten, die mit der Einhebung der Grundsteuer verbunden sind, in den Jahren 2008 bis 2011?
  4. Welche Alternativen sehen Sie für die Sicherstellung der Finanzierung der Gemeinden anstelle der Grundsteuer?