11972/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.06.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Schwierigkeiten mit „Hybriden Rückscheinbriefen“
Nach Berichten aus der Bevölkerung scheinen Schwierigkeiten beim Versand von „Hybriden Rückscheinbriefen“ aufgetreten zu sein. Auf der Internetseite des Justizministeriums findet sich bezüglich „Hybriden Rückscheinbriefen“ folgende Erklärung.
Initiiert durch das
Bundesministerium für Justiz und die Österreichische Post AG steht
der sogenannte hybride Rückscheinbrief seit 1. November 2011 zur
Verfügung.
Unter hybriden Rückscheinbrief wird eine Form der Zustellung mit
Zustellausweis verstanden, die Elemente der physischen und der elektronischen
Zustellung miteinander kombiniert. Zum Einsatz kommt der hybride
Rückschein bei Sendungen über das Poststraßenservice.
Für diese Form der Zustellung wird ein Sichtfensterkuvert in Kombination
mit einer sogenannten Zustellkarte verwendet. Dabei werden die Zustellausweise
nicht mehr durch die Geschäftsstelle vorbereitet, sondern unter
Zuhilfenahme von der Behörde übermittelter Avisodaten zur Zustellung
unmittelbar bei der Post erstellt. Auf der Zustellkarte ist der eigentliche
Zustellvorgang festgehalten. Die Informationen zum Zustellstatus (Daten aus dem
Zustellnachweis über eine erfolgte oder verhinderte Zustellung) werden von
der Post elektronisch an die Behörde gemeldet. Anschließend wird die
Zustellkarte eingescannt und als PDF an die Behörde übermittelt.
Damit die Gültigkeit der Zustellung durch das Entscheidungsorgan jederzeit
überprüft werden kann, werden in der jeweiligen Anwendung zu jeder
einzelnen Zustellung alle Statusinformationen angezeigt.
Zustellungen mittels hybriden Rückscheinbriefs an denselben Empfänger
werden künftig einen Tag lang gesammelt, sodass jeder Empfänger
täglich nur eine Zustellung erhalten wird. Diese Möglichkeit der
Sammelzustellungen trägt zu einer weiteren Portokostenreduktion bei.
Die Vorteile des hybriden Rückscheinbriefes liegen also in den geringeren Portokosten gegenüber dem klassischen Rückscheinbrief, aber auch in der elektronischen Verfolgbarkeit jedes einzelnen Versandstücks und der damit möglichen Einbettung dieser Prozesse in die jeweiligen Verfahrensabläufe.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende
ANFRAGE:
1.
Sind Schwierigkeiten bei der Versendung, etc. bzw. im Zusammenhang mit „Hybriden Rückscheinbriefen“ aufgetreten?
2.
Wie oft kam es zu Schwierigkeiten bzw. Beschwerden, etc. im Zusammenhang mit „Hybriden Rückscheinbriefen“?
3.
Welche Probleme sind konkret aufgetreten?
4.
Worauf sind die aufgetretenen Schwierigkeiten zurückzuführen?