11972/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Schwierigkeiten mit „Hybriden Rückscheinbriefen“

 

Nach Berichten aus der Bevölkerung scheinen Schwierigkeiten beim Versand von  „Hybriden Rückscheinbriefen“ aufgetreten zu sein. Auf der Internetseite des Justizministeriums findet  sich bezüglich „Hybriden Rückscheinbriefen“ folgende Erklärung.

Hybrider Rückscheinbrief: Verfahrensvereinfachung und Ablaufbeschleunigung

Initiiert durch das Bundesministerium für Justiz und die Österreichische Post AG steht der sogenannte hybride Rückscheinbrief seit 1. November 2011 zur Verfügung.
Unter hybriden Rückscheinbrief wird eine Form der Zustellung mit Zustellausweis verstanden, die Elemente der physischen und der elektronischen Zustellung miteinander kombiniert. Zum Einsatz kommt der hybride Rückschein bei Sendungen über das Poststraßenservice.
Für diese Form der Zustellung wird ein Sichtfensterkuvert in Kombination mit einer sogenannten Zustellkarte verwendet. Dabei werden die Zustellausweise nicht mehr durch die Geschäftsstelle vorbereitet, sondern unter Zuhilfenahme von der Behörde übermittelter Avisodaten zur Zustellung unmittelbar bei der Post erstellt. Auf der Zustellkarte ist der eigentliche Zustellvorgang festgehalten. Die Informationen zum Zustellstatus (Daten aus dem Zustellnachweis über eine erfolgte oder verhinderte Zustellung) werden von der Post elektronisch an die Behörde gemeldet. Anschließend wird die Zustellkarte eingescannt und als PDF an die Behörde übermittelt.
Damit die Gültigkeit der Zustellung durch das Entscheidungsorgan jederzeit überprüft werden kann, werden in der jeweiligen Anwendung zu jeder einzelnen Zustellung alle Statusinformationen angezeigt.
Zustellungen mittels hybriden Rückscheinbriefs an denselben Empfänger werden künftig einen Tag lang gesammelt, sodass jeder Empfänger täglich nur eine Zustellung erhalten wird. Diese Möglichkeit der Sammelzustellungen trägt zu einer weiteren Portokostenreduktion bei.

Die Vorteile des hybriden Rückscheinbriefes liegen also in den geringeren Portokosten gegenüber dem klassischen Rückscheinbrief, aber auch in der elektronischen Verfolgbarkeit jedes einzelnen Versandstücks und der damit möglichen Einbettung dieser Prozesse in die jeweiligen Verfahrensabläufe.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1.

Sind Schwierigkeiten bei der Versendung, etc. bzw. im Zusammenhang mit „Hybriden Rückscheinbriefen“ aufgetreten?

2.

Wie oft kam es zu Schwierigkeiten bzw. Beschwerden, etc. im Zusammenhang mit „Hybriden Rückscheinbriefen“?

 

3.

Welche Probleme sind konkret aufgetreten?

 

4.

Worauf sind die aufgetretenen Schwierigkeiten zurückzuführen?