11981/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Harald Walser, Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Schritte zur Beendigung der unwürdigen Traditionspflege des Bundesheeres in der Krypta im Heldentor

BEGRÜNDUNG

 

Unsere Anfrage vom 02.03.2012 „Traditionspflege des Bundesheeres in der Krypta im Heldentor“, 10908/J XXIV. GP, wurde von Ihnen am 02.05.2012 beantwortet. In einer Besprechung der Anfragebeantwortung am 15.05.2012 war diese auch im Plenum Thema. Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie, das Verteidigungsministerium und das Militärkommando Wien einige Kritikpunkte aufgenommen haben und Aktionen setzen. Es scheint aber am nötigen Tiefgang in der Auseinandersetzung zu fehlen.

Sowohl die Anfragebeantwortung als auch Ihr Interview vom 02.06.2012 im Ö1-Mittagsjournal lassen befürchten, dass oberflächliche Aktionen dazu dienen sollen, die unwürdige Traditionspflege des Bundesheeres in der Krypta im Heldentor öffentlich zu kaschieren. Am 26.Oktober wird die Bundesregierung wieder Kränze in der Krypta niederlegen. Bis dahin wird sich nichts geändert haben.

Selbst wenn einzelne Namen in den Totenbüchern gestrichen werden, besteht das Grundproblem weiter: Das Ziel der Gedenkstätte ist es – so die Beantwortung 10751/AB zu Frage 6-13 - allen „Gefallenen“ und „Umgekommenen“ zu gedenken. Mit der semantischen Wende der „Umgekommenen“ wird auch ein Gedenken an Angehörige der SS, Waffen-SS und Wehrmacht möglich gemacht – ungeprüft, und selbst wenn sie an Massenmorden beteiligt waren. Selbst Vallaster, der an Massenmorden beteiligt war und bei einem Häftlingsaufstand von KZ-Insaßen „umgekommen“ ist, ist damit mitgemeint. Das ist unerträglich.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Sie haben angekündigt, dass Sie die Streichung der Namen von Kriegsverbrechern – etwa den von Josef Vallaster – selbst vornehmen werden und dass die Totenbücher dem Kriegsarchiv und dem Schwarzen Kreuz „zur Überprüfung“ übergeben werden. Josef Vallaster und andere „Kriegsverbrecher“ sind aber nur Teil des Problems, das eigentliche Thema liegt im Grundsätzlichen: Wir thematisieren in der Anfrage 10908/J die Tatsache, dass in der Krypta ungeprüft der Wehrmacht, der Waffen-SS und der SS gedacht wird und Sie führen in Ihrer Anfragebeantwortung aus, dass es das Ziel ist, allen „Gefallenen“ und „Umgekommenen“ zu gedenken (Frage 6 und 13 Ihrer Beantwortung 10751/AB). Ist es Aufgabe der Bundesregierung, der Republik und des Bundesheeres, allen „Gefallenen“ und „Umgekommenen“ zu gedenken?

 

2)    Wie schaut der weitere Umgang mit den Totenbüchern der Krypta aus: Welche konkreten Anweisungen erhalten Schwarzes Kreuz und Kriegsarchiv? Wann sind diese Anweisungen erfolgt bzw. werden sie erfolgen?

3)    Werden die Totenbücher örtlich verlegt oder findet eine Überprüfung in der Krypta selbst statt? Existieren Kopien der Totenbücher oder nur jene Exemplare, die in der Krypta präsentiert werden? Wem gehören die Totenbücher?

4)    Sollen tatsächlich nur „Kriegsverbrecher“, wie sie dies sowohl am 15.5.2012 als auch am 2.6.2012 erwähnt haben, aus den Totenbüchern gelöscht werden, oder auch weitere Personen?

5)    Über die Definition eines „Kriegsverbrechen“ bzw. eines „Kriegsverbrechers“ herrscht keineswegs Konsens. Nur die allerwenigsten tatsächlichen Kriegsverbrechen waren Kriegsverbrechen im Sinne des Kriegsvölkerrechts; Nebenordnungen wie das Rotkreuzabkommen, die Landkriegsordnung samt verschiedenen Konferenzbeschlüssen und dergleichen setzen eine umfassende historische, juristische und inhaltliche Bewertung voraus. Die Wehrmachtsführung hat Personengruppen etwa zu „Nichtkombattanten“ erklärt, womit bei deren Ermordung kein Vergehen nach dem Kriegsvölkerrecht vorlag, auch nach der Haager Landkriegsordnung war die Erschießung gefangener Partisanen und Partisaninnen, teils auch Geiselerschießungen und Repressalien, kein „Kriegsverbrechen“. Viele Massaker der Wehrmacht sind nur nach humanitären und universellen Maßstäben als Kriegsverbrechen zu benennen, nicht jedoch nach dem damals geltenden und schwach ausgeprägten Völkerrecht. Das „Londoner Statut für den Internationalen Militärgerichtshof vom 8. August 1945“ bot erstmals klare Definitionen von „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit/Menschheit“, in der juristischen Debatte wird weiters in „Kriegsverbrechen im weiteren Sinne“, „Kriegsverbrechen im engeren Sinne“, usw. unterschieden. Nach welcher historischen oder juristischen Definition werden sich die mit der Überprüfung beauftragten Personen/Institutionen dabei orientieren? Bitte dies auszuführen.


6)    Ist es wahrscheinlich, dass für jede Person in den Listen der Totenbücher eine Überprüfung stattfindet? Die Listen weisen zahlreiche Personen ohne Rang- oder Verbandsbezeichnung auf, es dürften also selbst dem Schwarzen Kreuz – das diese Listen erstellt hat – nicht möglich sein, alle Namen auf diesen Listen zu überprüfen. Wird für alle in den Totenbüchern angeführten Personen eine Recherche angestellt, um auszuschließen, dass sie wegen Kriegsverbrechen verurteilt wurden?

7)    Warum wird die Bestimmung des Traditionserlass, nur Einzelpersonen aus den Reihen der Wehrmacht zu ehren wenn ihr „vorbildhafte Verhaltensweise“ „im Einzelfall geprüft“ wurde, auf eine Prüfung, ob diese „Kriegsverbrecher“ waren, umgewandelt?

8)    Der Traditionserlass verbietet ein Andenken an Soldaten der Wehrmacht und anderer Verbände des Dritten Reiches und erlaubt nur ein Gedenken an Einzelpersonen, wenn ihre „vorbildhafte Verhaltensweise“ „im Einzelfall geprüft“ wurde. Wird diese Bestimmung in der Krypta in der derzeitigen Form eingehalten?

9)    In Klagenfurt ist eine Kaserne nach den Generalmajor der Wehrmacht Alois Windisch benannt, wir haben Sie bereits in Anfrage 7920/J XXIV. GP ausführlich nach ihm befragt. Sie haben – so Ihre Beantwortung - eine Kommission damit beauftragt, seine Biographie zu überprüfen. Die Kaserne heißt noch immer so, wie ein Abruf der Kontakt-Unterseite von bundesheer.at zeigt. Es gilt anzunehmen, dass die Kommission zum Schluss gekommen ist, dass sich die Benennung der Kaserne auf Windischs Leistungen im Ersten Weltkrieg beziehen würden und nicht auf solche im Zweiten Weltkrieg. Ist unser Schluss richtig?

10) Wurde Ihnen ein Bericht über „das Wirken der Person Windisch im Zweiten Weltkrieg bis zur Kriegsgefangenschaft 1945“, welche am 12. Mai 2011 bereits in Durchführung standen vorgelegt? Wenn ja: Wann? Wenn nein: Warum nicht?

11) Die Überprüfung der Biographie Alois Windischs, der am 2.9.1947 verurteilt wurde „Kriegsverbrechen, wie das Niederbrennen von Häusern und Erschießen von Gefangenen begangen zu haben“, hat in 15 Monaten seit Anfragestellung nicht zum Ergebnis geführt, dass die würdigende Benennung der Kaserne nach ihm beendet wird. Wenn die Überprüfung einer einzelnen Biographie bei guter und klarer Aktenlage schon scheitert, wie soll die Überprüfung tausender Namen – für die es meist keine historischen Vorarbeiten gibt – funktionieren?

12) Kann einer Person, die während dem ersten Weltkrieg eine „vorbildhafte Verhaltensweise“ i.S.d. Traditionserlasses gezeigt hat, durch das Bundesheer auch dann ein ehrendes Andenken i.S.d. Traditionserlasses gestiftet werden, wenn ein „vorbildhafte Verhaltensweise“ im Zweiten Weltkrieg nicht vorliegt?

13) Kann einer Person, die während dem ersten Weltkrieg eine „vorbildhafte Verhaltensweise“ i.S.d. Traditionserlasses gezeigt hat, durch das Bundesheer auch dann ein ehrendes Andenken i.S.d. Traditionserlasses gestiftet werden, wenn gegen diese als Kriegsverbrecher verurteilt wurde?

14) Warum wird die Bestimmung des Traditionserlass, nur Einzelpersonen aus den Reihen der Wehrmacht zu ehren wenn ihr „vorbildhafte Verhaltensweise“ „im Einzelfall geprüft“ wurde, auf eine Prüfung, ob diese „Kriegsverbrecher“ waren, umgewandelt bzw. umgedreht?


15) Das Schwarze Kreuz hat ab den 1950er Jahren bis heute die Verwaltung, Führung und Betreuung der Totenbücher in eigener Verantwortung geführt. Wird sich an dieser Arbeitsaufteilung etwas ändern?

16) Halten Sie das Schwarze Kreuz für die richtige Organisation, um die notwendige historische Aufarbeitung zu gewährleisten?

17) Sie haben im bereits angeführten Ö1-Interview angekündigt, die Totenbücher dem Kriegsarchiv zur Überprüfung zu übergeben. Konkret sagten Sie, dass Sie „das Kriegsarchiv, das dem Staatsarchiv unterstellt ist, bitten werde[n], sich diese Totenbücher genau anzuschauen“. „Das heißt, die Totenbücher werden entfernt und werden dem Kriegsarchiv zugeführt (…) zur Überprüfung.“

Das Kriegsarchiv ist ein wesentlicher, großer und wichtiger Teil des Österreichischen Staatsarchives. Der Inhalt des Kriegsarchives bezieht sich jedoch im Wesentlichen auf Akten und Behördenschriftstücke bis 1918. Zur Überprüfung, ob Angehörige der Gemeinsamen Armee der österreich-ungarischen Armee an Kriegsverbrechen beteiligt waren, ist dies sicherlich die richtige Wahl. Erhält das Kriegsarchiv den Auftrag, in den neun Totenbüchern des Ersten Weltkrieges nach Kriegsverbrechern zu suchen? Aus welchen Mitteln werden diese umfassenden Recherchen bezahlt?

18) Ist darüber hinaus auch angedacht, nach Kriegsverbrechern aus Reihen der Wehrmacht und der SS (und damit auch Waffen-SS) zu suchen? Wer wird diese Recherchen durchführen? Aus welchen Mitteln werden diese umfassenden Recherchen bezahlt?

19) Im Österreichischen Staatsarchiv lagern im Archiv der Republik auch Wehrmachtsakten, darunter etwa Personalunterlagen, Wehrstammbücher, und dergleichen. Warum wird nicht das Archiv der Republik beauftragt, die zehn Totenbücher, die Namen von „Gefallenen“/„Umgekommenen“ aus Wehrmacht und SS (und damit auch Waffen-SS) zu überprüfen?

20) Werden zur Recherche zu den Listen auch nicht-österreichische Archive herangezogen? Wenn ja, welche?

21) Im Zuge der Verwaltungreform ist angedacht, das Heeresgeschichtliche Museum mit dem Österreichischen Staatsarchives/ÖStA zu vereinen. Können Sie in dieser Sache bereits über Fortschritte berichten?

22) Hat die Beauftragung des Kriegsarchives des ÖStA mit diesem Auftrag zur Überprüfung der 19 Totenbücher etwas mit dieser Zusammenlegung zu tun?

 

23) Sie haben in Ihrer Rede im Zuge der Besprechung der Anfrage 10908/J angekündigt, dass betreffend der Krypta eine „Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Präsidentschaftskanzlei, der Regierung [und] des Bundesdenkmalamtes“ eingerichtet werden soll, um die „Defizite inhaltlicher und formaler Natur“ zu überprüfen, Änderungen zu konzipieren „und schließlich auch um[zu]setzen“. Ist diese Arbeitsgruppe bereits eingerichtet?

 

24) Wurden bereits Gespräche geführt, die zur Einrichtung einer solchen Arbeitsgruppe führen werden? Wann wurden diese geführt?

25) Wer wurde mit der Kontaktierung der angesprochenen Institutionen betraut?

26) Was waren die Antworten der von Ihnen angesprochenen Institutionen?


27) Wird auch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport Teil dieser Arbeitsgruppe sein?

28) Wird das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport ExpertInnen benennen, die Teil dieser Arbeitsgruppe sein sollen oder ExpertInnen entsenden, um daran teilzunehmen?

29) Wie stellen Sie sicher, dass diese Arbeitsgruppe zu einem schnellen Ergebnis kommt?

 

30) Ist mit einem Ergebnis vor dem 26.Oktober 2012 zu rechnen?

 

31) Die Bundesregierung legt zu zwei Zeitpunkten Kränze in der Krypta nieder: Am 27. April und am 26. Oktober. Wird die Bundesregierung auch am 26. Oktober 2012 Kränze in der Krypta niederlegen?

32) Werden Sie die Tatsache, dass dort Angehörigen der Wehrmacht, SS (und damit auch Waffen-SS) ungeprüft und pauschal gedacht wird, vorort kommentieren oder wird das Ensemble vorher verändert?

 

33) In der Ausgabe 11-12 / 2011 der Zeitschrift „der neue mahnruf“, der Verbandszeitschrift des Bundesverband österreichischer AntifaschistInnen, WiderstandskämpferInnen und Opfer des Faschismus (KZ-Verband/VdA), ist unter der Überschrift „Gemeinsames Totengedenken am Nationalfeiertag im Äußeren Burgtor“ zu lesen: „Am 26. Oktober wurden die Opferverbände, wie schon im Vorjahr, in das offizielle – militärisch geprägte – Totengedenken der Republik am Nationalfeiertag auf dem Heldenplatz mit eingebunden. (...) Die Kranzniederlegung in der Krypta wird von der Militärmusik mit „Ich hatt’ einen Kameraden” begleitet. Für die Ehrung der Opfer des Widerstandes fiel dem österreichischen Bundesheer auch heuer keine geeignete Melodie ein.“ Wird sich am militärischen Charakter des „Totengedenken der Republik am Nationalfeiertag“ im Jahr 2012 etwas ändern? Warum wird die Kranzniederlegung in der Krypta musikalisch untermalt, jene im Weiheraum nicht?

 

34) Neben der von Ihnen angekündigten Arbeitsgruppe aus Präsidentschaftskanzlei, Regierung und Bundesdenkmalamt beschäftigt sich aus eine weitere Kommission mit der Krypta: In der Anfragbeantwortung 10751/AB XXIV. GP haben Sie angeführt, Sie hätten „die Militärhistorische Denkmalpflegekommission beauftragt sich erneut und umfassend mit diesem Themenkomplex zu befassen.“ Wann hat sich die Militärhistorische Denkmalkommission bereits zuvor mit diesem Thema beschäftigt?

 

35) Auf welchen Antrag, welche Anfrage oder welche Anregung hin geschah diese frühere Beschäftigung?

36) Zu welchem Schluss kam die Militärhistorische Denkmalkommission bei dieser früheren Beschäftigung mit dem Thema?

37) Wann wurde die Militärhistorische Denkmalkommission nun „erneut“ von Ihnen mit dem Themenkomplex befasst?

38) In welcher Sitzung wird dies auf der Tagesordnung stehen bzw. in welcher Sitzung hat sich die Militärhistorische Denkmalkommission mit dem Thema befasst?


39) Zu welchem Ergebnis gelangte die Militärhistorische Denkmalkommission dieses Mal?

40) Ist das Ergebnis der ersten Beschäftigung von jenem der zweiten Beschäftigung verschieden?

41) Sind Ihnen weitere Gremien, Kommissionen, Arbeitsgruppen und dergleichen bekannt, die sich mit der Situation in der Krypta beschäftigen?

 

42) Wir haben in Frage 2 in Anfrage 10908/J XXIV.GP ausgeführt, dass die Totenbücher in der Krypta täglich umgeschlagen werden. Wir berufen uns dabei auf eine Broschüre des Bundesministeriums für Landesverteidigung, die 2011 aufgelegt und am Nationalfeiertag in tausendfacher Auflage verteilt wurde. In einem Interview vom 02.06.2012 im Ö1-Mittagsjournal sagten Sie: „Denn es ist unerträglich, dass Kriegsverbrecher in Totenbüchern aufscheinen, die jeden Tag umgeblättert werden.“ Warum wurde die Praxis nicht längst – seit März sind drei Monate verstrichen – abgestellt?

43) Hat bzw. hätte der Verteidigungsminister der Republik Österreich die Befugnis, Angehörige des Bundesheeres (Soldaten, Rekruten, Beamte) anzuweisen, diese Praxis zu unterbinden?

 

44) Die besagte Broschüre wurde für den 26. Oktober 2011 in großer Auflage gedruckt, wurde aktiv verteilt und lag in der Krypta selbst auf. Wird diese Broschüre auch am 26.Oktober 2012 wieder aufliegen?

45) Wird eine andere Broschüre aufliegen?

 

46) Warum ist der Weiheraum, einer der drei Räume des Heldentores, versperrt? Ein Vertreter des Militärkommandos ließ dazu verlautbaren, dass der Raum aus Gründen des Denkmalschutzes versperrt bleiben müsse, da es sonst zu Schäden an der Struktur kommen könnte. Ist Ihnen bekannt, warum der Weiheraum im Gegensatz zur Krypta solchen Gefahren ausgesetzt ist?

47) Gibt es weitere Gründe, die zur Sperrung eines der drei Räume des Heldentores führten? Ist ein Ende der Sperrung absehbar?

48) Welche Institution hat diese Sperrung veranlasst? Gab es dazu ein Gutachten oder sonstige Überprüfungen oder Untersuchungen?

49) Der Weiheraum ist auch am 26.Oktober versperrt, nur während der Kranzniederlegung ist für kurze Zeit der Zutritt für die Bundesregierung, den Bundespräsidenten und Opferverbände möglich. Wird der Weiheraum auch 2012 für die Bevölkerung geschlossen sein? Wenn ja, warum?

 

50) Wir fragen in Frage 6 der Anfrage 10908/J XXIV.GP, ob Sie die Einschätzung teilen, dass Angehörige der Wehrmacht ,,für Österreich" gefallen sind, wie das in der Broschüre, die in der von Ihrem Ministerium mitherausgegebenen Broschüre zu lesen ist. Sie beantworten dies mit ja, da die Gedenkstätte dazu diene „alle Österreicher zu ehren, die für die Heimat umgekommen sind“ womit auch „die Gefallenen beider Weltkriege“ gemeint sind. Warum kommen Sie zu dieser Einschätzung, obwohl sie den Bestimmungen der Österreichischen Unabhängigkeitserklärung 1945, dem Staatsvertrag und dem Traditionserlass des Bundesheeres zuwider läuft?


51) Wir fragen in Frage 6 der Anfrage 10908/J XXIV.GP, ob Sie die Einschätzung teilen, dass Angehörigen der (Waffen-)SS ,,für Österreich" gefallen sind, wie das in der Broschüre, die in der von Ihrem Ministerium mitherausgebenen Broschüre zu lesen ist. Sie beantworten dies mit ja, da die Gedenkstätte dazu diene „alle Österreicher zu ehren, die für die Heimat umgekommen sind“ womit auch „die Gefallenen beider Weltkriege“ gemeint. Warum kommen Sie zu dieser Einschätzung, obwohl sie den Bestimmungen der Österreichischen Unabhängigkeitserklärung 1945, dem Staatsvertrag und dem Traditionserlass des Bundesheeres zuwider läuft?

 

52) Wie können Angehörigen der (Waffen-)SS „für Österreich“ (laut Broschüre) bzw. „für die Heimat“ (laut Anfragebeantwortung 10751/AB XXIV.GP) gefallen sein, wenn die Nürnberger Prozesse einerseits zum Ergebnis gekommen sind, dass die SS (und somit die Waffen-SS) eine in seiner Gesamtheit verbrecherische Organisation war und andererseits Österreich ein militärisch okkupiertes Land eben jenes Regimes war?

 

53) In der Antwort „Zu 6 und 13“ in der Anfragebeantwortung 10751/AB XXIV.GP behaupten Sie, die Krypta habe das Ziel „alle Österreicher zu ehren, die für die Heimat gefallen sind“ und dass daher der „universelle“ Begriff „‘umgekommen‘ anstatt ‚gefallen‘“ verwendet werde. Wo wird dieser „universelle“ Begriff – außer in der Anfragebeantwortung – verwendet?

54) Ist Ihre Antwort „Zu 6 und 13“ der Anfragebeantwortung 10751/AB XXIV.GP nicht ein logischer Widerspruch in sich? Wenn nein, wie begründen Sie Ihre Meinung? Wenn ja, warum wurde das von Ihnen so behauptet?

 

55) In der Antwort „Zu 7, 8 und 9“ der Anfragebeantwortung 10751/AB XXIV.GP behaupten Sie, Personen, die während des Nationalsozialismus wegen Desertion verurteilt oder hingerichtet wurden, seien keine Deserteure mehr, da die entsprechenden Urteile per Gesetz aufgehoben seien. Wie kann ein Gesetz der Republik Österreich, dass im Jahr 2009 beschlossen wurde, die historische Tatsache löschen, dass jemand Deserteur ist?

56) Betrifft das nur Deserteure aus der Wehrmacht, die – so Ihre Beantwortung – „verurteilt oder hingerichtet“ wurden, oder auch Deserteure aus der Wehrmacht, denen die Desertion gelang ohne festgenommen zu werden?

57) Warum befürworten Sie ein Denkmal für Deserteure, wenn es per Gesetz keine Deserteure mehr gibt?

 

58) In Frage 12 der Anfrage 10908/J XXIV.GP fragen wir, ob es nicht angebracht wäre, eine Kaserne nach einem Deserteur oder sich in anderer Form dem Dienst in der Wehrmacht Entziehenden zu benennen. Sie haben diese Frage nicht beantwortet, sondern drei nach fünf Widerstandskämpfern benannte Liegenschaften aufgeführt. Wäre es nicht angebracht, eine Kaserne nach einem Deserteur oder sich in anderer Form dem Dienst in der Wehrmacht Entziehenden zu benennen, um dieses Bekenntnis auch allgemein wahrnehmbar festzuschreiben?

 

59) Frage 13 der Anfrage 10908/J XXIV.GP wurde nicht beantworten, da die Antwort „Zu 6 und 13“ keine Auskunft über Erlässe gibt. Ist es mit den der Traditionspflege des Österreichischen Bundesheeres zugrundeliegenden Erlässen und Verordnungen vereinbar, dass die Traditionspflege in der Krypta wie in Anfrage 10908/J XXIV.GP dargestellt stattfindet?


60) In welchen Erlässen ist die geregelt? Bitte diese anzuführen.

61) In welchen Verordnungen ist die geregelt? Bitte diese anzuführen.

62) In welchen Verlautbarungen ist die geregelt? Bitte diese anzuführen.

 

63) Im Traditionspflegeerlass - er wurde zuletzt im Jahr 2010 geändert - heißt es wörtlich: „Diese [Deutsche] Wehrmacht war in ihrer Gesamtheit ein von der damaligen nationalsozialistischen Staatsführung missbrauchtes Instrument und ist daher in die Traditionspflege des Österreichischen Bundesheeres der Zweiten Republik nicht miteinzubeziehen.“  Weiters heißt es wörtlich: „Das Dritte Reich als ein Unrechtsregime und die Deutsche Wehrmacht als dessen missbrauchtes Instrument können Tradition im Bundesheer nicht begründen

Hingegen sind vorbildhafte und im Einzelfall zu prüfende Verhaltensweisen von Österreichern in der Deutschen Wehrmacht erlaubt.

Ist damit nicht festgestellt, dass ein pauschales, ungeprüftes Gedenken an alle Österreicher die für die Heimat als Gefallene beider Weltkriege“ nicht erlaubt ist, da damit auch Mitglieder von SS, Waffen-SS und Wehrmacht einbezogen werden?

 

64) Mit der Antwort 15 in der Anfragebeantwortung 10751/AB XXIV.GP behaupten Sie, ein ehrendes Andenken, gemeint ist ein solches an Soldaten der Wehrmacht und (Waffen-)SS, ist in Erlässen und Verordnungen vorgesehen. Wie regelt – laut Ihrer Angabe nach - § 42 WehrG das Gedenken, Andenken und dergleichen, obwohl darin die eigentlich die Ausbildung geregelt ist?

 

65) Wie kann – wie Sie schreiben – der Traditionspflegeerlass das pauschale und ungeprüfte Gedenken an Soldaten der Wehrmacht und (Waffen-)SS regeln, obwohl darin ein solches ausgeschlossen ist?

 

66) Absatz 2 des § 42 WehrG regelt, dass im Bundesheer der österreichische Vaterlands- und Staatsgedanke zu pflegen“ sei. Kann das vereinbart werden mit einem tatsächlich stattfindenden Andenken – auch - an Soldaten von Wehrmacht, Waffen-SS und SS?