120/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend medizinische Betreuung von Asylwerbern in den Betreuungsstellen

Der Rechnungshofbericht Reihe Bund 2007/1 zur Flüchtlingsbetreuung besagt:
(...) Die medizinische Versorgung der Asylwerber in den Bundesbetreuungsstellen
war auch nach der Ausgliederung der Betreuungsleistungen im Jahr 2003 im Ver-
antwortungsbereich des BMI verblieben. Die Abdeckung des
ärztlichen Bedarfs er-
folgte durch Honorar
ärzte, deren Leistungen mit einem Stundensatz von 36,34 EUR
abgegolten wurden.

Die gleichzeitig mit der Grundversorgungsvereinbarung am 1. Mai 2004 in Kraft ge-
tretene Novelle 2003 zum Asylgesetz 1997 sah eine umfassende
ärztliche Untersu-
chung von Asylwerbern in den Erstaufnahmestellen vor. Zur Sicherstellung s
ämtli-
cher
ärztlicher Leistungen für die in Verbindung mit den Erstaufnahmestellen ge-
f
ührten Bundesbetreuungsstellen Traiskirchen und Thalham ermächtigte das
BMI im Juni 2004 das private Betreuungsunternehmen zum Abschluss von Werkver-
tr
ägen mit fachlich geeigneten Ärzten.

Deren Leistungen waren danach durch einen Stundensatz von 130 EUR (abzüglich
2,50 EUR Benützungsentgelt für Bundeseinrichtungen) abzugelten. Das Be-
treuungsunternehmen stellte die von ihm bezahlten Honorarnoten monatlich dem
BMI zuz
üglich USt in Rechnung. Im März 2005 ersuchte das BMI das private Be-
treuungsunternehmen, mit den beauftragten
Ärzten Gespräche in Hinblick auf eine
Senkung der Honorare für die medizinische Versorgung auf 90 EUR je Stunde
zu f
ühren. Diese Bemühungen verliefen jedoch ergebnislos.

Wenngleich durch die Änderung der Rahmenbedingungen mit der erwähnten Asyl-
gesetznovelle erh
öhte Anforderungen an die medizinische Versorgung der Asylwer-
ber gestellt wurden, war f
ür den RH die Steigerung des Stundensatzes der Ärzte um
rd. 250 % nicht nachvollziehbar. (...)

Laut Stellungnahme des BMI sei die Höhe des Stundensatzes notwendig gewesen,
weil die Versorgung sicherzustellen war, jedoch kein Arzt bei geringerem Entgelt
Interesse gezeigt habe. Die Vertragsgestaltung sei nach objektiven Grunds
ätzen
transparent, marktkonform und preisg
ünstig erfolgt.

In beiden Erstaufnahmestellen (Traiskirchen seit April 2006, Thalham seit Juni 2006)
sei eine Reduktion des Beschäftigungsausmaßes (Stundenanzahl der Ärzte sowie
der Ordinationshilfen) initiiert worden, wodurch ein Einsparungspotenzial von rd.
276.000 EUR habe erreicht werden k
önnen.

Zudem werde eine Evaluierung der Ärztehonorare unter dem Gesichtspunkt der er-
hobenen Belags- und Zuweisungszahlen in den Betreuungsstellen sowie der Fre-
quenzzahlen in den Sanitätsstationen vorgenommen werden. Absicht sei, die Ärzte-
honorierung aus Kostengründen wiederum pauschal vorzunehmen. Eine ständige
Anstellung mit Dienstvertr
ägen würde dem BMI die notwendige Flexibilität nehmen,
um auf Bedarfsschwankungen entsprechend reagieren zu können.

Der RH anerkannte die Verringerung des von ihm quantifizierten Einsparungspoten-
zials infolge des gesunkenen Belagsstandes der Bundesbetreuungsstellen.


Er verblieb jedoch bei seiner Empfehlung, das durch Abschluss direkter Werkverträ-
ge oder Aufnahme von Ärzten in Dienstverhältnisse verbleibende Einsparungspoten-
zial auszuschöpfen. (...)“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.            Wie hoch waren die Gesamtkosten für Arzthonorare seit dem Jahr 2003, auf-
gegliedert auf die einzelnen Jahre?

2.            Wie hoch war das Beschäftigungsausmaß (Stundenanzahl) der Ärzte sowie
der Ordinationshilfen in den Erstaufnahmestellen Traiskirchen, Thalham, Bad
Kreuzen und Reichenau jeweils in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 und
2007?

3.            Welches Ergebnis brachte die Evaluierung der Ärztehonorare?

4.            Wird die Ärztehonorierung nun pauschal vorgenommen?

5.            Wenn nein, warum nicht?

6.            Warum wird der Empfehlung des Rechnungshofes bezüglich der Aufnahme
von Ärzten in Dienstverhältnisse oder der Abschluss direkter Werkverträge
nicht n
ähergetreten?

7.            Wie hoch wäre das Einsparungspotential durch diese Maßnahmen?

8.            Werden Untersuchungen automatisch bei Asylwerbern durchgeführt?

9.            Wenn ja, welche Untersuchungen werden bei Asylwerbern durchgeführt?

10.    Welche ärztlichen Leistungen werden angeboten?

11.    Welche medizinischen Behandlungen werden durchgeführt?

12.    In welchem Umfang werden die medizinischen Behandlungen durchgeführt?

13.    Welche Ärzte (Fachärzte) stehen in den Betreuungsstellen zur Verfügung,
aufgegliedert auf die einzelnen Betreuungsstellen?