120/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend medizinische Betreuung von Asylwerbern in den Betreuungsstellen
Der Rechnungshofbericht Reihe Bund
2007/1 zur Flüchtlingsbetreuung besagt:
„(...) Die medizinische Versorgung
der Asylwerber in den Bundesbetreuungsstellen
war auch nach der Ausgliederung der Betreuungsleistungen im Jahr 2003 im Ver-
antwortungsbereich des BMI verblieben. Die Abdeckung des ärztlichen Bedarfs er-
folgte durch Honorarärzte, deren
Leistungen mit einem Stundensatz von 36,34 EUR
abgegolten wurden.
Die gleichzeitig mit der
Grundversorgungsvereinbarung am 1. Mai 2004 in Kraft ge-
tretene Novelle 2003 zum Asylgesetz 1997 sah eine umfassende ärztliche Untersu-
chung von Asylwerbern in den Erstaufnahmestellen vor. Zur Sicherstellung sämtli-
cher ärztlicher Leistungen für die — in Verbindung mit den Erstaufnahmestellen
ge-
führten — Bundesbetreuungsstellen Traiskirchen und
Thalham ermächtigte das
BMI im Juni 2004 das private
Betreuungsunternehmen zum Abschluss von Werkver-
trägen mit fachlich geeigneten Ärzten.
Deren
Leistungen waren danach durch einen Stundensatz von 130 EUR (abzüglich
2,50 EUR Benützungsentgelt für Bundeseinrichtungen) abzugelten. Das Be-
treuungsunternehmen stellte die von ihm bezahlten Honorarnoten monatlich dem
BMI zuzüglich USt in Rechnung. Im März 2005 ersuchte das BMI das private Be-
treuungsunternehmen, mit den beauftragten Ärzten Gespräche in
Hinblick auf eine
Senkung der Honorare
für die medizinische Versorgung auf
90 EUR je Stunde
zu führen. Diese Bemühungen verliefen jedoch ergebnislos.
Wenngleich durch die Änderung der Rahmenbedingungen mit der erwähnten Asyl-
gesetznovelle erhöhte
Anforderungen an die medizinische Versorgung der Asylwer-
ber gestellt wurden, war für den RH die Steigerung des
Stundensatzes der Ärzte um
rd.
250 % nicht nachvollziehbar. (...)
Laut
Stellungnahme des BMI sei die Höhe des Stundensatzes
notwendig gewesen,
weil die
Versorgung sicherzustellen war, jedoch kein Arzt bei geringerem Entgelt
Interesse gezeigt habe. Die Vertragsgestaltung sei nach objektiven Grundsätzen
transparent, marktkonform und preisgünstig erfolgt.
In beiden Erstaufnahmestellen (Traiskirchen seit April 2006, Thalham
seit Juni 2006)
sei eine
Reduktion des Beschäftigungsausmaßes (Stundenanzahl der Ärzte sowie
der Ordinationshilfen) initiiert worden, wodurch ein Einsparungspotenzial von
rd.
276.000 EUR habe erreicht werden können.
Zudem werde eine Evaluierung der Ärztehonorare
unter dem Gesichtspunkt der er-
hobenen Belags- und Zuweisungszahlen in den Betreuungsstellen sowie der
Fre-
quenzzahlen in den Sanitätsstationen
vorgenommen werden. Absicht sei, die Ärzte-
honorierung
aus Kostengründen wiederum pauschal
vorzunehmen. Eine ständige
Anstellung mit Dienstverträgen würde dem BMI
die notwendige Flexibilität nehmen,
um auf
Bedarfsschwankungen entsprechend reagieren zu können.
Der RH
anerkannte die Verringerung des von ihm quantifizierten Einsparungspoten-
zials infolge des
gesunkenen Belagsstandes der Bundesbetreuungsstellen.
Er verblieb jedoch
bei seiner Empfehlung, das durch Abschluss direkter Werkverträ-
ge
oder Aufnahme von Ärzten in Dienstverhältnisse
verbleibende Einsparungspoten-
zial
auszuschöpfen. (...)“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die
Frau Bun-
desministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Wie hoch waren die Gesamtkosten für Arzthonorare seit
dem Jahr 2003, auf-
gegliedert auf die
einzelnen Jahre?
2.
Wie hoch war
das Beschäftigungsausmaß (Stundenanzahl) der Ärzte sowie
der Ordinationshilfen in den
Erstaufnahmestellen Traiskirchen, Thalham, Bad
Kreuzen und Reichenau jeweils in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 und
2007?
3. Welches Ergebnis brachte die Evaluierung der Ärztehonorare?
4. Wird die Ärztehonorierung nun pauschal vorgenommen?
5. Wenn nein, warum nicht?
6.
Warum wird der Empfehlung des Rechnungshofes bezüglich der
Aufnahme
von
Ärzten in
Dienstverhältnisse oder der Abschluss direkter Werkverträge
nicht nähergetreten?
7. Wie hoch wäre das Einsparungspotential durch diese Maßnahmen?
8. Werden Untersuchungen automatisch bei Asylwerbern durchgeführt?
9. Wenn ja, welche Untersuchungen werden bei Asylwerbern durchgeführt?
10. Welche ärztlichen Leistungen werden angeboten?
11. Welche medizinischen Behandlungen werden durchgeführt?
12. In welchem Umfang werden die medizinischen Behandlungen durchgeführt?
13.
Welche Ärzte (Fachärzte) stehen
in den Betreuungsstellen zur Verfügung,
aufgegliedert auf die
einzelnen Betreuungsstellen?