12003/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst

betreffend Altersdiskriminierung Dr. Herbert Gassner

 

 

Ende April 2012 hat Dr. Herbert Gassner ein Schreiben betreffend Altersdiskriminierung an Sie gerichtet. Sowohl die Präsidentin des Nationalrates als auch alle Parlamentsklubs haben eine Kopie des Schreibens erhalten.

Herr Dr. Gassner, ein seit drei Jahrzehnten praktizierender Richter, schildert darin sein Erleben als Opfer einer Altersdiskriminierung, nachdem er durch Erreichen eines bestimmten Lebensjahres nicht mehr auf einen Dreiervorschlag beim VwGH gesetzt wurde. Herr Dr. Gassner wandte sich bezüglich des Schadenersatzes für die erfolgte Diskriminierung an seinen Vorgesetzten, den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien. Der erhaltene Bescheid, der die Rechtsansicht vertrat, dass der Schadenersatz gerichtlich geltend zu machen sei, wurde von den drei in der Folge angerufenen Gerichten verworfen. Die Gerichte vertraten nämlich die Auffassung, dass Herr Dr. Gassner den Verwaltungsweg beschreiten hätte müssen, was er ja ursprünglich auch getan hatte.

Herr Dr. Gassner kämpft nun mit erheblichen Kosten für seinen Anwalt und die Finanzprokuratur.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie beurteilen Sie den Sachverhalt?

2.    Haben Sie sich mit der Bundes-Gleichbehandlungskommission in Verbindung gesetzt, damit eine Klärung dieses Falles der Altersdiskriminierung in Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis zum Bund erfolgen wird?

3.    Haben Sie bereits weitere Maßnahmen gesetzt, damit Herr Dr. Gassner für die Altersdiskriminierung und die entstandenen Kosten entschädigt wird?

4.    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es zu einer Klarstellung der angesprochenen unklaren Rechtslage bei öffentlich Bediensteten kommt?

5.    Wenn ja, wann werden hier konkrete Ergebnisse vorliegen?

6.    Wenn nein, warum werden Sie sich nicht für eine Klarstellung einsetzen?