1201/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.03.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Banken- und Versicherungspaket – Stand der Ausnutzung

 

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Interbankenmarktes (Interbankmarktstärkungs-

gesetz - ISBG) und dem Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der

Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz – FinStaG) wurde ein

100-Milliarden-Schutz-Schild für Banken und Versicherungen geschaffen.

 

Dieses im Oktober im Nationalrat beschlossene Maßnahmenpaket beinhaltet neben

Maßnahmen zur Einlagensicherung u.a. Folgendes:

 

“Zur Wiederherstellung eines funktionierenden Geldmarktes ist im Interbankmarkt-stärkungsgesetz (IBSG) eine Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen für die Übernahme von Bundeshaftungen zugunsten der Oesterreichischen Clearingbank (OeCAG), für Wertpapieremissionen der OeCAG und für Wertpapieremissionen von Kreditinstituten vorgesehen. Für diese Maßnahmen steht ein Haftungsrahmen von insgesamt 75 Mrd. Euro zur Verfügung.
Das Finanzmarktstabilitätsgesetz ermächtigt den Bundesminister für Finanzen zu Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen. Dies kann in Form von Haftungsübernahmen für ausfallsgefährdete Kredite und Veranlagungen, in Form der Bereitstellung von Eigenkapital, insbesondere Partizipationskapital, aber auch durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an Instituten durch den Bund erfolgen. Für diese Maßnahmen stehen mindestens 15 Mrd. Euro zu Verfügung.”[1]

 

Ende Oktober wurde auch eine Verordnung erlassen, die gewisse Bedingungen und Auflagen an die Banken und Versicherungen stellt, um unter den staatlichen Schutzschild zu kommen. Auf Grund der Bestimmungen des europäischen Wettbewerbsrechtes musste das österreichische Maßnahmenpaket auch von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Diese Genehmigung ist am 10. Dezember 2008 erfolgt. Auf Druck der Europäischen Kommission wurde dabei der Handlungsspielraum der Regierung bei der Interpretation der Verordnung eingeschränkt – im Interesse aller SteuerzahlerInnen und zu ungunsten der Banken.

 

Seit Anfang Dezember herrscht also völlige Klarheit über Bedingungen und Konditionen.

 

Auch die institutionellen Voraussetzungen wurden geschaffen:

Die Oesterreichische Clearingbank AG nahm mit 13. November 2008 ihre Geschäftstätigkeit auf. Die OeCAG ist eine Spezialbank mit einer eigenen Banklizenz im Eigentum der großen Banken. Ihre Geschäfte werden durch die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag abgewickelt. 

 

Die OeCAG kann mit den verfügbaren Eigenmitteln zunächst ein maximales Geschäftsvolumen von 10 Mrd. Euro darstellen. Die Republik Österreich (Bund) übernimmt Haftungen bis zu 4 Mrd. Euro für Ausleihungen der Clearingbank. Darüber hinaus  beabsichtigt die Bank  kurzfristige Emissionen

(Commercial Papers) im Volumen bis zu 5 Mrd. Euro mit Bundeshaftung zu begeben.

 

Als Vorstände wurden Johann Kernbauer von der UniCredit Bank Austria und Peter Nowak von der Erste Group angestellt. Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates wurde Johann Strobl (RZB) bestellt. Die weiteren Aufsichtsräte sind Manfred Kunert (Österreichische Volksbanken), Bernhard Spalt (Erste Group), Peter Harold (Hypo- Banken), Heinz Meidlinger (UniCredit Bank Austria) und Carsten Samusch (BAWAG-P.S.K.) Zwei  weitere Aufsichtsräte können noch von der Republik Österreich nominiert werden.[2]

 

Im November erfolgte auch “die Gründung der FIMBAG Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes als im Alleineigentum der Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) stehende Gesellschaft. Dieses Unternehmen ist mit der Durchführung von Maßnahmen zur Kapitalstärkung von Kreditinstituten und inländischen Versicherungsunternehmen sowie der Verwaltung der im Zuge dieser Maßnahmen erworbenen Beteiligungen beauftragt. (…)

Nach Vorschlag der Bundesregierung wurden zu Vorständen der Gesellschaft KR Dr. Klaus Liebscher und KR Adolf Wala bestellt. Dem Aufsichtsrat gehören über Vorschlag der Bundesregierung Dr. Veit Sorger als Vorsitzender, Dkfm. DDr.h.c. Hannes Androsch als Stellvertreter des Vorsitzenden sowie weiters Dipl.-Ing. Dr. Stefan K. Zapotocky, Hon.-Prof. DDr. Hellwig Torggler, Mag. Herbert Kaufmann und Dr. Alexander Russ an.[3]

Die Nationalbank (OenB) drängte Anfang Dezember gegenüber den an dem

Bankenpaket interessierten Instituten, die Maßnahmen noch 2008 zu vereinbaren

und umzusetzen. So hätten die Maßnahmen noch 2008 für die Bilanz wirksam gemacht werden können. OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny appellierte an die Banken: Die Verträge sollten „rasch“ abgeschlossen werden.[4]

 

Der Appell blieb ohne Folgen. Außer der gefährdeten Kommunalkredit vereinbarte 2008 kein Institut einen Vertrag mit der Republik.

 

Einer der Gründe für dieses Zaudern dürfte sein, dass die Institute den Beschränkungen für Dividendenauszahlungen ausweichen wollten und die Dividenden für 2008 noch ohne Einschränkungen auszahlen wollten.

 

Weiters wollten sich die Banken und Versicherungen offensichtlich die Zinsenzahlungen für das 2. Halbjahr 2008 ersparen. Diese wären bei Inanspruchnahme der Eigenkapitalspritze vor dem Jahresende zu zahlen gewesen.

 

So aber müssen die SteuerzahlerInnen für die Zinskosten gerade stehen, die dem Bund aus der vorzeitigen Aufnahme jener 8 Mrd Euro entstehen, die dieser auf Basis der in Aussicht genommenen Kapitalspritzen noch vor dem Jahresende aufgenommen hat. Zusätzlich machen es die Dividendenausschüttungen für 2008 unwahrscheinlicher, dass 2009 ein positives Ergebnis erwirtschaftet wird. Dieses ist aber Voraussetzung dafür, dass für das vom Staat zu Verfügung gestellte Partizipationskapital Zinsen gezahlt werden.

 

Laut Medienberichten sind die Banken aber ganz eifrig am Rechnen. Ob die Versicherungen auch interessiert sind – darüber wird kaum etwas in den Medien geschrieben.

 

Angeblich soll der größte Teil des österreichischen 15-Milliarden-Euro-Pakets für staatliche Eigenkapitalspritzen bereits reserviert sein. Über den konkreten Stand der Vertragsverhandlungen zwischen Banken/Versicherungen und Ministerium ist kaum etwas bekannt – außer denjenigen Details, die durchsickern und sich dann verstreut in diversen Medienberichten wiederfinden.

 

Ob die Clearingbank wirklich ein Erfolg ist, ist auch angesichts der Medienberichte zur herrschenden Kreditklemme für Unternehmen und Private, fragwürdigen Zwangskonventierungen von Fremdwährungskrediten und der bisher enttäuschend geringen Teil- und Inanspruchnahme bei bisherigen Auktionen über die eingerichtete Plattform (Stand 2.2.2009: 1.969, 8 Mio Euro) fraglich.

 

Da der 100-Milliarden-Schutzschild zu 100% von den SteuerzahlerInnen zur Verfügung gestellt wurde, wollen wir endlich den aktuellen Stand der Verhandlungen wissen und Klarheit bekommen, inwieweit die Rettungspläne der Regierung überhaupt greifen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. In welcher Höhe wurden bereits Haftungen im Sinne des §1(1) Z1 IBSG übernommen?

 

  1. Welches Haftungsentgelt gegenüber dem Bund wurde dabei vereinbart?

 

  1. Welche Sicherheiten in welcher Höhe und in welcher Art wurden vereinbart?

 

  1. Wenn keine vereinbart wurden, warum nicht?

 

  1. In welcher Höhe wurden bereits Haftungen im Sinne des §1(1) Z2 IBSG übernommen?

 

  1. Welches Haftungsentgelt gegenüber dem Bund wurde dabei vereinbart?

 

  1. Welche Sicherheiten in welcher Höhe und in welcher Art wurden vereinbart?

 

  1. Wenn keine vereinbart wurden, warum nicht?

 

  1. In welcher Höhe und zugunsten welcher Banken und Versicherungen wurden bereits Haftungen im Sinne des §1(4) IBSG übernommen?

 

  1. Welches Haftungsentgelt gegenüber dem Bund wurde dabei vereinbart?

 

  1. Mit welchen Banken und Versicherungen führen das Bundesministerium für Finanzen und die FIMBAG derzeit Gespräche zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) FinStaG?

 

  1. Wie hoch sind die Mittel, die jeweils zugesagt oder geplant sind, und gemäß welcher Ziffer des §2(1) FinStaG soll jeweils die Zuwendung stattfinden?

 

  1. Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils mit den einzelnen Unternehmen?

 

  1. Mit welchen Banken und Versicherungen haben das Bundesministerium für Finanzen und die FIMBAG bereits Verträge zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) FinStaG geschlossen?

 

  1. Wann und in welcher Höhe wurden diese einzelnen Verträge mit Versicherungen und Banken jeweils geschlossen?

 

  1. Welche Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und Versicherungen dabei vereinbart?

 

  1. Welche Vereinbarungen bezüglich der Laufzeit (Dauer, step-up, Wandlung etc) wurden getroffen?

 

  1. Mit welchen Banken und Versicherungen gibt es derzeit Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen und der FIMBAG zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(2) FinStaG?

 

  1. In welcher Höhe soll dieses Instrument für diese einzelnen Unternehmen jeweils dotiert sein?

 

  1. Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils mit den einzelnen Unternehmen?

 

  1. Mit welchen Banken und Versicherungen haben das Bundesministerium für Finanzen und die FIMBAG bereits Verträge zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(2) FinStaG geschlossen?

 

  1. Wann und in welcher Höhe wurden diese einzelnen Verträge mit Versicherungen und Banken jeweils geschlossen?

 

  1. Welche Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und Versicherungen dabei vereinbart?

 

  1. Mit welchen Banken und Versicherungen führen das Bundesministerium für Finanzen und die FIMBAG derzeit Gespräche zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(3) FinStaG?

 

  1. In welcher Höhe soll dieses Instrument für diese einzelnen Unternehmen jeweils dotiert sein?

 

  1. Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils mit den einzelnen Unternehmen?

 

  1. Mit welchen Banken und Versicherungen haben das Bundesministerium für Finanzen und die FIMBAG bereits Verträge zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(3) FinStaG geschlossen?

 

  1. Wann und in welcher Höhe wurden diese einzelnen Verträge mit Versicherungen und Banken jeweils geschlossen?

 

  1. Welche Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und Versicherungen dabei vereinbart?

 

  1. Mit welchen Banken und Versicherungen führen das Bundesministerium für Finanzen und die FIMBAG derzeit Gespräche zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(4) FinStaG?

 

  1. In welcher Höhe soll dieses Instrument für diese einzelnen Unternehmen jeweils dotiert sein?

 

  1. Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils mit den einzelnen Unternehmen?

 

  1. Mit welchen Banken und Versicherungen haben das Bundesministerium für Finanzen und der FIMBAG bereits Verträge zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(4) FinStaG geschlossen?

 

  1. Wann und in welcher Höhe wurden diese einzelnen Verträge mit Versicherungen und Banken jeweils geschlossen?

 

  1. Welche Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und Versicherungen dabei vereinbart?

 

  1. Welche Vereinbarungen wurden hinsichtlich der Dividendenausschüttungen getroffen?

 

  1. Wie hoch sind die Zinsen und Kosten, die gemäß §2(4) FinStaG nicht auf die 15 Mrd anzurechnen sind und bis 28.2.2009 anfielen?

 

  1. Mit welchen Banken und Versicherungen führen das Bundesministerium für Finanzen und die FIMBAG derzeit Gespräche zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(5) FinStaG?

 

  1. In welcher Höhe soll dieses Instrument für diese einzelnen Unternehmen jeweils dotiert sein?

 

  1. Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils mit den einzelnen Unternehmen?

 

  1. Mit welchen Banken und Versicherungen haben  das Bundesministerium für Finanzen und die FIMBAG bereits Verträge zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(5) FinStaG geschlossen?

 

  1. Wann und in welcher Höhe wurden diese einzelnen Verträge mit Versicherungen und Banken jeweils geschlossen?

 

  1. Welche Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und Versicherungen dabei vereinbart?

 

  1. Werden Sie die Details sämtlicher Verträge mit den einzelnen Unternehmen (Stichwort: Konditionen, Bedingungen) dem Hauptausschuss im Rahmen des vierteljährlichen Berichts vorlegen?

 

  1. Wird der Rechnungshof in diese Verträge mit den einzelnen Unternehmen Einsicht nehmen können, um zu beurteilen, ob die Interessen der SteuerzahlerInnen durch die Regierung gewahrt wurden?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Inwieweit teilen Sie die Meinung von KR Dr. Klaus Liebscher, dass es sich bei diesem 100-Milliardenpaket um “einen wichtigen Vitaminstoß zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Banken”[5] handelt?

 

  1. Inwieweit teilen Sie die Meinung von FIMBAG-Vorstand und Ex-OeNB-Gouverneur Klaus Liebscher, auf die Frage, wie sehr unsere Banken von den internationalen Entwicklungen betroffen sind, dass “sie (…) wesentlich geringer betroffen als viele ihrer europäischen und natürlich amerikanischen Kollegen, weil sie eine dennoch risikoärmere Kreditpolitik betrieben und  sich  eher auf Ost- und Mitteleuropa und Südosteuropa konzentriert haben.” - angesichts der Werbetour von Finanzminister und Bundeskanzler für ein Osteuropabankenpaket?

 

  1. Warum haben Sie gerade KR Adolf Wala, der als Präsident des Vereins der “Freunde der Wiener Polizei” Schlagzeilen gemacht hat, als Vorstand der FIMBAG bestellt?

 

  1. Wie stellen Sie sicher, dass es durch die Bestellung des Präsidenten der Industriellenvereinigung als Aufsichtsratspräsident der FIMBAG, zu keinen Konflikten zwischen den Interessen der Industrie und den Interessen der SteuerzahlerInnen kommt?

 

  1. Mit welchen konkreten Maßnahmen werden Sie verhindern, dass Industrie und Banken optimal kooperieren werden, aber Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe sehr wohl die Kreditklemme mit voller Wucht zu spüren bekommen?

 

  1. Wenn Sie schon die Industriellenvereinigung mit im Boot haben, warum sind dann nicht auch Arbeiterkammer, ÖGB, Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer im Aufsichtsrat der FIMBAG vertreten?

 

  1. Wie wollen Sie konkret verhindern, dass die Unternehmen, an denen Dr. Hannes Androsch Beteiligungen besitzt, leichter aus der Kreditklemme kommen als diejenigen, an denen er keine Beteiligung besitzt?

 

  1. Warum halten Sie gerade einen ehemaligen Vorstand der Wiener Börse für einen geeigneten Aufsichtsrat für die FIMBAG, die aufgrund der Finanzkrise gegründet wurde?

 

  1. Warum haben Sie nicht den Präsidenten des Rechnungshofs in den Aufsichtsrat der FIMBAG eingeladen?

 

  1. Wer wurde für die beiden Aufsichtsratssitze der Clearingbank von Seiten der Republik nominiert?

 

  1. Wie hoch sind die angefallenen Zinsen im Jahr 2008 für die extra für die Eigenkapitalspritzen an Banken aufgenommenen 6,7 Milliarden Euro, die aber dann von den Banken nicht in Anspruch genommen wurden?

 

  1. Zu welchen Konditionen wurden diese 6,7 Milliarden Euro aufgenommen?

 

  1. Warum haben die Banken und Versicherungen trotz Drängens der OeNB das Hilfspaket nicht bereits 2008 angenommen, um die Maßnahmen bereits in der Bilanz 2008 wirksam machen zu können?

 

  1. Wie wollen Sie konkret jetzt sicherstellen, dass – so wie von der OeNB empfohlen – die Verträge mit den Banken und Versicherungen rasch abgeschlossen werden?

 

 

 



[1] Siehe BMF-Homepage (Stand 1.2.2009 -https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/ManahmenpaketzurSic_9175/_start.htm) – weitere 10 Mrd. Euro stehen zur Einlagensicherung zur Verfügung

[2] siehe Presseinformation vom 13.11.2008 von Hochegger auf der Homepage der Clearingbank

[3] Siehe Presseinformation des Finanzministeriums vom 11.11.2008 https://www.bmf.gv.at/Presse/Pressearchiv2008/9054.htm

[4] siehe APA 383 2008-12-09/13:46

[5] OTS0254 5 WI 1227 PKU0002, Fr, 31.Okt 2008, KURIER"-Interview mit Klaus Liebscher