12019/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.06.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Zustandekommen des Bundesgesetzes, mit dem ein Tierärztekammergesetz erlassen und das Tierärztegesetz geändert wird
Am 20. Juni 2012 wird im Gesundheitsausschuss das Bundesgesetz, mit dem ein Tierärztekammergesetz erlassen und das Tierärztegesetz geändert wird, behandelt.
Die Österreichische Tierärztekammer ist ein Selbstverwaltungskörper, der sich aus den Beiträgen seiner Mitglieder finanziert.
Im Zuge der Erstellung des Gesetzesentwurfes kam es innerhalb der Kammer zu starken Meinungsverschiedenheiten. Der Vorstand der Österreichischen Tierärztekammer arbeitete mit dem Bundesministerium für Gesundheit zusammen, ohne jedoch die Hauptversammlung, also die die direkte und unmittelbar gewählte Vertretung der Tierärzteschaft miteinzubeziehen.
Der schließlich in Begutachtung gegangene Entwurf und später die Regierungsvorlage wurden von der Hauptversammlung der Österreichischen Tierärztekammer mit über 80 % der Stimmen abgelehnt.
Aus diesem Anlass wurde dem Vorstand mit 80 % der Stimmen das Misstrauen ausgesprochen und die Mitglieder des Vorstandes zum Rücktritt aufgefordert.
Als negativer Höhepunkt der Streitigkeiten kam es schließlich zur fristlosen Entlassung des Geschäftsführers der Wohlfahrtseinrichtungen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende
Anfrage: