12045/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.06.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz
betreffend den Schutz für von sexualisierter Gewalt betroffene Personen
Den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des UN Frauenrechtskomitees zufolge müssen die österreichischen Behörden die Opfer von (sexualisierter) Gewalt effektiv schützen. Auch bei Drohungen und wiederholten Gewaltausübungen wird die vom Täter ausgehende Gefahr nicht immer richtig eingeschätzt. Kontinuierliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, vor allem auch im Bereich der Opferpsychologie, sind daher insbesondere dann, wenn es um einen so sensiblen Bereich wie jenen der Sexualdelikte geht, eine notwendige Voraussetzung für professionelles Agieren.
Eine Studie von Corinna Seith, Joanna Lovett und Liz Kelly mit dem Titel „Unterschiedliche Systeme, ähnliche Resultate? Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern“, veröffentlicht im April 2009, zeigt auf, dass Österreich im Untersuchungszeitraum (2001-2007) eine der höchsten Strafverfolgungsraten bei gemeldeten Vergewaltigungen hatte, die Verurteilungsquote in den letzten Jahren jedoch zurückgegangen sei. Nur 17 Prozent der Anzeigen von Vergewaltigung würden mit einer Verurteilung enden. Es ist daher von Interesse zu erfahren, wie sich die Verurteilungsquote bei Sexualdelikten in den letzten Jahren entwickelt hat und ob es innerhalb Österreichs regionale Unterschiede gibt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie viele Fälle, die den Deliktsarten der strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung zuzurechnen sind, gab es in den Jahren 2009, 2010 und 2011, aufgegliedert nach OLG-Sprengeln und nach der Art des Delikts?
2) Wie viele ermittelte Tatverdächtige, die den Deliktsarten der
strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung
zuzurechnen sind, gab es in den Jahren 2009, 2010 und 2011, aufgegliedert nach
OLG-Sprengeln und nach der Art des Delikts?
3) In wie vielen dieser Fälle handelte es sich auch um einen Fall von häuslicher Gewalt?
4) In wie vielen dieser Fälle kam es seitens des Bezirksgerichts zu
einer einstweiligen Verfügung?
5) In wie vielen dieser Fälle wurde in den Jahren 2009, 2010 und 2011 die Untersuchungshaft, aufgegliedert nach OLG-Sprengeln und nach der Art des Delikts, verhängt?
6) In wie vielen dieser Fälle, in denen in den Jahren 2009, 2010 und 2011 keine Untersuchungshaft beantragt wurde, waren Drohungen und/oder wiederholte Gewalttaten seitens des Aggressors bekannt?
7) In wie vielen dieser Fälle kam es zu einem Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft zur sofortigen Sicherstellung von Sachbeweisen?