12062/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.06.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Karlsböck
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend (Wunsch-)Sectio vs. vaginale Geburt – Kaiserschnittgeburten auf dem Vormarsch
In Österreich steigt der Anteil von Geburten mit Kaiserschnitt stetig an. Laut dem Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2010[1] ist die Kaiserschnittrate zwischen 2000 und 2010 von 17,2% auf 28,9% gestiegen. Zudem weist die Gesundheitsstatistik starke regionale Unterschiede auf. Beispielsweise hat die Kaiserschnittrate im Burgenland, in Kärnten, in der Steiermark und in Tirol bereits die 30%-Marke erreicht bzw. überschritten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, dass die Kaiserschnittrate nicht über 15% liegen sollte. Dieser Prozentsatz wird erreicht, wenn Kaiserschnitte nur dann durchgeführt werden, wenn eine natürliche Geburt die Gesundheit oder das Leben von Mutter oder Kind gefährdet.
Die deutsche Kaiserschnittstudie[2], die im Auftrag der Gmündner Ersatzkasse (GEK) durchgeführt wurde, liefert interessante Hinweise für die stetig steigende Kaiserschnittrate in Deutschland und ist daher auch für die österreichische Situation von Bedeutung. Beispielsweise zeigt die Studie auf, dass Ärzte einen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung zum Kaiserschnitt haben und sie bei 60 Prozent aller Kaiserschnitte diesen Schritt empfehlen. Auf der anderen Seite empfehlen Hebammen Kaiserschnitte deutlich seltener (27%). Die steigende Tendenz zu Kaiserschnitten ist laut Studie mit einer geringeren Intensität der Hebammenbetreuung verbunden.
Darüber hinaus werden Kaiserschnitte häufig als eine sichere Alternative zur vaginalen Geburt wahrgenommen. Hierbei werden laut Studie die langfristigen gesundheitlichen Risiken des Kaiserschnitts bei weiteren Schwangerschaften und Entbindungen in der Öffentlichkeit vernachlässigt und die Schwangeren darüber nicht ausreichend informiert. Als Nachteile des Kaiserschnitts führen die befragten Frauen mit Schnittentbindungen insbesondere Narben- oder Wundschmerzen (52,6%), Operations- und Infektionsrisiko (26,5%), längere Rekonvaleszenz (40,4%) und damit verbunden die eingeschränkte Versorgung des Säuglings (23%) und eine gestörte Mutter-Kind-Bindung (24,9%) an.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE
a. verändertes Geburtsrisiko,
b. Klinik- und Krankenhausorganisation,
c. aktive Einleitung der Geburt (z. B. Blasensprengung, Wehentropf)
d. sich änderndes Gesellschaftsbild des Kaiserschnitts (z.B. der Kaiserschnitt wird als moderne und bequeme Geburtsvariante wahrgenommen)
e. andere Gründe?