12063/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2012
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein,

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Niederschlagungsrecht des Bundespräsident

 

Das Niederschlagungsrecht ermöglicht dem österreichischen Bundespräsident ein Eingreifen in ein laufendes Strafverfahren und dieses damit einzustellen oder aber die Einleitung eines solchen zu verhindern! Das Gnadenrecht des österreichischen Bundespräsident beinhaltet das Recht der Strafmilderung, der Strafumwandlung hinsichtlich gerichtlich Verurteilter, der Nachsicht von Rechtsfolgen, sowie der Tilgung von Urteilen.

Diese Rechte des Bundespräsidenten sind Relikte der Kaiserzeit. Gemäß dem Staatsgrundgesetz des Jahres 1867 wurde dem Kaiser das echt erteilt, Amnestien zu erteilen oder Strafen, welche von Gerichten ausgesprochen wurden, zu mildern oder auch die Rechtsfolgen von Verurteilungen nachzusehen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende Fragen an die Bundesministerin für Justiz

 

Anfrage

 

  1. Wie viele eingeleitete Strafverfahren wurden in den Jahren 2002 bis 2011aufgrund des Eingreifens des Bundespräsidenten niedergeschlagen? (aufgeschlüsselt nach Jahren)
  2. Welche  Delikte lagen jenen durch das Niederschlagungsrecht des Bundespräsidenten nicht eingeleiteten Strafverfahrens zu Grunde? (aufgeschlüsselt nach Jahren)
  3. Wie viele Urteile wurden in den Jahren 2002 bis 2011 aufgrund des Gnadenrechts des Bundespräsidenten gemildert? (aufgeschlüsselt nach Jahren)
  4. Welche Delikte lagen diesen jeweiligen Begnadigungen zu Grunde? (aufgeschlüsselt nach Jahren)
  5. Wie viele Urteile wurden in den Jahren 2002 bis 2011 aufgrund des Gnadenrechts des Bundespräsidenten getilgt? (aufgeschlüsselt nach Jahren)
  6. Welche Delikte lagen diesen jeweiligen Tilgungen zu Grunde? (aufgeschlüsselt nach Jahren)

 

  1. Wer entscheidet über Niederschlagung und Begnadigung?
  2. Gibt es ein beratendes Gremium für den Bundespräsident?
  3. Wenn ja, wer ist in diesem Gremium vertreten?
  4. Gibt es Aktenverläufe betreffend der Niederschlagungen und Begnadigungen?
  5. Wen ja, wer hat Einblick in diese?