12063/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.06.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein,
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Niederschlagungsrecht des Bundespräsident
Das Niederschlagungsrecht ermöglicht dem österreichischen Bundespräsident ein Eingreifen in ein laufendes Strafverfahren und dieses damit einzustellen oder aber die Einleitung eines solchen zu verhindern! Das Gnadenrecht des österreichischen Bundespräsident beinhaltet das Recht der Strafmilderung, der Strafumwandlung hinsichtlich gerichtlich Verurteilter, der Nachsicht von Rechtsfolgen, sowie der Tilgung von Urteilen.
Diese Rechte des Bundespräsidenten sind Relikte der Kaiserzeit. Gemäß dem Staatsgrundgesetz des Jahres 1867 wurde dem Kaiser das echt erteilt, Amnestien zu erteilen oder Strafen, welche von Gerichten ausgesprochen wurden, zu mildern oder auch die Rechtsfolgen von Verurteilungen nachzusehen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende Fragen an die Bundesministerin für Justiz
Anfrage