12072/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.06.2012
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend der Anwendung des Abolitionsrechtes

 

 

Eine der Kompetenz des Bundespräsidenten ist das sogenannte Niederschlagungsrecht (Abolitionsrecht) welches im Art. 65 Abs. 2 lit. c B-VG normiert ist. Abolition ist das Recht des Bundespräsidenten Rechtsfolgen einer gerichtlichen Verurteilung zu tilgen sowie ein strafgerichtliches Verfahren bei von Amts wegen zu verfolgenden Handlungen niederzuschlagen.

 

 

Vor diesem Hintergrund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.       Wann kam das Abolitionsrecht in der zweiten Republik zum letzten Mal zur Anwendung?

2.       Wie oft wurde das Abolitionsrecht in der zweiten Republik angewandt?

3.       Wie viele Fälle der Niederschlagung hat es unter welchem Bundespräsidenten gegeben?

4.       Sind diese Niederschlagungen begründet worden?

5.       Wenn ja, welche Fälle der Niederschlagung wurden wie begründet?


6.       Wie viele Fälle der Tilgung der Rechtsfolgen einer gerichtlichen Verurteilung hat es unter welchem Bundespräsidenten gegeben?

7.       Sind diese Tilgungen begründet worden?

8.       Wenn ja, welche Fälle der Tilgung wurden wie begründet?

9.       In welchen Fällen (Tilgungen der Rechtsfolgen einer gerichtlichen Verurteilung und Niederschlagung strafrechtlicher Verfahren) wurde dieses Abolitionsrecht angewandt?

10.    Wie vielen ehemaligen und noch aktiven Politikern kam dieses Abolitionsrecht zu Gute?

11.    Wie vielen ehemaligen und noch aktiven Künstlern kam dieses Abolitionsrecht zu Gute?

12.    Gibt es ein Archiv über Fälle bei denen das Abolitionsrecht angewandt wurde?

13.    Wenn „Ja“, kann man in diesem Archiv Einsicht nehmen?