122/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.11.2008
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möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend
System zur Durchführung von Kontrollen in organisierten und
privaten Un-
terkünften
Der
Rechnungshofbericht Reihe Bund 2007/1 zur Flüchtlingsbetreuung
besagt:
„(...) Im BMI war kein eigenständiges System zur Durchführung von Kontrollen in
organisierten und privaten Unterkünften in den
Bundesländern eingerichtet. Es ver-
fügte daher über keine
Informationen, ob sich Grundversorgte auch tatsächlich dort
aufhielten, oder ob die bei Aufnahme in die Grundversorgung erforderliche
Voraus-
setzung der Hilfsbedürftigkeit in der Folge noch weiter bestand.
Angesichts des Umstandes, dass der
Bund die Hauptlast der Versorgungskosten
zu tragen hatte, empfahl der RH, mit den
Bundesländern ein gemeinsames Kontroll-
gremium
einzurichten. Dieses sollte regelmäßige
Vor-Ort-Kontrollen durchführen,
wobei
vor Entlassung aus der Grundversorgung fremdenpolizeiliche Maßnahmen zu
prüfen wären.
Laut Mitteilung des BMI werde bereits ein diesbezügliches Konzept erarbeitet. (...)“
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Gibt es das angesprochene Konzept schon?
2. Wenn ja, wie lautet der Inhalt?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde ein gemeinsames Kontrollgremium eingerichtet?
5. Wenn ja, wer ist Mitglied dieses Gremiums?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Werden regelmäßig Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt?
8. Wenn ja, wie häufig?
9.
Wenn ja, wie viele Kontrollen wurden seit Einrichtung dieses Gremiums
durchgeführt?
10. Wenn ja, gibt es diesbezüglich Protokolle?
11.Wenn
ja, welche Ergebnisse brachten die Kontrollen?
12.Wenn nein, warum nicht?