122/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.11.2008
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Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin f
ür Inneres

betreffend System zur Durchführung von Kontrollen in organisierten und privaten Un-
terk
ünften

Der Rechnungshofbericht Reihe Bund 2007/1 zur Flüchtlingsbetreuung besagt:
(...) Im BMI war kein eigenständiges System zur Durchführung von Kontrollen in
organisierten und privaten Unterk
ünften in den Bundesländern eingerichtet. Es ver-
f
ügte daher über keine Informationen, ob sich Grundversorgte auch tatsächlich dort
aufhielten, oder ob die bei Aufnahme in die Grundversorgung erforderliche Voraus-
setzung der Hilfsbedürftigkeit in der Folge noch weiter bestand.

Angesichts des Umstandes, dass der Bund die Hauptlast der Versorgungskosten
zu tragen hatte, empfahl der RH, mit den Bundesl
ändern ein gemeinsames Kontroll-
gremium einzurichten. Dieses sollte regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durchführen,
wobei vor Entlassung aus der Grundversorgung fremdenpolizeiliche Maßnahmen zu
prüfen wären.

Laut Mitteilung des BMI werde bereits ein diesbezügliches Konzept erarbeitet. (...)“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.             Gibt es das angesprochene Konzept schon?

2.             Wenn ja, wie lautet der Inhalt?

3.             Wenn nein, warum nicht?

4.             Wurde ein gemeinsames Kontrollgremium eingerichtet?

5.             Wenn ja, wer ist Mitglied dieses Gremiums?

6.             Wenn nein, warum nicht?

7.             Werden regelmäßig Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt?

8.             Wenn ja, wie häufig?

9.             Wenn ja, wie viele Kontrollen wurden seit Einrichtung dieses Gremiums
durchgeführt?

10.     Wenn ja, gibt es diesbezüglich Protokolle?

11.Wenn ja, welche Ergebnisse brachten die Kontrollen?
12.Wenn nein, warum nicht?