12226/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.06.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend mangelnde tierärztliche Versorgung im „Landestierschutzheim Steiermark in der Grazer Grabenstraße“

 

Eine Bürgerin, die aufgrund einer Anzeige in der Kronen-Zeitung vom 2. Juni 2012 eine alte, abgegebene, Hündin aus dem Landestierschutzheim Steiermark in der Grazer Grabenstraße zu sich genommen hat, weiß am 18. Juni 2012 folgendes zu berichten:

 

„Nachdem ich für die Hündin ein Betrag von € 80 entrichtet hatte, musste ihr am darauffolgenden Sonntag in einer Notoperation bereits der erste eitrige Zahn gezogen werden. In den darauffolgenden Tagen wurden vier weiter Zähne gezogen und im Zuge der der Untersuchung ein Lungentumor diagnostiziert. Finden Sie denn nicht, dass der zuständige Veterinärmediziner weg gehört? Das Tier wurde bei Abgabe offensichtlich nicht mal durchgecheckt. Das nenne ich österreichischen Tierschutz. Wir sollten über das Ausland nicht so viel schimpfen, wenn wir im eigenen Land solche „geldgierigen“ Leute haben….“

 

Am 19. April 2012 brachte der Anfragesteller eine parlamentarische Anfrage mit folgender Frage (zu Punkt 20) an Gesundheitsminister Alois Stöger ein:

 

Anfrage

der Abgeordneten Gerald Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend „Landestierschutzheim Steiermark in der Grazer Grabenstraße“

 

20. In welchen Zeitabständen wird eine umfassende tierärztliche Untersuchung aller untergebrachten Tiere vorgenommen?

 

Am 14. Juni erfolge die Antwort des Bundesministers:

 

Frage 20:

Eine umfassende tierärztliche Untersuchung aller untergebrachten Tiere erfolgt einmal monatlich sowie bei Bedarf.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Gesundheit folgende


Anfrage

 

  1. Werden die Tiere, wenn sie im Landestierschutzheim Steiermark in der Grazer Grabenstraße aufgenommen werden einer „umfassende tierärztliche Untersuchung“ unterzogen, wenn ja, in welcher Art und Weise uns von wem,
    1. wenn nein, zu welchem Zeitpunkt erfolgt diese Untersuchung dann?
    2. wenn nein, gibt es irgendeine Art der Untersuchung?

 

  1. Ist die Diagnose von insgesamt fünf eitrigen bzw. schwer schadhaften Zähnen eine Maßnahme, die in der grundsätzlichen medizinischen Untersuchung der Tiere im Landestierschutzheim Steiermark in der Grazer Grabenstraße enthalten ist, wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist die Entfernung von insgesamt fünf eitrigen bzw. schwer schadhaften Zähnen eine Maßnahme, die in der grundsätzlichen medizinischen Versorgung der Tiere im Landestierschutzheim Steiermark in der Grazer Grabenstraße enthalten ist, wenn ja, wie erklären Sie sich die Erfahrung der betroffenen Bürgerin, wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist die Diagnose eines Lungentumors bei einem Hund eine Maßnahme, die in der grundsätzlichen medizinischen Untersuchung der Tiere im Landestierschutzheim Steiermark in der Grazer Grabenstraße enthalten ist, wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist die Behandlung eines Lungentumors bzw. eine Therapie zur Linderung der der Begleiterkrankungen eine Maßnahme, die in der grundsätzlichen medizinischen Versorgung der Tiere im Landestierschutzheim Steiermark in der Grazer Grabenstraße enthalten ist, wenn ja, wie erklären Sie sich die Erfahrung der betroffenen Bürgerin, wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist dem Landestierschutzheim Steiermark in der Grazer Grabenstraße zu dem Zeitpunkt wo die Tiere abgegeben werden der Gesundheitszustand der Tiere also bekannt, wenn nein, warum nicht?

 

  1. Werden die Menschen, die bereit sind ein altes Tier aus dem Landestierschutzheim Steiermark in der Grazer Grabenstraße zu sich zu nehmen, über den tatsächlichen Gesundheitszustand des Tieres das sie zu sich nehmen informiert, wenn ja, in welcher Form und von wem, wenn nein, warum nicht?