12226/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.06.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend mangelnde tierärztliche Versorgung im „Landestierschutzheim Steiermark in der Grazer Grabenstraße“
Eine Bürgerin, die aufgrund einer Anzeige in der Kronen-Zeitung vom 2. Juni 2012 eine alte, abgegebene, Hündin aus dem Landestierschutzheim Steiermark in der Grazer Grabenstraße zu sich genommen hat, weiß am 18. Juni 2012 folgendes zu berichten:
„Nachdem ich für die Hündin ein Betrag von € 80 entrichtet hatte, musste ihr am darauffolgenden Sonntag in einer Notoperation bereits der erste eitrige Zahn gezogen werden. In den darauffolgenden Tagen wurden vier weiter Zähne gezogen und im Zuge der der Untersuchung ein Lungentumor diagnostiziert. Finden Sie denn nicht, dass der zuständige Veterinärmediziner weg gehört? Das Tier wurde bei Abgabe offensichtlich nicht mal durchgecheckt. Das nenne ich österreichischen Tierschutz. Wir sollten über das Ausland nicht so viel schimpfen, wenn wir im eigenen Land solche „geldgierigen“ Leute haben….“
Am 19. April 2012 brachte der Anfragesteller eine parlamentarische Anfrage mit folgender Frage (zu Punkt 20) an Gesundheitsminister Alois Stöger ein:
Anfrage
der Abgeordneten Gerald Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend „Landestierschutzheim Steiermark in der Grazer Grabenstraße“
20. In welchen Zeitabständen wird eine umfassende tierärztliche Untersuchung aller untergebrachten Tiere vorgenommen?
Am 14. Juni erfolge die Antwort des Bundesministers:
Frage 20:
Eine umfassende tierärztliche Untersuchung aller untergebrachten Tiere erfolgt einmal monatlich sowie bei Bedarf.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Gesundheit folgende
Anfrage