12232/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend Einschränkung der Reisefreiheit eines Teiles der Südtiroler

 

 

Eigentlich sollte durch das Schengener Abkommen der freie Personenverkehr innerhalb von Europa ohne Wenn und Aber möglich sein. Der Grenzbalken am Brenner sei gefallen. Dass dem nicht so ist, darauf machten die Tiroler Schützen beidseits des Brenners aufmerksam.

 

Will eine Südtiroler Mittelschulklasse beispielsweise ihren Maiausflug nach Innsbruck machen, so müssen die Lehrer bei der Polizei in Bozen um Genehmigung dafür ansuchen. Doch damit nicht genug. Dieser Anmeldung sind neben den Personalien der Begleitpersonen die Kopien der Ausweise aller Schüler und deren Eltern beizulegen. Außerdem bedarf es einer sogenannten „Ersatzerklärung" beider Elternteile, in der sie mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass die Schüler über den Brenner fahren dürfen. Befinden sich in der Klasse – und das trifft in den meisten Fällen zu – Kinder, die nicht die italienische Staatsbürgerschaft besitzen, so verkompliziert sich das Ganze noch einmal. Für Schülerinnen und Schüler aus Nicht-EU-Staaten ist ein Antrag mit zwei Passbildern und einer Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung an das Amt für Einwanderung der Quästur Bozen zu übermitteln.

 

Diese Vorgangsweise führt dazu, dass kaum noch Klassen nach Nord- und Osttirol fahren, bestätigt eine Südtiroler Lehrerin. Schon allein die Kopie des Personalausweises beider Elternteile von allen Schülern einzuholen, stellt bei „Patchworkfamilien“ und Alleinerziehenden eine Herausforderung dar, die sich niemand antun will. Da wird dann lieber irgendwo im südlichen Landesteil geblieben oder nur mehr nach Italien gefahren.

 

Ein Umstand, der neben den Schützen und den Schulklassen übrigens auch für viele Sportvereine ein Hindernis darstellt. Wie Elmar Thaler, Landeskommandant der Südtiroler Schützen richtig bemerkt, ist es nicht mehr ohne weiteres möglich, mit Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach Nord- oder Osttirol zu fahren. „Da wird es dann schwierig, jungen Menschen Europa schmackhaft zu machen, wenn elementare Dinge nicht funktionieren und innerhalb des Schengenraumes getan wird, als würde man den berühmten Eisernen Vorhang bewältigen müssen.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

 

  1. Sind Ihnen oder Ihrem Ressort die oben angeführten Umstände bekannt?

 

  1. Sind Ihnen oder Ihrem Ressort ähnliche Umstände in Österreich oder anderen Staaten innerhalb des Schengenraums bekannt?

 

  1. Wenn ja, welche?

 

  1. Ist Ihnen oder Ihrem Ressort bekannt, ob diese Einschränkungen nur Südtiroler Kinder betreffen, oder in ganz Italien der Praxis entsprechen?

 

  1. Worin begründet sich diese Einschränkung der Reisefreiheit Ihres Erachtens rechtlich?

 

  1. Widerspricht diese Praxis Ihres Erachtens dem Geiste der Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union, bzw. innerhalb des Schengen-Raums?

 

  1. Wenn ja, wie?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wie würde Ihres Erachtens ein rechtskonformes Vorgehen der italienischen Behörden in der Sache aussehen?

 

  1. Was werden Sie – vor allem gegenüber der Republik Italien und im Geiste der österreichischen Schutzmachtfunktion für die Südtiroler – unternehmen, dass auch unter 14-jährige Südtiroler ohne großen bürokratischen Aufwand beispielsweise nach Nordtirol reisen können?